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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zugriff auf Alterversorgung der Eltern


jeronimo
13.02.2006, 10:27
Hallo zusammen,
ich habe mehrere Fragen, da mir Hartz IV droht. Vielleicht hat jemand Informationen für mich?
Vorab möchte ich kurz die Situation schildern:
Meine Frau und ich haben vor Jahren eine Grundstücksgemeinschaft mit meinen Eltern gegründet, mit dem Ziel: a) meinen Eltern aus der Mieteinnahme ihre Alterversorgung zu sichern, da die gesetzlichen Rentenansprüche aufgrund ihrer arbeitshistorischen Situation minimal sind und b) um unsere spätere Alterversorgung zu sichern (Erbfall).

Unser Anteil ist im Grundbuch eingetragen, der lebenslange Niesbrauch aus dem Haus/Mieteinnahme ist über einen GBR Vertrag meinen Eltern zu-gesichert. Das Haus ist nicht abbezahlt.

Meinen Eltern und uns stellt sich nun die Frage, ob im Falle von Hartz IV Zugriff auf die derzeitige Altersversichrung meiner Eltern besteht.

Meine konkreten Fragen:
- Wo bekommt man kompetente/ zuverlässige/ unabhängige Auskunft/Beratung? Ich habe schon alles mögliche versucht, jedoch sind die Auskünfte sehr vage und schwammig, Offensichtlich weiss keiner so genau Bescheid... oder will etwas dazu sagen... die geschilderte Situation kann doch so ungewöhnlich nicht sein? Oder wird im Ereignisfall Hartz IV "gewürfelt"?
-Hat jemand persönliche Erfahrung?
-Wer kann Ansprechpartner oder Tipp empfehlen?

Vielen Dank vorab!

StephanK
13.02.2006, 10:51
Hallo jeronimo,
mir scheint, dass Ihr das recht klug geregelt habt - damals nicht im Hinblick auf Hartz IV, aber es erweist sich wohl auch unter diesem Aspekt als geschickt. Sollte die ARGE auf den Gedanken kommen, dass Dein Miteigentumsanteil an dem Haus verkauft werden müsste, würde er sich wegen des den Eltern eingeräumten Niesbrauchs als unverkäuflich erweisen, so dass das Vermögen nicht verwertbar wäre - und nur verwertbares Vermögen wird beim Alg II berücksichtigt.
Allerdings schreibst Du, dass die Niesbrauchseinräumung (nur?) über einen GbR-Vertrag gesichert sei. Das allein würde Dich rechtlich (und damit aus ARGE-Sicht) nicht hindern, den GbR-Vertrag zu kündigen und den Eltern zu sagen: sorry folks, wir müssen die Bude verkaufen. Deswegen sollte der Niesbrauch im Grundbuch eingetragen sein, wobei sich auch daran denken ließe, das im Zuge eines Erbvertrages zu machen (Nießbrauchseinräumung im Gegenzug zur Erbeinsetzung). Zu dieser erbrechtlichen Thematik solltet Ihr Euch - kostenpflichtig - von einem Notar beraten lassen.
Für die anderen Aspekte macht Ihr am besten einen Termin beim Kölner Arbeitslosenzentrum aus.
www.koelnerarbeitslosenzentrum.de/

jeronimo
13.02.2006, 12:23
Hallo Stephan K,
zunächst einmal vielen Dank für Deine Hilfe!

Es existiert ein notariell beglaubigter Erbschaftvertrag, in dem der Nutznies / Niesbrauch geregelt ist. (sorry hatte ich vergessen zu erwähnen).

Eine (ergänzende) Frage habe ich deshalb:
Ist es trotzdem nötig bzw. sicherer den Niesbrauch zusätzlich im Grundbuch eintragen zu lassen?

Liebe Grüße

StephanK
13.02.2006, 17:08
Eine (ergänzende) Frage habe ich deshalb:
Ist es trotzdem nötig bzw. sicherer den Niesbrauch zusätzlich im Grundbuch eintragen zu lassen?Wichtig ist ja, der ARGE klar zu machen, dass das Haus wegen dieser Nießbrauch-Sache nicht verkäuflich und das darin steckende Vermögen deswegen nicht anrechenbar ist. Im Prinzip ist es schnuppe, wie man ihr das nachweist.
Da er bereits vertraglich geregelt ist, reicht die Vorlage des Vertrages.