Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrkostenbeihilfe?
Hallo, weis jemand ob ich Fahrkostenbeihilfe bekomme, wenn ich eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma annehme? Habe gehört das das Amt da nicht zahlen würde, ist da was dran, immerhin ist es ja eine versicherungspflichtige Beschäftigung!
Die maximale Höhe von 260€ und eine maximale Dauer von 6 Monaten ist mir bekannt!
Ich wäre echt dankbar wenn jemand was dazu sagen könnte!
Hallo krissy,
folgendes dazu:
Sie muss vor Arbeitsantritt bzw. Unterzeichnung des Arbeitsvertrages beim Arbeitsamt beantragt werden.
Es wird erstmal nach Gründen gesucht wird, diese generell abzulehnen oder weniger zu bezahlen!
Falls es so sein sollte, sofort in Widerspruch gehen siehe § 53 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__53.html) und § 54 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__54.html) SGB III.
Es macht keinen Unterschied ob Zeitarbeit oder nicht.
Wie sieht es eigentlich aus wenn die ZA "Verpflegungsgeld" zahlt, bekommt man dann auch noch Beihilfe?
Aber ein Bekannter von mir, der auch bei einer Zeitarbeitsfirma ist, bei dem wurdes abgelehnt, trotz Widerspruch.
Ich habe den Antrag am ersten Arbeitstag gestellt, weil es sehr kurzfristig war mit der Arbeit, die Frau vom Arbeitsamt hat aber nichts gesagt das der Antrag zu spät gestellt wurde!
Hallo krissy,
wie gesagt wart den Bescheid einfach mal ab was sie schreiben... solltest du keine Zulagen von der ZA bekommen liegt der Fall ja klar auf der Hand und du hast Anspruch...
-> "Verpflegungsgeld" ... kommt auch immer auf die Strecke an die man zurückzulegen hat oder nicht?
Bianca.aachen
08.04.2007, 18:13
hallo
es handelt sich hier um kann Leistungen.
Hatte das gleiche Problem mal bekam auch kein Fahrgeld da es sich um eine befristete Stelle handelte.
Das Aamt legt das so aus das du langfristig vom Arbeitsmarkt verschwinden musst also eine unbefristetet Stelle haben mußt dann gibt es eventuell Fahrgeld.
Bianca
Bei Zeitarbeit ist es aber "meistens" so, dass man dort unbefristet eingestellt ist und von einem Einsatzort zum nächsten geht...
haben sie dann keine beschäftigung mehr, wird einem eine Arbeitsstelle die man unmöglich wahrnehmen kann Angeboten, und daneben liegt der Aufhebungsvertrag...
Also dürfte es hier wenn es so ein Vertrag ist keine probleme geben.
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