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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Sperrzeit bei Attest und Eigenkündigung?


fehlgekauft
06.04.2007, 13:05
hallo.
ich hab folgendes problem.
ich könnte im rahmen eines sozialplanes bei eigenkündigung gegen
eine abfindung aussteigen.
ich bin unzumutbar ins haupthaus zu wechseln.
da ich psychisch ganz schön am boden bin, meint unsere schwerb.vertretung,
ich sollte mir ein attest ausschreiben lassen, dass ich aus psychischen gründen nicht mehr für diese firma arbeiten kann, und deshalb selbst gekündigt
habe!
so würde es keine sperrzeit von der agentur geben!
wer kann mir einen tip dazu geben?

danke
frank

Seebarsch
06.04.2007, 21:58
Hallo fehlgekauft,
grundsätzlich tritt bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit von 12 Wochen ein.
Ein wichtiger Grund würde aber dann vorliegen, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist. In diesem Fall würde dann keine Sperrzeit eintreten.
Hierbei ist aber besonders zu beachten, dass der Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen und die Kündigung im zeitlichen Zusammenhang stehen müssen, bzw. vor der Kündigung schon eine ärztliche Behandlung über längere Zeit erfolgt sein muss.
Ob die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Agentur durch den ärztlichen Dienst der Agentur beurteilen lassen. Sie ist hier nicht an das Attest des Hausarztes gebunden.
In Deinem Fall wird das wahrscheinlich genauer untersucht werden, da im Zusammenhang mit der Eigenkündigung dann noch eine Abfindung gezahlt wird.
Abseits der Fragen zum Eintritt einer Sperrzeit wird in Deinem Fall auch noch die gezahlte Abfindung berücksichtigt, weil bei der Kündigung ja wohl offensichtlich die Kündigngsfrist nicht eingehalten wurde.
:?

fehlgekauft
07.04.2007, 20:08
hallo!
danke für deine antwort!
aber ich bekommen nur die abfindung nach dem sozialplan!
und ich kündige doch fristgerecht 4 wochen zum monatsende!
warum wird dann die abfindung angerechnet???
danke!!!

Seebarsch
07.04.2007, 23:01
Hallo,
wenn die vertraglich vereinbarte Kündigunsgfrist eingehalten wird, wird die Abfindung natürlich nicht beim Alg 1 berücksichtigt!
:-P

fehlgekauft
08.04.2007, 10:39
Hallo,
wenn die vertraglich vereinbarte Kündigunsgfrist eingehalten wird, wird die Abfindung natürlich nicht beim Alg 1 berücksichtigt!
:-P

hallo.
ich hätte noch eine rückfrage zur eigenkündigung!
was ist, wenn der arbeitgeber nicht die abfinung, sondern
einem mit den letzten monatsgehälter eine sonderzahlung gibt.

beispiel:
wenn ich von selbst aus einen monat früher selbst fristgerecht kündige, spare ich der firma ja ein monatsgehalt.
da diefirma mich ja so schnell wie möglich loshaben will,
könnte ich fragen, ob sie mir mit meinem letzten gehalt eine sonderzahlung
(also noch ein gehalt) ausbezahlen!
so würde die abfindung lt. sozialplan sein, und das letzte gehalt doppelt!

bekomme ich so schwierigkeiten???

besten dank!!