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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld fälschlicherweise abgezogen


Ludia
04.04.2007, 11:20
Hallo ihr!
Ich habe eine ganz wichtige Frage und zwar ist das so:

Ich bin im Juni 2006 in eine eigene Wohnung eingezogen (bin 21 und habe ein Kind bekommen) und meine Sachbearbeiterin (die nichts auf die Reihe bekommt, wie einen Brief vollständig schreiben) hat mir von diesem Tag an Kindergeld von mir in Höhe von 154€ abgezogen... Das ist mir erst nach genauerem durchlesen meines Bescheides aufgefallen. Daraufhin habe ich ihr das gesagt und sie hat es aus der Berechnung genommen!!!
Gut und schön... Allerdings hatte mir die Kindergeldkasse gesagt, das die mir das zurückzahlen MÜSSEN,

Trish
04.04.2007, 12:22
balu77md
Hallo,

wie ich heute von einem Freund erfahren habe, wird ihm das Kindergeld angerechnet, was er für seine Kinder erhält.

Ich habe nun das Forum durchsucht und gelesen, das dem wohl so "in Ordnung" ist. Habe ich das jetzt richtig verstanden?

stupido
Ja!

Siehe auch hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=35738&highlight=kindergeld)

maleone
Im neuen Änderungsbescheid wird zwar meine volle Miete bewilligt, aber weiterhin das Kindergeld zu meinem Einkommen gezählt.

stupido
Kindergeld wird auf den Bezug von ALG II angerechnet.

Siehe auch hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=36110&highlight=kindergeld)

Ludia
04.04.2007, 12:29
Danke, aber das Problem ist, das die mir das abgezogen haben obwohl mir keins zusteht,da ich nicht arbeitssuchend bin sondern mutterschutz habe!!
Heisst:
Ich habe das angerechnet bekommen vom amt, obwohl ich kein kg bekommen habe und nicht bekommen würde...


LG

Trish
04.04.2007, 12:36
Nochmal zum mitschreiben:
- Du bist 21, mit Kind, im Mutterschutz
- Du beziehst ALG2
- Du bekommst Kindergeld angerechnet, welches Du aber gar nicht bekommst

Warum steht Dir kein Kindergeld zu?
Soviel ich weiß steht Dir sogar 2x Kindergeld zu, nämlich 1x für Dich selbst & 1x für Dein Kind.
Dazu kommt dann noch das Elterngeld & als Aufstockung ALG2.

Oder ist da jetzt ein Denkfehler drin?

Ludia
04.04.2007, 13:18
Also...so ist das richtig...
ich bekomme nur Kindergeld für den kleinen.
Ich bekomme keins, da ich zwar 21 Jahre bin, jedoch eine eigene Wohnung habe und nicht Arbeitssuchend bin...
Wäre ich Arbeitsplatzsuchend würde ich das auch noch bekommen!

Das wusste das Amt nicht und hateinfach mal das KG was ich ja nicht bekomme abgezogen, das heisst, dass ich 8 Monate lang 154€ weniger bekommen habe! Was mir aber vom Amt zugestanden hätte, nur die Sachbearbeiterin hat nicht nachgesehen!

fragi
04.04.2007, 19:16
Kindergeld bekommst du nur bis zum 21 Lebensjahr wenn du arbeitssuchend / ausbildungssuchend bist, in berufsausbildung auch darüber hinaus.

Also das Geld was da fehlt würde ich mir vom Amt schleunigst wiederholen. Es war ja ein Bearbeitungsfehler vom Amt, du hast ja nirgends angegeben dass du das bekommst... Also zurückholen...

Wenn nicht: Vorgesetzten verlangen und es gibt da auch immer noch das Zauberwort einer Beschwerde :razz:

Ludia
04.04.2007, 21:27
Das habe ich versucht...
Ichhabe mir den Vorgesetzten geschnappt, weil meine Sachbearbeiterin meinte, dass ich es nicht wiederbekomme....
Der hat mir gesagt, wenn ich die Negativbescheinigung reinreiche wird das geklärt! So, nach 3 Wochen habe ich den Bescheid bekommen und ihm den persönlich gegeben...
Dann habe ich weitere3 Wochen auf eine Antwort gewartet und heute sagte der gute Mann mir, das ich kein Geld wieder bekomme, da ich ja scheinbar damit ausgekommen bin, sonst könne ich ja nicht anrufen...

