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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrkosten


nordicsun
05.04.2007, 08:34
Hallo,

wir haben bei der Arbeitsagentur eine Fahrkostenbeihilfe beantragt und auch bewilligt bekommen.
Der Haken, wir bekommen nur 40% für 4 Monate gezahlt, obwohl mein Mann täglich 200km Arbeitsweg hat.
Die Begründung, mein Mann ist ja nur 1 Monat arbeitslos gewesen, da bekäme man nur diesen Prozentsatz.
Mein Mann war letzes Jahr das erste Mal im seinem Arbeitsleben 6 Monate arbeitslos, hat sich selbstständig Arbeit gesucht, hat leider nicht geklappt, wurde kurz vor Beendigung der Probezeit gekündigt.
Hat wohl auch damit zutun das er Schwerbehindert ist(aber Ausreden finden die Firmen ja genug). War jetzt wieder 1 Monat arbeitslos, es ging leider nicht nahtlos in den neuen Vertrag.
Komisch die Zeit vom letzen Jahr wo er arbeitslos war wurde natürlich auf die Zeit für ALG1 angerechnet, aber für den Fahrkostenantrag um 100% zu bekommen war er aufeinmal nicht lange genug Arbeitslos!
Vielleicht hat jemand in diesem Bereich Erfahrung und kann Berichten wie dies gehändelt wird.

Mit freundlichen Grüssen

StephanK
15.04.2007, 12:41
:welcome: nordicsun,
Dein Beitrag war wohl leider etwas untergegangen, deswegen kommt erst jetzt eine Antwort.

Die Vorschriften über Fahrkostenbeihilfen sind sämtlich Kann-Vorschriften, d.h. es gibt einen Ermessensspielraum der Bundesagentur. Das Argument, bei nur kurzzeitiger vorangegangener Arbeitslosigkeit werde nur ein Anteil von 40 % bezahlt, ist jedenfalls nicht völlig neben der Sache. "Auf gut deutsch" soll das wohl heißen: man ist dann nicht so "abgebrannt", dass man den Rest der Fahrkosten nicht aufbringen könnte.

Andererseits laufen die Fahrkosten bei einem derart weiten Weg zur Arbeit schon sehr in's Geld, und auch dieser Aspekt sollte berücksichtigt werden. Ermessensspielraum heisst nämlich eben auch, dass nicht "nach Schema F" entschieden werden darf, sondern alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen. Ob das hier geschehen ist, weiss ich nicht, aber zumindest Dein Beitrag liest sich so, als ob das vielleicht nicht der Fall war.

Bei Ermessensentscheidungen rate ich selten zu einem Widerspruch, aber er könnte in seinem Fall schon sinnvoll sein. Dessen Begründung sollte vor allem die Aussage auf's Korn nehmen, dass man bei nur kurzzeitiger Arbeitslosigkeit stets nur diesen reduzierten Prozentsatz erhalte, denn darin kann ein Ermessensfehler (Stichwort!) liegen. Falls die Behinderung Deines Mannes auch seine Mobilität betrifft, er also u.U. deswegen auf ein Auto angewiesen ist, könnte auch darauf eingegangen werden.