penelope
07.04.2007, 14:55
Hallo,
nach anfänglicher Riesenfreude über den neuen Job habe ich heute meinen (Angestellten) Arbeitsvertrag bekommen und bin mehr wie verwirrt!!! Brauche mal dringend eure Hilfe......
In "Vertragsgegenstand" heisst es:
Der Arbeitnehmer wird als Vollzeitarbeitnehmer für die Tatigkeit als.... eingestellt. Der Arbeitnehmer wird mit ganzen Aufgaben im Betrieb betraut.
....was bitte sind "ganze Aufgaben" ?
Weiter heisst es bei "Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung":
Der Arbeitnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann. Sollte sich der Arbeitnehmer dazu entschliessen, ist er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 5GB VI dazu verpflichtet, den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit dem Arbeitgeber gegenüber durch eine gesonderte schriftliche Erklärung kundzutun.
....."erwerben KANN"????? Ich dachte immer, wenn man als Vollzeitkraft eingestellt wird ist das MUSS? Kapiere in diesem Absatz eigentlich gar nichts. Und was ist das für ein § der da genannt wird - keinen Bezug zu irgendwas zu erkennen
und dann kommt der HIT
"Nebentätigkeit"
Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine geringfügige steuerfreie Tätigkeit handelt. Der Arbeitgeber übernimmt die pauschalen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Änderung einer für das Bestehen der Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit oder der Beitragshöhe maßgeblichen Tatsache unverzüglich mitzuteilen
Spätestens nach diesem Absatz verstand ich gar nichts mehr.......und mich überfiel so eine leise Ahnung.........
Hat von euch vielleicht jemand eine Erklärung dafür?
Liebe Grüße
penelope
nach anfänglicher Riesenfreude über den neuen Job habe ich heute meinen (Angestellten) Arbeitsvertrag bekommen und bin mehr wie verwirrt!!! Brauche mal dringend eure Hilfe......
In "Vertragsgegenstand" heisst es:
Der Arbeitnehmer wird als Vollzeitarbeitnehmer für die Tatigkeit als.... eingestellt. Der Arbeitnehmer wird mit ganzen Aufgaben im Betrieb betraut.
....was bitte sind "ganze Aufgaben" ?
Weiter heisst es bei "Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung":
Der Arbeitnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann. Sollte sich der Arbeitnehmer dazu entschliessen, ist er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 5GB VI dazu verpflichtet, den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit dem Arbeitgeber gegenüber durch eine gesonderte schriftliche Erklärung kundzutun.
....."erwerben KANN"????? Ich dachte immer, wenn man als Vollzeitkraft eingestellt wird ist das MUSS? Kapiere in diesem Absatz eigentlich gar nichts. Und was ist das für ein § der da genannt wird - keinen Bezug zu irgendwas zu erkennen
und dann kommt der HIT
"Nebentätigkeit"
Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine geringfügige steuerfreie Tätigkeit handelt. Der Arbeitgeber übernimmt die pauschalen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Änderung einer für das Bestehen der Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit oder der Beitragshöhe maßgeblichen Tatsache unverzüglich mitzuteilen
Spätestens nach diesem Absatz verstand ich gar nichts mehr.......und mich überfiel so eine leise Ahnung.........
Hat von euch vielleicht jemand eine Erklärung dafür?
Liebe Grüße
penelope