Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antragsabgabe wo?
Hallo,
Habe in Eurem Forum gelesen das man Anträge und Widersprüche auf jedem Amt abgeben kann. Wo ist das nachzulesen. Wie ist das begründet?
Schönen Gruß aus dem Westerwald,
Hovi
StephanK
11.02.2006, 13:26
:welcome: Hovi,
das folgt aus § 16 Abs. 2 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches: (2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde (...) gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
Aber: In Abs. 1 des gleichen § 16 heisst es auch: Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden (...) entgegengenommen.Man sollte also schon im eigenen Interesse zur zuständigen Behörde gehen und alles andere nur als einen Notbehelf betrachen.
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