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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was passiert wenn jemand kein Deutsch kann?


zasha
12.02.2006, 21:53
Hallo,

Mein Bruder (27) ist gerade bei mir umgezogen.

Er ist im Südamerika aufgewachsen und hat leider dabei kein Deutsch gelernt. Er ist Deutsche, da unsere Grossvater auf Deutschland kommt.

Er hat Medizin studiert und will seine Studium hier in Deutschland gültig machen. Dafur muss ich erst natürlich deutsch lernen. Er hat zur Zeit aber kein geld in die Tasche!

Er will eine ALG II Antrag stellen. Da stellen sich folgende Fragen:

a) Deutschkurs
Da er ohne die Deutsche kenntnisse kein richtiges Arbeit nehmen kann, ist es möglich dass die Behörde die Kosten übernehmen? Hat jemanden Erfahrung damit?

b) Miete
Ich wohne mit meine Frau in eine 2 Zimmer Wohnung (56qm). Zur Zeit wohnt er in die Wohnzimmer. Darf er Geld für die Miete bekommen?

c) Gibts vieleicht andere tips für so eine Situation? Insbesondere auch zu vermeiden dass die Behörde er ein schlimmes Vollzeitjob vorschlagen, da er muss so bald wie möglich Deutsch lernen um seine Berüfliche Ziele zu erreichen.

Danke!

PS. Mein Deutsch ist auch jetz noch nicht gut - bin ich erst seit 3 Jahren hier! Ich enschuldige mich für die Schreibfehler.

StephanK
12.02.2006, 23:28
:welcome: zasha,
Dein Deutsch ist jedenfalls so gut, dass Du damit auch eine etwas komplizierte Situation erklären kannst :-)

Zu a) - Deutschkurs
Vielleicht, aber es wird wahrscheinlich schwierig sein, das Amt davon zu überzeugen. Das Problem ist, dass er als Alg II-Empfänger jede Arbeit annehmen muss, also nicht nur als Mediziner. Es gibt aber viele Jobs, bei denen man keine Deutschkenntnisse braucht. Du weisst selbst, dass hier viele Menschen arbeiten, die kein oder nur ganz wenig Deutsch können. Aus der Sicht des Amtes sind seine fehlenden Deutschkenntnisse also kein Hindernis dafür, ihn in irgendeinen Job zu vermitteln.
Trotzdem kann man natürlich argumentieren. Vielleicht auch in der Richtung, dass das Amt zwar die Kosten nicht übernimmt, aber für die Dauer des Kurses klar ist, dass er mit Job-Angeboten in Ruhe gelassen wird.

Zu b) - Miete
Er darf. Es ist aber so - und das gilt nicht nur für die Miete, sondern auch für den anderen Teil des Alg II, also die "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" (die € 345 monatlich) - dass vom Gesetz erst einmal unterstellt wird, dass Du für ihn aufkommst, weil er Dein Bruder ist. Deswegen muss er mit seinem Alg II-Antrag eine von Dir unterschriebene Erklärung einreichen, dass Du ihm keine Unterhaltsleistungen gewährst (Du bist dazu auch nicht verpflichtet).

Zu c) - Andere Tipps
Ich habe das Problem schon bei a) angesprochen. Es ist schon etwas schwierig. Dem Amt sollte deutlich gemacht werden, dass er arbeiten will und jetzt nur erst einmal die Voraussetzungen dafür schaffen muss. Für diese Situation könnte eine Eingliederungsvereinbarung nützlich sein, in der er sich zur regelmäßigen Teilnahme an einem Deutschkurs verpflichtet.

Vielleicht sucht Ihr auch mal, ob es fachlich orientierte Deutschkurse speziell für Mediziner gibt. Die deutsche Alltagssprache wird er schnell im Alltag lernen, aber er braucht natürlich auch medizinische Fachterminologie. Ich weiss selbst leider nicht, wer so etwas anbietet, vielleicht schaut Ihr mal auf den Internet-Seiten der Ärztekammer oder ärztlicher Verbände.

graefin_zahl
14.02.2006, 21:29
Ich weiss, dass es bei uns mittlerweile wesentlich mehr zertifizierte (also förderbare) Deutschkurse gibt. Jede ARGE hat eine eigene Bildungszielplanung, ob esbei Euch förderbare Deutschkurse gibt, kannst Du nur bei Euch vor Ort erfahren.