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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Komischer Arbeitsvertrag


penelope
07.04.2007, 14:55
Hallo,

nach anfänglicher Riesenfreude über den neuen Job habe ich heute meinen (Angestellten) Arbeitsvertrag bekommen und bin mehr wie verwirrt!!! Brauche mal dringend eure Hilfe......

In "Vertragsgegenstand" heisst es:
Der Arbeitnehmer wird als Vollzeitarbeitnehmer für die Tatigkeit als.... eingestellt. Der Arbeitnehmer wird mit ganzen Aufgaben im Betrieb betraut.

....was bitte sind "ganze Aufgaben" ?

Weiter heisst es bei "Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung":
Der Arbeitnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann. Sollte sich der Arbeitnehmer dazu entschliessen, ist er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 5GB VI dazu verpflichtet, den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit dem Arbeitgeber gegenüber durch eine gesonderte schriftliche Erklärung kundzutun.

....."erwerben KANN"????? Ich dachte immer, wenn man als Vollzeitkraft eingestellt wird ist das MUSS? Kapiere in diesem Absatz eigentlich gar nichts. Und was ist das für ein § der da genannt wird - keinen Bezug zu irgendwas zu erkennen

und dann kommt der HIT
"Nebentätigkeit"
Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine geringfügige steuerfreie Tätigkeit handelt. Der Arbeitgeber übernimmt die pauschalen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Änderung einer für das Bestehen der Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit oder der Beitragshöhe maßgeblichen Tatsache unverzüglich mitzuteilen

Spätestens nach diesem Absatz verstand ich gar nichts mehr.......und mich überfiel so eine leise Ahnung.........

Hat von euch vielleicht jemand eine Erklärung dafür?

Liebe Grüße
penelope

Trish
07.04.2007, 16:03
Kurz & knapp:
Das ist ein Arbeitsvertrag für einen 400€-Job, nicht für Vollzeit.
Dabei ist dann eine zusätzliche Abgabe an die Rentenversicherung freiwillig.

StephanK
07.04.2007, 16:09
....was bitte sind "ganze Aufgaben" ?Das sind vermutlich ein Schreifbehler :wink: Ich nehme an, dass es um Aufgaben im ganzen Betrieb geht.

....."erwerben KANN"????? Ich dachte immer, wenn man als Vollzeitkraft eingestellt wird ist das MUSS? Kapiere in diesem Absatz eigentlich gar nichts. Und was ist das für ein § der da genannt wird - keinen Bezug zu irgendwas zu erkennen.Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung hängt nicht von der vereinbarten Arbeitszeit ab, sondern von der Lohnhöhe. Diese scheint bei Dir ziemlich gering zu sein, nämlich im Bereich von € 400 € (sog. "Mini-Job").

Mit einem solchen Mini-Job bist Du standardmäßig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ("Versicherungsfreiheit" im Sprachgebrauch des Gesetzes), kannst aber die Versicherungspflicht auslösen, indem Du gegenüber dem Arbeitgeber erklärst, dass Du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest. Das steht so in dem besagten § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a des Vierten Buches, die durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten; der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft und bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend.Der Hinweis im Vertrag, der Dich zur Kundgabe verpflichtet, wiederholt also nur das, was ohnehin im Gesetz steht.

Wirtschaftlich bedeutet das: Ohne eine solche Verzichtserklärung werden keine Rentenbeiträge entrichtet. Dein Lohn ist "Brutto = Netto". Mit Verzichtserklärung werden Rentenbeiträge abgezogen, dein Nettolohn mindert sich entsprechend, aber Du tust was für Deine Rente. Das ist gerade dann empfehlenswert, wenn Du - was ich bei dieser Lohnhöhe annehme - im Alg II-Bezug bleibst, denn vom Alg II werden zwar auch Rentenbeiträge entrichtet, aber nur sozusagen mikroskopisch kleine. Allerdings: Wenn Dein Monats-Bruttolohn exakt € 400 beträgt, werden die Rentenbeiträge nicht gesondert vom auf das Alg II anzurechnenden Einkommen abgezogen, sondern "veschwinden" in der 100 €-Pauschale, die für Steuern und Versicherungen abgezogen wird.

penelope
07.04.2007, 16:45
Hallo,

ich danke euch beiden für eure schnellen Antworten - aber es ist eben KEIN Minijob, sondern ein normaler 40-Stunden wöchentlicher Vollzeitjob mit einem Gehalt von x... brutto
also wesentlich ÜBER 400,- € ;-)

deswegen war ich ja so verwirrt über die ganze Vertragskonstellation.....und Sozialversicherungs-Modalitäten. Bei einem normalen Angestelltenverhältnis muss ich doch eigentlich nicht melden, ob ich mich sozialversichern will, das ist doch dann automatisch..........oder hab ich irgendwelche Neuregelungen nicht mirbekommen?

Und dann wäre der ganze 2. Absatz oben doch unsinnig

Verwirrte Grüße
penelope

StephanK
07.04.2007, 17:03
Ähnliches wie für Mini-Jobs gilt aber auch in der sog. Gleitzone ("Midi-Jobs") zwischen 400 und 800 €. Vielleicht liegt's daran. Schau mal hier (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10956/DE/1__AN/6__niedriglohnJobs/navNode.html__nnn=true) und sieh Dich vielleicht mal überhaupt auf den recht informativen Seiten der Minijob-Zentrale um..

penelope
07.04.2007, 17:20
Danke Stephan, aber das passt leider auch nicht - vereinbartes Gehalt liegt deutlich über 800,- Euro.

lg penelope

Upsala
07.04.2007, 23:02
Servus Penelope!

Eine Erklärung kann ich dafür auch nicht liefern, das kann dein Arbeitgeber aber sicherlich und den solltest du auch offen darauf ansprechen. Die Arbeitsbedingungen scheint ihr ja im Vorfeld schon mündlich festgelegt zu haben und genau das sollte mindestens auch im schriftlichen Vertrag auftauchen. Unklare Punkte musst du direkt ansprechen und ggf. auf die mündliche Vereinbarung verweisen.

Über das, was mindestens im Vertrag stehen sollte, kannst du im „Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen“ unter § 2 Nachweispflicht (http://bundesrecht.juris.de/nachwg/__2.html) mal nachlesen.

penelope
09.04.2007, 08:01
Danke stupido,

der Link hat mir sehr weitergeholfen!!

liebe Grüße
penelope