Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitarbeit beim ALG I
Hallo,
ich habe eine Frage:
Beim Amt wurde mir gesagt, ich sollte auch Zeitarbeitsfirmen in Anspruch nehmen.
Jetzt habe ich nicht viel Gutes über ZA gehört, deshalb meine Frage: bin ich automatisch bei einer ZA-Firma angestellt,
wenn ich einen Job annehme, der über eine Zeitarbeitsfirma angeboten wird?
Bzw. geht der Vertrag mit der ZAFirma dann über den Job hinaus, oder endet er mit dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis
(und beginnt erst wieder, falls die ZAFirma einen neuen Job für mich hat)?
Gibt es da unterschiedliche Varianten?
Ich will mich nicht zu sehr an die ZA binden.
ratsuchende
06.04.2007, 17:00
Hallo!
Du mußt Dich nicht an die ZA "gebunden" fühlen. Der Arbeitsvertrag wird mit der ZA geschlossen. Schon beim Lesen desselben wirst Du bemerken, daß während der 6-monatigen Probezeit Kündigungsfristen zwischen 1 Tag und einer Woche üblich sind. Du kannst also jederzeit wieder kündigen!
Falls Du nur bei einer bestimmten Firma / Arbeitsplatz eingesetzt werden willst, kannst Du den Vertrag auch befristen lassen, so lange der jeweilige Einsatz geplant ist, wenn das vorher bereits feststeht.
Bei einem unbefristeten Vertrag ändert sich nichts an der kurzen Kündigungsfrist während der Probezeit. Außerdem wirst Du feststellen, daß wenn die ZA keinen Einsatz mehr für Dich hat, Du die Kündigung schneller bekommst, als Du das Wort "Kündigung" überhaupt aussprechen kannst! (Obwohl das ja gesetzeswidrig ist, ist es doch tägliche Praxis!!!)
Beachte jedoch, daß Du je nach Dauer der Arbeitslosigkeit (nehme an Alg1) nicht gezwungen werden kannst, jeden beliebigen Job bei einer ZA annehmen zu müssen, da man dort so wenig verdient, daß das Einkommen häufig unter dem Alg1-Bezug liegt, so daß die Zumutbarkeit für solcherlei "Angebote" von der Agentur oft gar nicht gegeben ist.
Je nach konkreter Lebenssituation kann ZA auch eine gute "Zwischenlösung" sein. Ohne jedoch genaueres über Deine konkrete Situation zu wissen, kann man keine generellen Ratschläge geben...
Danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort, Ratsuchende.
Ich muss mich also zwischen einzelnen Jobs nicht arbeitslos melden wg meines übergreifenden Vertrages bei der ZA, oder kann man das nicht so pauschal sagen? Denn ich habe gehört, dass man einfach in eine Kartei aufgenommen wird und die ZA sich meldet, wenn sie ein Jobangebot haben. Dann würde ich bis zum Jobangebot (und anschließend bis zum nächsten) doch trotzdem weiterhin als arbeitslos gelten, oder? Oder was ist sonst in der Zeit dazwischen?
Ab wann kann einen das Amt dazu "zwingen", ZAs in Anspruch zu nehmen?
Ich muss mich also zwischen einzelnen Jobs nicht arbeitslos melden wg meines übergreifenden Vertrages bei der ZA, oder kann man das nicht so pauschal sagen?
Doch kann man.Du bist während dieser auftragsfreien zeiten immernoch bei deiner zeitarbeits-firma angestellt.Allerdings versuchen diese Firma diese auftragsfreien zeiten auf kosten ihrer arbeitnehmer abzuwälzen.Das heisst es wird dir nahe gelegt diese zeiten an hand deiner plus std. auf deinen arbeitszeitkonto zu überbrücken.Oder Urlaub zu nehmen.Diese Methoden sind jedoch illegal.Das Risiko der einsatzfreien Zeiten trägt der Arbeitgeber und nicht du.Weise ggf. darauf hin und verweise die Leute mal in das ÄUG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) zu schauen.Da ist alles geregelt.
Ich muss mich also zwischen einzelnen Jobs nicht arbeitslos melden wg meines übergreifenden Vertrages bei der ZA, oder kann man das nicht so pauschal sagen? Denn ich habe gehört, dass man einfach in eine Kartei aufgenommen wird und die ZA sich meldet, wenn sie ein Jobangebot haben. Dann würde ich bis zum Jobangebot (und anschließend bis zum nächsten) doch trotzdem weiterhin als arbeitslos gelten, oder? Oder was ist sonst in der Zeit dazwischen?
Nein musst du nicht.S.o.Das was du meinst ist ein bewerberpool.Da werden deine wichtigsten daten gespeichert und die za-firma hat immer die möglichkeit darauf zurückzugreifen sollte mal ein passendes angebot für dich dabei sein.Wenn du einen Vertrag hast bist du NICHT zwischen den Jobs arbeitslos.Allerdings ist es gang und gebe dich nach einen auslaufenen job zu kündigen.Dann musst du dich allerdings wieder arbeitslos melden.
