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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für allein Erziehende


Hessenhexe
13.02.2006, 11:32
Hallo!
Ich habe 2 Kids.Meine Tochter(12) zog zum Papa,mein Sohn(7) ist bei mir. Bin nun seit Jan/06 wieder arbeitslos.

Mein ALGII-Bescheid ist noch mit Gehalt berechnet.Dass meine Tochter unter der Sparte rausfällt ist ja ok, aber-
Was ich da nicht verstehe ist:

Für mein Sohn bekomm ich nur noch 41 €-für Beide waren es zuvor 124 €.
Kann doch nicht sein, dass 1 Kind 83 € ausmachen soll?!?!

dazu steht ja noch was von % der Regelleistungen etc

Mein Freund hat 2 Jungs und auch ALG II,nur, bei ihm wurde ohne Veränderung gleich 40 € abgezogen!!!

Kann mir jmd erklären, wie das berechnet wird? Da steigt ja keiner mehr durch :oops:

Gruß
Claudia

graefin_zahl
14.02.2006, 21:14
Um Dir das zu beantworten müsste man schon den Bescheid sehen. Einkommen wird ja auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft "verteilt". Dann kommt es noch drauf an wie alt die Kinder sind und wieviele Leute noch zur Haushalts- aber nicht zur "Bedarfsgemeinschaft" gehören (u.a.). Geh mit dem Wisch am besten zum Sachbearbeiter. Oder Du müsstst noch etwas konkreter werden.

Hessenhexe
14.02.2006, 22:29
Also, meine Tochter fällt als Person weg und somit der Unterhalt,den mir der Vater für sie zahlte und das Kindergeld für sie.
Unter dem Absatz steht:
Mehrbedarf zum Lebensunterhalt für allein Eziehende mit 1 Kind unter 7 J bzw 2 oder 3 Kinder unter 16 J(36% der maßgebenden Regelleistung oder pro minderjährigem Kins 12 %, höchstens 60% der maßgebenden Regelleistung).

Da hatte ich mit ner Tochter von 12 und 1 Sohn von 7 bislang 124€ und nun für den Sohn noch 41€.
Dass ich nun kein Minijob mehr habe, istdarin noch nicht berecnet,dies kommt erst im März.
Bei meinem Freund sind es auch 40€ weniger und es hat sich null verändert.

Ich weiß nicht,ob das erst mal reicht?!

LG
Claudia

graefin_zahl
16.02.2006, 08:16
kann es vielleicht sein, dass Dein Sohn erst kürzlich 7 Jahre alt wurde?

Dein Mehrbedarf als Alleinerziehende beträgt mit einem Kind von 7 Jahren 12% der Regelleistung. Wenn er 6 Jahre alt wäre würde er 36% betragen.

Mit Deinen beiden Kindern (sind ja unter 16) hättest Du 36% der Regelleistung als Mehrbedarf.

Hilft das erst mal weiter?

Hessenhexe
16.02.2006, 10:17
Mein Sohn wurde schon im Juli 7 Jahre!!
Das wäre also sehr komisch, dass dem Amt einfällt, den Satz deswegen zu mindern?!?!

Ich hatte für beide Kinder 207 € als Regelsatz.Der nun auch für mein Sohn noch so drin steht. Der Vater zahlt 257 € Unterhalt für ihn und das Kindergeld 154 € bekomm ich auch für ihn.
Dabei 124 € Alleinerziehendenzuschlag.
Nun nur noch 41 €, wie gesagt.

Ab Jan 2006 fiel meine Tochter, welche im Nov 12 wurde komplett raus.

An meinem 250 € Job änderte sich auch nix! Den bin ich nun erst wieder los :seufz:

Mein Sachbearbeiter ist eigentlich wirklich klasse, denn ich lag 43 € nun zu hoch, was die Miete für 2 Personen betraf-allerdings sind die NK hoch und die werden durch ein Person weniger auch sinken-Duschen, Waschen-merke ich besonders-da ein 12j Mädel viel Wäsche verbraucht.

Er sagte, er könne mir 30-35€ Speilraum einrichten,damit ich nicht ausziehen müsse.Das hätte meinem Sohn das Genick gebrochen-wir haben ein Erlebnis durch,was ich hier nicht offen stellen möchte,aber es war für die Kinder Horror.

Ich habe nun den Hauswartjob der Baugenossenschaft und bekomm 30 €, welche mir aber bei der Miete abgezogen werden, somit habe ich kein Einkommen berechnet bekommen-dies schlug mir mein Sachbearbeiter vor!

Und somit bekomme ich nun nicht nahe gelegt, ausziehen zu müssen. Die Jahresabrechnung kommt erst im Sommer-wobei im Jan abgelesen wurde.
Da wird mich bei den Energiekosten sicher der Schlag treffen. Bis zum Sommer lebe ich aber nun schon 6 Monate allein mit meinem Sohn-abgelesen wird erst wieder Dez/Jan.Sonst könnte ich sicher sagen, wir 2 brauchen nicht so viel.