So, die wollen mir das nicht wieder gegeben, es sei ja schon über ein Monat her und es sei ja keine Sparkasse....

Kann ich nun zum Anwalt und habe ich überhaupt Chancen???

Trish
05.04.2007, 11:58
Verlange diese Aussage schriftlich

Ludia
05.04.2007, 13:33
Wieso denn das??
Geben die mir das einfach so??
Ich muss dann garantiert wieder Wochen darauf warten!

Was kann ich denn machen um diese Aussage zu bekommen?
Und wie sieht das mit dem Anwalt aus??

LG

Trish
05.04.2007, 13:36
Na die werden doch die Ablehnung schriftlich begründen können, Du hast es schriftlich beantragt, also kannst Du auch eine schriftliche Ablehnung verlangen, gegen diese kannst Du dann Widerspruch einlegen.

Ich fürchte um da anwaltlich gegen vor zu gehen brauchst Du es ebenfalls schriftlich.

Ludia
05.04.2007, 14:53
Ok, dank dir!!
Dann werde ich da direkt anrufen und die schriftliche ablehnung anfordern...und dann wiederspruch einlegen?
Dauert das nicht wieder so lange, ich meine nicht das dann diese Frist verstrichen ist!?

Trish
05.04.2007, 15:19
Gegen die schriftliche Ablehnung kannst Du binnen 1 Monats Widerspruch einlegen. Solange Du die Ablehnung nicht schriftlich hast, läuft die Frist nicht.

Ludia
05.04.2007, 15:45
Ok...
Dann werde ich das mal in Angriff nehmen...
Danke nochmal...^^

fragi
07.04.2007, 10:06
Wenn sie es dir nicht schriftlich geben wollen, halt ihnen ma § 33 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__33.html) unter die Nase, danach sollten se es schriftlich rausrücken :-P

Viel Erfolg

Ludia
07.04.2007, 11:29
Danke, damit werden die es garantiert machen...:)

Limone
09.04.2007, 17:29
Hallo!

Du kannst auch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Da sind die Fristen nicht wie beim Widerspruch 4 Wochen nach Bescheiderlass, sondern du hast quasi ewig Zeit.

Sowet sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.


Die Art und Weise, wie du da abgefertigt wurdest, ist natürlich übel. Aber die Tatsache an sich, dass das KiGeld für dich angerechnet wurde, nicht so verwunderlich. Es gibt ja auch Konstellationen, wo junge Frauen auch trotz Baby ausbildungssuchend sind und sich bewerben, sofern sie einen Krippen- oder Tagesmutterplatz für das Kleine haben. Dann würde dir Kindergeld zustehen, somit wäre das dann also richtig.
Hattest du denn damals einen Bescheid über die Einstellung des Kindergeldes für dich eingereicht??! Denn wie gesagt, automatisch "nur" wegen der Schwangerschaft ist der Kindergeldanspruch eben nicht in allen Fällen gegeben.

Ludia
10.04.2007, 11:31
Also, erstmal danke...

Ich habe nichteinmal gewusst das ich kein KG mehr bekomme...
Da meine Mutter es auch nicht wusste..
Wir hatten auch kein Bescheid von der Kindergeldkasse, dass sie es nicht mehr zahlen. Sonst hätte ich das ja sofort eingereicht... Ich denke mal, dass ich deshalb éine Negativbescheinigung einreichen musste!?

ich war aber bei meiner Sachbearbeiterin die für die Eingliederungsvereinbarung für mich zuständig ist (das ist ja wieder eine andere) und die fragte mich (einen monat nach der Geburt) ob ich Mutterschutz antreten möchte und sagte mir gleichzeitig, dass ich dann kein Anspruch auf KG habe. Sie sagte auch, sie wolle es dann in den Unterlagen von mir vermerken... Jetzt weiss ich nicht, ob sie es getan hat oder nicht!!??
Wie gesagt, sie sagte mir schon dass ich dann kein KG bekomme, es wurde aber trotzdem angerechnet...

Danke und liebe grüße

Limone
14.04.2007, 17:00
Hi Ludia!

Ja, das ist manchmal das Problem, dass für Integration und die Leistungsberechnung versch. Personen zuständig sind. An sich sollte der Informationsfluss schon klappen, d.h. wenn sie es vermerkt, sollte dies bei der anderen Sachbearbeiterin ankommen.
Ich drück dir die Daumen, dass in Zukunft alles gut läuft!