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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Regelsatz und Ausbildungsvergütung


Azubine
12.02.2006, 23:41
Hallo,

ich kann demnächst eine Ausbildung anfange, wo die Ausbildungsvergütung 729 € beträgt. Ich beziehe aber zur Zeit noch ALG II in der Höhe von 544 Euro inkl. Wohngeld. Zudem lebe ich mit meinem Freund zusammen, also Bedarfsgemeinschaft.

Kann mir jemand sagen wieviel ich von den 729€ bekomme und wie dieses mit ALG II verrechnet wird ?

Die ganze Ausbildung läuft über einen Ausbildungsgutschein vom Arbeitsamt.

Gruß

Azubine

StephanK
13.02.2006, 07:15
:welcome: Azubine,
Deine Ausbildungsvergütung wird wie ganz normaler Arbeitslohn auf das Alg II angerechnet, wobei es bestimmte Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten gibt. Schau Dir das bitte hier bei Info Alg II (http://forum.arbeitslosennetz.de/faq.php#17) an.

Wenn der von Dir genannte Betrag von € 544 das Alg II für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ist, könnte das Alg II komplett entfallen, wenn von Deiner Ausbildungsvergütung € 544 oder mehr anzurechnen sind. Das würde dann auch bedeuten, dass Dein Partner sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern muss.