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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Fortzahlung (ohne Änderungen)


Acidgod
03.04.2007, 10:21
Hallo zusammen!

Muss ich bei einem Antrag auf Fortzahlung auch wenn sich nichts geändert hat trotzdem Zusatzblatt 2.1 und 2.2 abgeben oder reicht der Antrag alleine aus?

Vielen Dank schon mal für eure Mühe!

efge
03.04.2007, 11:04
Moin Acidgod,

wenn Du keine Einkommenserklärung abzugeben hast (2.1) oder kein Arbeitsentgelt erhältst (2.2) reicht "nur" der Folgeantrag.

Gruß

Acidgod
03.04.2007, 11:14
Also ich mache zur Zeit ne Umschulung und bekomme dafür natürlich Geld (1400,-) und 2.2 habe ich schon ausfüllen lassen, 2.1 brauche ich dann aber nicht mehr oder doch?

Ich hasse diesen ganzen Papierkram und das alles nur damit die Berufsschule gezahlt wird und ich mein Fahrgeld bekomme... )o:

StephanK
03.04.2007, 12:01
Kommt drauf an, ob sich seit dem letzten Zeitraum Änderungen ergeben haben oder nicht. Wenn nicht, kreuzt Du im Fortzahlungsantrag unter V. einfach "keine Änderungen" an. Wenn aber inzwischen etwas anders ist als beim letzten Antrag , musst Du auch das Zusatzblatt 2.2 ausfüllen.
Das Zusatzblatt 2.1 ist nur für Selbständige.

Acidgod
03.04.2007, 13:22
Na dann also doch nur den Antrag, denn hier hat sich nichts geändert...
Zahle zwar, wie jedes Jahr, mehr für Strom und Heizung aber da habe ich vom Amt e nichts zu erwarten...

Wäre ja auch mal schön wenn die Zahlungen mal für einen längeren Zeitraum bewilligt werden würde, haben meinen Vertrag als Kopie bekommen, dort steht drin was ich die nächsten 2 Jahr (jetzt noch 1,5) verdiene usw und was soll sich dann bitte ändern?

Das ist einfach nur nervig...
Und dann sind die auch noch so "hohl" und schicken mir, trotz Umschulung, Jobangebote...
Echt schlimm der Laden.. *g

Aber erstmal vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß aus Bremen

StephanK
03.04.2007, 13:44
Wäre ja auch mal schön wenn die Zahlungen mal für einen längeren Zeitraum bewilligt werden würde, haben meinen Vertrag als Kopie bekommen, dort steht drin was ich die nächsten 2 Jahr (jetzt noch 1,5) verdiene usw und was soll sich dann bitte ändern?Das ist eine berechtigte Frage. Bewilligung für sechs Monate ist der vom Gesetz festgelegte Regelfall, von dem aber abgewichen werden kann Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Berechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist. (§ 41 Abs. 1 Satz 5 SGB II)Da kannst ja in Deinem Fortzahlungsantrag mal darauf hinweisen.

Ich glaube aber, dass die Behörden von dieser Möglichkeit fast nur bei Leuten kurz vor der Rente Gebrauch machen.