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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II als Darlehen


Ulli
13.02.2006, 15:25
Hallo!
Anfang November haben wir für meinen Bruder einen Antrag auf ALG II gestellt. Nach 3 Monaten kam der Ablehnungsbescheid, weil mein Bruder zur viel Vermögen in Form von 2 Lebensversicherungen besitzt. Wir haben Widerspruch eingelegt, weil die Verwertung einer von beiden Versicherungen unwirtschaftlich ist (mehr als 10 % Verlust). Da mein Bruder seit 02.11.05 ohne Geld dasteht, und meine Unterstützungsmöglichkeiten langsam ausgeschöpft sind, haben wir beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Nun sagt daß Sozialgericht, daß er das Angebort der ARGE annehmen soll, und zunächst, die ALG-II-Leistung darlehensweise in Anspruch nehmen soll.
Was bedeutet das nun genau, worauf müssen wir achten? Nimmt die ARGE die Versicherungen als Sicherheit, oder werden diese schon beliehen? Muß er das Darlehen zurückzahlen, auch wenn dem Widerspruch stattgegeben werden sollte, und somit sein Anspruch seit November besteht? :-x
Viele Grüße
Ulli

StephanK
13.02.2006, 16:05
Ich halte die Anregung des Gerichts für einen Hinweis darauf, dass der Antrag gewisse Chancen hat. Wenn das Gerichtsverfahren damit endet, dass ihm ein Alg II-Anspruch zugesprochen wird, wandelt das Darlehen sich rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Einlegung des Widerspruchs in eine normale Alg II-Zahlung um.
Sicherheiten dürfen für ein solches Darlehen nicht verlangt werden.

Es ist allerdings schon auch denkbar, dass das Gericht wegen des Vermögens den Alg II-Träger nur zu einer darlehensweise Gewährung von Alg II verpflichten wird und dies an die Bedingung knüpft, die Lebensversicherungen als Sicherheit zu verpfänden.

Es dürfte ratsam sein, der Anregung des Gerichts zu folgen.