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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erst- oder Zweitwohnsitz Kindergeld ?


Nachtkindla
30.03.2007, 10:36
Hallo,

Aus Platzgründen möchte meine 18 Jährige Tochter mit ihrem Kind von uns in eine eigene Wohnung ziehen. Das Sozialamt hat schon das o.k gegeben.

Ich kümmere mich um die Kleine und weiterhin wird sich wohl viel bei uns abspielen.

Frage: kann ich weiterhin Kindergeld beziehen für meine Älterste Tochter indem sie ihrer neuen Wohnung als Erstwohnsitz meldet und uns als Zweitwohnsitz.
Achja, sie ist noch Schülerin.

Oder gibt es einen besseren Weg? Ich möchte auf keinen Fall irgendwann als Betrüger da stehen, deshalb bitte nur "Legale" Tipps :-)))


Vielen Dank
Nachtkindla

Nachtkindla
30.03.2007, 10:38
Oder kann man evtl. Betreungskosten für das Enkelkind geltend machen?

Trish
30.03.2007, 10:42
Meines Wissens nach wird das Kindergeld bis zum Abschluss der Erstausbildung bei eigener Wohnung an sie (die Tochter) ausgezahlt, wie Ihr die Zahlungen dann intern regelt, dürfte dann völlig egal sein.
Gleiches gilt für das Kind der Tochter.

Müsstet halt nur schauen wie das mit dem Sozialamt wegen Einkommen gerechnet wird.

Nachtkindla
30.03.2007, 10:46
Sie bekommt ja schon ALG II da sie eine eigene Wohngemeinschaft mit ihrer Tochter bildet. Das weiss das Kindergeldamt auch.Interessant wäre es einfach, da ich selbst einschliesslich meiner Tochter 4 Kinder habe und so die Zählkinder anders verteilt sind. Ich bekomme ja für die letzten Beiden 179(?) statt 154 Euro.

fragi
30.03.2007, 10:47
Normalerweise wird das Kindergeld immer an die Eltern des Kindes für das es Beantragt wurde ausgezahlt. Abweichen davon kann man nur auf Antrag von der Familienkasse.

Du hast solange anspruch auf Kindergeld für deine Tochter, entweder bis sie 21 ist, die Berufsausbildung beendet hat, bzw du sie nicht mehr unterstützen kannst und sie auf eigenen Beinen stehen kann.

Selbstverständlich kann sie für ihre Tochter ebenfalls Kindergeld beantragen!

Oder gibt es einen besseren Weg? Ich möchte auf keinen Fall irgendwann als Betrüger da stehen, deshalb bitte nur "Legale" Tipps :-)))

Wenn wir dir hier illegale Tipps geben würden, würden wir uns da nicht selbst strafbar machen? :engel:

Trish
30.03.2007, 10:48
Interessant wäre es einfach, da ich selbst einschliesslich meiner Tochter und ie es geht 4 Kinder habe und so die Zählkinder anders verteilt sind. Ich bekomme ja für die letzten Beiden 179(?) statt 154 Euro.

Das ist natürlich eine völlig andere Situation, was da möglich ist, weiß ich leder nicht, aber bestimmt jemand anders. :)