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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistungsanspruch - Verlängerung bei Krankheit?


Michael Lindenbeck
08.04.2007, 07:52
Hallo alle miteinander,
ich bin seit September 06 arbeitslos (ALGI und ALG II Empfänger) und aufgrund eines Archillessehenabrisses seit gestern im Krankenhaus. Der Aufenthalt und die nachfolgende REHA wird einige Zeit dauern.

Wenn ich jetzt "krankgeschrieben" bin, wird mir die Zeit als Anspruchsverlängerung hintendran gehängt? Früher war das so. Aber jetzt ist ja alles anders nur nicht besser.

Wer kann mir da genaueres zu sagen? Aus der ALG I - Fibel geht nichts hervor.

Gruß
Michael

StephanK
08.04.2007, 08:29
:welcome: Michael,
das Arbeitslosengeld ist ausgestaltet als Lohnersatzleistung und deswegen sind die im Krankheitsfall geltenden Regelungen sehr ähnlich denjenigen, die bei Arbeitnehmern für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten: das Arbeitslosengeld wird - wie Arbeitslohn - sechs Wochen lang weiter gezahlt, danach setzt das Krankengeld von der Krankenkasse ein.

Dementsprechend "verbrauchst" Du auch sechs Wochen Deiner Gesamt-Anspruchsdauer; die Zeit der Krankengeldzahlung jedoch mindert die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht.

Da Du offenbar aufstockendes Alg II erhältst, musst Du das Einsetzen des (niedrigeren) Krankengeldes dem Alg II-Träger melden, damit die Alg II-Zahlung entsprechend nach oben angepasst wird.

Gute Besserung!