Bic
13.02.2006, 21:35
Hallo !
Meine Situation ist wie folgt; momentan wohne ich bei meinen Eltern in einer 4-Zimmer-Wohnung. Meine Eltern ziehen zum 15.März aus, in eine 3-Zimmer-Wohnung; Gästezimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer. Weder meine Eltern noch ich wollen, daß ich weiterhin mit ihnen wohne. Also habe ich mich über die angemessenen Kosten für meinen Wohnort (Wiesbaden) informiert und auf Wohnungsuche gemacht. Morgen faxe ich eine Selbstauskunft an die Vermieter einer Wohnung, die ich zum 15.März haben könnte. Für diesen Fall hätte ich dann jetzt schon gleich den Antrag auf Arbeitslosengeld II im Voraus gestellt, damit das auch alles klappt. Jetzt bekomme ich heute den Brief vom Arbeitsamt mit dem Formular für den Vermieter, anbei eine kurze Mitteilung vom Arbeitsamt, daß 'junge, alleinstehende, erwerbslose Erwachsene bis unter 27 Jahre' keinen Anspruch auf Übernahme von Wohnraumkosten haben. Nun trifft das leider auf mich zu; ich bin 24, alleinstehend und erwerbslos. Heißt das, ich muß mit meinen Eltern wohnen bis ich 27 bin, vorausgesetzt ich finde keine Arbeit ? Können die meine Eltern dazu zwingen, das eine Zimmer ihrer Wohnung nicht wie geplant als Gästezimmer herzurichten, sondern mich darin unterzubringen ?
Ich würde mich sehr über schnelle Hilfe freuen, da ich wie gesagt morgen meine Selbstauskunft abgeben muß und dann unter Umständen die Wohnung bekomme...und nicht im letzten Moment abspringen will.
Vielen Dank !
Mike
Meine Situation ist wie folgt; momentan wohne ich bei meinen Eltern in einer 4-Zimmer-Wohnung. Meine Eltern ziehen zum 15.März aus, in eine 3-Zimmer-Wohnung; Gästezimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer. Weder meine Eltern noch ich wollen, daß ich weiterhin mit ihnen wohne. Also habe ich mich über die angemessenen Kosten für meinen Wohnort (Wiesbaden) informiert und auf Wohnungsuche gemacht. Morgen faxe ich eine Selbstauskunft an die Vermieter einer Wohnung, die ich zum 15.März haben könnte. Für diesen Fall hätte ich dann jetzt schon gleich den Antrag auf Arbeitslosengeld II im Voraus gestellt, damit das auch alles klappt. Jetzt bekomme ich heute den Brief vom Arbeitsamt mit dem Formular für den Vermieter, anbei eine kurze Mitteilung vom Arbeitsamt, daß 'junge, alleinstehende, erwerbslose Erwachsene bis unter 27 Jahre' keinen Anspruch auf Übernahme von Wohnraumkosten haben. Nun trifft das leider auf mich zu; ich bin 24, alleinstehend und erwerbslos. Heißt das, ich muß mit meinen Eltern wohnen bis ich 27 bin, vorausgesetzt ich finde keine Arbeit ? Können die meine Eltern dazu zwingen, das eine Zimmer ihrer Wohnung nicht wie geplant als Gästezimmer herzurichten, sondern mich darin unterzubringen ?
Ich würde mich sehr über schnelle Hilfe freuen, da ich wie gesagt morgen meine Selbstauskunft abgeben muß und dann unter Umständen die Wohnung bekomme...und nicht im letzten Moment abspringen will.
Vielen Dank !
Mike