Ulli
13.02.2006, 15:25
Hallo!
Anfang November haben wir für meinen Bruder einen Antrag auf ALG II gestellt. Nach 3 Monaten kam der Ablehnungsbescheid, weil mein Bruder zur viel Vermögen in Form von 2 Lebensversicherungen besitzt. Wir haben Widerspruch eingelegt, weil die Verwertung einer von beiden Versicherungen unwirtschaftlich ist (mehr als 10 % Verlust). Da mein Bruder seit 02.11.05 ohne Geld dasteht, und meine Unterstützungsmöglichkeiten langsam ausgeschöpft sind, haben wir beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Nun sagt daß Sozialgericht, daß er das Angebort der ARGE annehmen soll, und zunächst, die ALG-II-Leistung darlehensweise in Anspruch nehmen soll.
Was bedeutet das nun genau, worauf müssen wir achten? Nimmt die ARGE die Versicherungen als Sicherheit, oder werden diese schon beliehen? Muß er das Darlehen zurückzahlen, auch wenn dem Widerspruch stattgegeben werden sollte, und somit sein Anspruch seit November besteht? :-x
Viele Grüße
Ulli
Anfang November haben wir für meinen Bruder einen Antrag auf ALG II gestellt. Nach 3 Monaten kam der Ablehnungsbescheid, weil mein Bruder zur viel Vermögen in Form von 2 Lebensversicherungen besitzt. Wir haben Widerspruch eingelegt, weil die Verwertung einer von beiden Versicherungen unwirtschaftlich ist (mehr als 10 % Verlust). Da mein Bruder seit 02.11.05 ohne Geld dasteht, und meine Unterstützungsmöglichkeiten langsam ausgeschöpft sind, haben wir beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Nun sagt daß Sozialgericht, daß er das Angebort der ARGE annehmen soll, und zunächst, die ALG-II-Leistung darlehensweise in Anspruch nehmen soll.
Was bedeutet das nun genau, worauf müssen wir achten? Nimmt die ARGE die Versicherungen als Sicherheit, oder werden diese schon beliehen? Muß er das Darlehen zurückzahlen, auch wenn dem Widerspruch stattgegeben werden sollte, und somit sein Anspruch seit November besteht? :-x
Viele Grüße
Ulli