Ich versuche mich, wie mein Leben lang schon wieder auf die Beine zu stellen, was bisher immer ging, aber nun schlägt es mir gesundheitlich auch noch rein- bin bei dem letzten Job zusammengeklappt und durfte ne Kollegin anrufen, ob sie kommt-mein Chef kümmerte es nicht viel-nicht mal später, was das war,wie es mir geht etc.Wie sich rausstellte war das ein Migräneanfall und sowas hatte ich nie im Leben-komme durch den fam. Streß-Tochter zum Vater-mein Kleiner leidet drunter und ich bin eben am Ende.

ich war ne Woche krank, ne Woche da, bekam dann freitags 20.01.06 die Kündigung-allerdings, weil ich am 17. jeden Monats mein Geld zu bekommen habe und in 5 Monaten 1x pünktlich mein Geld bekam, sonst rannte ich mind 3 Tage hinterher und da drohte ich, wenn ich bis 12.30 mein Geld nicht habe, schliesse ich ab und gehe heim.

Die Krönung war-Kündigung am 23.01. im Briefkasten-zurück datiert auf 15.01.06-da 15 Tage in deren Vertrag steht-Umsatzrücklauf.was stimmt, aber montags war ne Neue da!!!

Ich hab das schon oft angesprochen, aber es war denen wohl egal.

Ist sicher einiges dabei,was nicht zu dem Beitrag gehört....

LG
Claudia

graefin_zahl
16.02.2006, 20:50
12% von Deiner Regelleistung sind doch gerundet 41 Euro, das stimmt also (-> mit EINEM Kind, das mind. 7 Jahre alt ist).

Mit zwei Kindern unter 16 waren es 36%, also 124 Euro. Das stimmt also auch.

graefin_zahl
16.02.2006, 20:53
Noch mal dazu: ist echt übel was Dir da passiert ist!! Gerade wenn Kinder mit da drin hängen. :sad: Da habe ich leider auch keinen Tip für Dich. Aber manchmal muss man es halt einfach mal rauslassen *indenarmnehm*

Hessenhexe
16.02.2006, 20:59
12% von Deiner Regelleistung sind doch gerundet 41 Euro, das stimmt also (-> mit EINEM Kind, das mind. 7 Jahre alt ist).

Mit zwei Kindern unter 16 waren es 36%, also 124 Euro. Das stimmt also auch.

Könnt ich da noch nen Tip haben?

also, wenn jmd zwei Kids hat-1 Kind im Mai 2005 11 Jahre geworden und der Große im Dez ist 16 geworden,wieso dann 40 € weniger? Liebfrag

Hessenhexe
16.02.2006, 21:14
12% von Deiner Regelleistung sind doch gerundet 41 Euro, das stimmt also (-> mit EINEM Kind, das mind. 7 Jahre alt ist).

Mit zwei Kindern unter 16 waren es 36%, also 124 Euro. Das stimmt also auch.

Könnt ich da noch nen Tip haben?

also, wenn jmd zwei Kids hat-1 Kind im Mai 2005 11 Jahre geworden und der Große im Dez ist 16 geworden,wieso dann 40 € weniger? Liebfrag
es hat sich da nix, außer dem Alter verändert-das sind nun statt 36% nur noch 25,5% und liegt das daran,dass ein Sohn nun 16 geworden ist?
Oder liegt es daran,dass er kein Job hat?Ich hatte bei der Berechnung ja noch nen 250 €- Job

graefin_zahl
16.02.2006, 21:41
Es gibt in diesm Fall (ein Kind unter, jedoch ein Kind ÜBER 16 Jahren) die Regel, dass dann für jedes Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, 12 % der Regelleistung als Mehrbedarf gezahlt wird. Es müssten dann bei Euch 24 Prozent sein, könnte das nicht auch sein, beim nochmaligen Durchrechnen?

Ich weiss, total kompliziert! *seufz*

Hessenhexe
17.02.2006, 07:53
Es gibt in diesm Fall (ein Kind unter, jedoch ein Kind ÜBER 16 Jahren) die Regel, dass dann für jedes Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, 12 % der Regelleistung als Mehrbedarf gezahlt wird. Es müssten dann bei Euch 24 Prozent sein, könnte das nicht auch sein, beim nochmaligen Durchrechnen?

Ich weiss, total kompliziert! *seufz*

Guten Mprgen Gräfin!
>es hat sich da nix, außer dem Alter verändert-das sind nun statt 36% nur noch 25,5% und liegt das daran,dass ein Sohn nun 16 geworden ist?
Oder liegt es daran,dass er kein Job hat?Ich hatte bei der Berechnung ja noch nen 250 €- Job

hatte ich wohl etwas blöde in den Artikel oben drüber ergänzt.....
88,23 € = 25,5 % v 346 € = 88 € die er nun bekommt, nur...ein Kind mit 16 oder wie in meinem Fall, mein Sohn, der nun ja ein 1/2 J. schon sieben ist und halt nun ohne Schwester, braucht doch nicht weniger an Aufwendungen, wie zuvor?!?! :-x

graefin_zahl
17.02.2006, 11:01
Anhand Deines Bescheides kannst Du ja sehen, wie hoch der Mehrbedarf ist und ob der geringere Betrag DAHER kommt Da müsste es einen Punkt "Mehrbedarf" geben.

Tja, ob Deine Kinder das Gleiche brauchen oder nicht ist dem Gesetzgeber herzlich egal. Das mit den Altersgrenzen ist im § 21 Absatz 3 SGB II so geregelt, und da wirst Du leider nichts gegen tun können :(

Ich hoffe, jetzt hast Du ein bisschen mehr Klarheit?

Liebe Grüße!!