Wug4010
30.03.2007, 12:25
Hallo,
Ich bin letzten Monat umgezogen und habe zur Änderung alle Daten dem AA gemeldet, gleichzeitig einen Folgeantrag gestellt. Nun bekam ich eine Ablehnung mit der Begründung, da ich die Kaution für die neue Wohnung selbst bezahlen kann ist davon auszugehen das ich ein Einkommen habe.
Das die Kaution in Raten gezahlt werden kann und außerdem noch mit dem vermieter verhandelbar ist wird hier außer acht gelassen.
Als zweiten Ablehnungsgrund wird angegeben. Ich habe ausgesagt das ich Geld was ich mir von meiner Mutter leihe nicht auf mein Konto einzahlen werde. Das ist alles, das sind doch keine Gründe zur Annahme von Einkommen.
Da trotz meiner Meldung das Umzuges diese Bescheide an die alte adresse gesendet wurden habe ich diese erst gestern erhalten und stehe nun ohne Geld da. Ein Anruf beim Amt ist Zwecklos 0180er nummern und dann keiner der die akte hat usw. Sofortige Vorsprach beim AA ist auch nicht möglich da ich Schwerbeschädigt und auf einen Fahrer angewiesen bin.
Ist den so eine Begründung überhaupt rechtskonform?
Besten Dank
Mfg
Ich bin letzten Monat umgezogen und habe zur Änderung alle Daten dem AA gemeldet, gleichzeitig einen Folgeantrag gestellt. Nun bekam ich eine Ablehnung mit der Begründung, da ich die Kaution für die neue Wohnung selbst bezahlen kann ist davon auszugehen das ich ein Einkommen habe.
Das die Kaution in Raten gezahlt werden kann und außerdem noch mit dem vermieter verhandelbar ist wird hier außer acht gelassen.
Als zweiten Ablehnungsgrund wird angegeben. Ich habe ausgesagt das ich Geld was ich mir von meiner Mutter leihe nicht auf mein Konto einzahlen werde. Das ist alles, das sind doch keine Gründe zur Annahme von Einkommen.
Da trotz meiner Meldung das Umzuges diese Bescheide an die alte adresse gesendet wurden habe ich diese erst gestern erhalten und stehe nun ohne Geld da. Ein Anruf beim Amt ist Zwecklos 0180er nummern und dann keiner der die akte hat usw. Sofortige Vorsprach beim AA ist auch nicht möglich da ich Schwerbeschädigt und auf einen Fahrer angewiesen bin.
Ist den so eine Begründung überhaupt rechtskonform?
Besten Dank
Mfg