Ab wann kann einen das Amt dazu "zwingen", ZAs in Anspruch zu nehmen?
Bei ALG I erst ab einen bestimmten zeitpunkt.hängt mit dem geld zusammen was du mal verdient hast.Ein Blick ins SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) hilft dir da.Oder ein anderer User der die entsprechenden Paragraphen zur hand hat postet sie ggf.Bei ALG II ist das anders.Dies ist einer Fürsorgeleistung und du hast alles darauf auszurichten deine Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern.Von daher musst du dich dort jederzeit bei ZA-Firma bewerben.
Achte auch darauf wenn du dich bei ZA-Firmen bewirbst,welcher tarifgemeinschaft diese Firma angehört.Es gibt 3 verschiedene.Einmal den Bundesverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (BZA)
www.bza.de
dann den Interessensverband Deutscher Zeitarbeits Unternehmen (IGZ)
www.ig-zeitarbeit.de
und dann gibs noch unter nehmen die Ihre Tarifverträge mit den so genannten Christlichen Gewerkschaften abgeschlossen haben.Was allerdings bei Löhnen um die 5 euro brutto in diesen verträgen mit christlich zu tun hat,konnte mir da niemand beantworten.Versuche also eine Firma zu finden die nach IGZ bzw. BZA-Tarif zahlt.Diese tarifverträge wurden auch vom DGB ausgehandelt.
Die Bezahlung ist auch um so einiges besser.7 euro die std. bekommst du dort wenn du in die Kategorie 1 eingestuft wirst.(helferjobs).Leider gibt es auch hier immernoch den unterschied zwischen West und Ost.
Wenn du erst gar nicht bei solchen dubiosen Menschenhändlern anfangen willst liest du dich am besten mal unter www.chefduzen.de schlau in der Rubrik Zeitarbeit,Leiharbeit & PSA.
Sehr zu empfehlen ist das hier
http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=3568
http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=9234
MfG
Codeman
ratsuchende
07.04.2007, 10:55
Danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort, Ratsuchende.
Ich muss mich also zwischen einzelnen Jobs nicht arbeitslos melden wg meines übergreifenden Vertrages bei der ZA, oder kann man das nicht so pauschal sagen? Denn ich habe gehört, dass man einfach in eine Kartei aufgenommen wird und die ZA sich meldet, wenn sie ein Jobangebot haben. Dann würde ich bis zum Jobangebot (und anschließend bis zum nächsten) doch trotzdem weiterhin als arbeitslos gelten, oder? Oder was ist sonst in der Zeit dazwischen?
Ab wann kann einen das Amt dazu "zwingen", ZAs in Anspruch zu nehmen?
Hallo!
Wenn Du nach Aufnahme in den Bewerberpool erstmals ein Angebot bekommst, wird ein befristeter oder auch unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Solange der Arbeitsvertrag besteht, ist die ZA verpflichtet, Dir Lohn zu bezahlen, egal ob sie Dich einsetzt oder nicht. In der Zeit bist Du natürlich NICHT arbeitslos! Allerdings versuchen die ZA's, wie Codeman schon beschrieben hat, diese einsatzfreie Zeit zu minimieren, weil sie ja bezahlen müssen, ohne daß eine Leistung erbracht wird. Dies wird häufig mit illegalen Mitteln versucht (unbezahlter Urlaub, Minus-Stunden, regulärer Urlaub, Kündigung usw.). Die Verträge in der ZA-Branche sind alle mehr oder weniger schlecht und es wird nur rudimentär das eingehalten, was in den Verträgen steht! Wenn Du Dich mit dem Thema vertraut machen möchtest, empfehle ich auch noch die ZOOM-Seiten der IG-Metall!
Außerdem ist es dringend empfehlenswert, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, wenn man bei einer ZA Verträge unterschreibt, da die "Chance" recht groß ist, vorm Arbeitsgericht zu landen!
Wenn Du nur mal ein paar Monate mit ZA überbrücken willst/musst, dann schließe einen befristeten Vertrag ab. Nach Ende der Befristung bist Du dann automatisch wieder arbeitslos, ohne daß jemand kündigen muß. Die Befristung kann auch jederzeit verlängert werden oder der Vertrag wird nach der Befristung neu geschlossen.
Ansonsten empfehle ich noch die Links vom nächsten Beitrag und stöbere mal im Netz! Dort findest Du die häufigsten Probleme, die bei ZA auftreten, so daß Du nicht völlig uninformiert bist!
mfg
Vielen Dank Codeman und ratsuchende, ihr habt mir sehr weitergeholfen!
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