Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Job - AfA verschickt weiter Vermittlungsangebote
Hallo.
Nun hat sich nach 6 Monaten ALG-Bezug zum 01.08. eine sichere und attraktive Anstellung ergeben.
Der Vertrag wird voraussichtlich in zwei Wochen geschlossen.
Ein Umzug und die Verlagerung des Lebensmittelpunktes wird zwar erforderlich, das ist aber kein Problem.
Die Agentur schickt mir nun trotzdem noch ihre "gutgemeinten" Jobangebote fast täglich mit der Post zu.
Offen gestanden, kam von dort bisher ausschließlich dummes und vom Agentur-Berater nicht recherchiertes Zeug.
Angebote mit Anforderungen die ich nicht erfülle und teilweise auf lediglich 6 Wochen befristete Stellen.
Wird dort nun erwartet, dass ich den Job zum 01.09. sausen lasse und ich stattdessen eine x-beliebige Tätigkeit aufnehme um wieder "in Arbeit zu kommen"? Oder hält die Agentur für die restliche Zeit still ?
cu & danke.
saeco
x_anonymus_x
03.04.2007, 06:05
Hallo saeco,
Nun hat sich nach 6 Monaten ALG-Bezug zum 01.08. eine sichere und attraktive Anstellung ergeben.
erstmal herzlichen Glückwunsch zum neuen Job! :razz:
Die Agentur schickt mir nun trotzdem noch ihre "gutgemeinten" Jobangebote fast täglich mit der Post zu.
Ich vermute, das liegt vor allem daran, dass "Vertrag voraussichtlich in zwei Wochen" im Moment eben noch "kein Vertrag" heisst. D.h. wenigstens so lange wie der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, wirst Du weiterhin mit Vermittlungsangeboten rechnen dürfen.
Angebote mit Anforderungen die ich nicht erfülle und teilweise auf lediglich 6 Wochen befristete Stellen.
Ersteres sollte natürlich nicht sein, zweiteres ist zwar aus Sicht eines Arbeitslosen suboptimal, aber kein "sachlicher Grund" (Zumutbarkeit) eine Stelle nicht anzunehmen.
Es wird leider oft vergessen, dass der Vermittlungsauftrag der Agentur in beide Richtungen geht, d.h. nicht nur Angebote für Arbeitnehmer, sondern eben auch Angebote für Arbeitgeber beinhaltet. Wenn also ein Arbeitgeber nur jemand für eine gewisse Zeit sucht, dann kann sich kein Vermittler in der Agentur hinstellen und sagen, dass er hier keine Vermittlungsvorschläge macht - dasselbe gilt im Übrigen auch für Zeitarbeit. Auch hier müssen geeignete Bewerber gefunden und vorgeschlagen werden. Und wenn diese Bewerber den Status "arbeitslos" haben, dann sind sie halt leider auch gesetzlich verpflichtet, sich zu bewerben.
Wird dort nun erwartet, dass ich den Job zum 01.09. sausen lasse und ich stattdessen eine x-beliebige Tätigkeit aufnehme um wieder "in Arbeit zu kommen"? Oder hält die Agentur für die restliche Zeit still ?
Weder, noch! ;-)
Wenn eine Arbeitsaufnahme zeitnah erfolgt und keine weitere Führung als arbeitssuchend gewünscht ist, dann kommen normalerweise keine Stellenangebote mehr, diese Menschen werden zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme abgemeldet und gut ist. In Deinem Fall ist das etwas anderes, weil Du - trotz Arbeitsvertrag - nicht zeitnah eine Arbeit aufnimmst.
Ich würde Dir empfehlen: Sowie Du Deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, schickst Du eine Kopie davon mitsamt der Veränderungsmitteilung an die AfA. Je nachdem, was Du dann von der Vermittlung bekommst, würde ich nochmal Kontakt mit Deinem Arbeitsvermittler aufnehmen und darum bitten, dass Dein Profil angepasst wird, da Du ja nur noch für befristete Stellen bis zum [Eintrittsdatum] dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Je nachdem, für welche Position Du eine Stelle suchst, wird es dann eh recht eng auf dem Arbeitsmarkt mit Angeboten. Im eher gewerblichen Bereich und in den Branchen / für die Positionen in denen Zeitarbeit einen großen Marktanteil hat, wird sich dagegen wahrscheinlich wenig ändern.
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
x_anonymus_x
03.04.2007, 06:19
Nachtrag - hätte ich jetzt fast vergessen:
Ein Umzug und die Verlagerung des Lebensmittelpunktes wird zwar erforderlich, das ist aber kein Problem.
Wenn Du eh schon dabei bist Dich mit Deinem Arbeitsvermittler auseinander zu setzen, dann stell' doch auch gleich (d.h. vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags) einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe.
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
Vielen Dank für die Infos, ich schreibe in Kürze, was sich Neues ergeben hat.
cu
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