ALN - Robot
13.02.2006, 17:31
Junge Arbeitslose unter 25 Jahren, die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen, müssen zuvor die Zustimmung der Arbeitsagentur oder des Sozialamts einholen.
Andernfalls werden ihnen die Kosten für Miete und Heizung nicht erstattet und der Regelsatz um ein Fünftel auf den Betrag gekürzt, der ihnen auch in der elterlichen Wohnung zugestanden hätte.
Das sieht ein Gesetzentwurf der Großen Koalition vor, der am Montag im Bundestagsausschuß für Arbeit und Soziales beraten wurde.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc~E441C0F5AFB994D3EB114CDD4B9746A2F~ATpl~Ecommon ~Scontent.html)
Andernfalls werden ihnen die Kosten für Miete und Heizung nicht erstattet und der Regelsatz um ein Fünftel auf den Betrag gekürzt, der ihnen auch in der elterlichen Wohnung zugestanden hätte.
Das sieht ein Gesetzentwurf der Großen Koalition vor, der am Montag im Bundestagsausschuß für Arbeit und Soziales beraten wurde.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc~E441C0F5AFB994D3EB114CDD4B9746A2F~ATpl~Ecommon ~Scontent.html)