StephanK
01.04.2007, 12:57
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Landessozialgericht Thüringen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.03.06
Aktenzeichen: L 7 AS 63/06 ER
Kernaussage: Ein Weiterbildungsstudium schließt den Anspruch auf Alg II nicht aus, wenn die sonstigen Voraussetzungen für Alg II gegeben sind.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55918) des Beschlusses
Erläuterung: Der Beschluss beschäftigt sich ausführlich damit, wann ein Studium mit BAföG förderungsfähig ist (und damit Alg II-Bezug ausschließt) und wann nicht. Dabei geht es ausführlich auf die neuen Bedingungen ein, die sich durch die Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge ergeben. Reine postgraduale Studiengänge jedenfalls werden nicht per BAföG gefördert; vor allem, wenn sie als berufsbegleitend konzipiert sind, können diese Studierenden Alg II erhalten.
Gericht: Landessozialgericht Thüringen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.03.06
Aktenzeichen: L 7 AS 63/06 ER
Kernaussage: Ein Weiterbildungsstudium schließt den Anspruch auf Alg II nicht aus, wenn die sonstigen Voraussetzungen für Alg II gegeben sind.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55918) des Beschlusses
Erläuterung: Der Beschluss beschäftigt sich ausführlich damit, wann ein Studium mit BAföG förderungsfähig ist (und damit Alg II-Bezug ausschließt) und wann nicht. Dabei geht es ausführlich auf die neuen Bedingungen ein, die sich durch die Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge ergeben. Reine postgraduale Studiengänge jedenfalls werden nicht per BAföG gefördert; vor allem, wenn sie als berufsbegleitend konzipiert sind, können diese Studierenden Alg II erhalten.