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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vollzeitjob in der Bedarfsgemeinschaft


Angi000
01.04.2007, 13:20
Hallo
Ich lebe mit meinen drei Kindern in einer Bdgm.Meine Tochter geht noch zur Schule. Einer meiner Sohne und ich haben einen sogenanten Minijob. Der andere Sohn kann einen gut bezahlten Job bekommen bis er einen Ausbildungsplatz gefunden hat.Er würde sicherlich 1800-2000 Euro durch Nachtschichten verdienen.Er ist also nicht mehr arbeitslos und könnte sich ein eigenes Leben aufbauen. Oder wird sein Einkommen auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet.Mein Sohn ist 22 Jahre.
schon jetzt ein danke schön
liebe grüße

einsamer Wolf
01.04.2007, 16:44
Hallo,

solange dein Sohn zusammen mit bzw. bei dir Wohnt zählt er mit zu der Bedarfsgemeinschaft, das heißt also das sein Gehalt mit angerechnet wird.

Mfg
:welcome:

StephanK
02.04.2007, 08:06
Leider muss ich dem einsamen Wolf widersprechen.
Nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bilden unter 25jährige eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern nur, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Das kann er aber durch den Lohn. Deswegen wird das Einkommen aus seinem Nachtschicht-Job dazu führen, dass er aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet.

Allerdings führt das nicht dazu, dass er seinen Lohn komplett für sich beanspruchen könnte, denn er gehört weiterhin zur Haushaltsgemeinschaft. Als "Nur-Haushaltsmitglied" stehen ihm aber deutlich höhere Freibeträge zu, nämlich von seinem Nettolohn (abzüglich steuerlicher Werbungskosten) ein Betrag von € 690 + seinem Anteil an der Miete. Nur der darüber hinausgehende Betrag wird auf Deinen Bedarf und den seiner Geschwister angerechnet.

Praktisch bedeutet das:
1) Bitte rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) ausfüllen und losschicken.

2) Es muss eine Einkommensbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf) ausgefüllt werden.
Ganz unten ist ein "Feld für ergänzende Hinweise" Ich empfehle, dort einzutragen: <Name> kann Lebensunterhalt selbst beschaffen. Bitte beachten, dass Einkommensanrechnung nur nach §§ 9 Abs. 5 SGB II, 1 Abs. 2 Alg II-V erfolgt." Eigentlich ist das für die Behörde zwar eine Selbstverständlichkeit, aber es passieren eben schon mal Fehler... :wink: