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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gleichbehandlung bei Löhnen von Leiharbeitern


StephanK
05.04.2007, 23:02
Mit einem am 22. März beim Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf will die Linksfraktion zwei Ausnahmeregelungen beseitigen, die Leiharbeiter (Arbeitnehmer bei Zeitarbeitsfirmen) benachteiligen. Im entsprechenden Gesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gibt es nämlich Vorschriften, die erlauben, dass
(1) zuvor arbeitslose Leiharbeiter für maximal sechs Wochen nur ein Nettolohn in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gezahlt wird und
(2) ein Tarifvertrag für Leiharbeit vom Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" abweichen darf, was zu Lohndumping missbraucht wird.

Die Beratung des Gesetzentwurfes hat noch nicht begonnen.

Gesetzentwurf im Wortlaut (http://dip.bundestag.de/btd/16/048/1604805.pdf)