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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1-€-Job, aber wie soll ich meinen Sohn betreuen?


alfist
09.04.2007, 10:08
Hallo

Ich bin Alainerziehender Vater mit zwei Kindern im alter von 13 und 7 Jahren
Jetzt hatte ich vor ca. 2 Monaten eine eingliederungs- Vereinbahrung unterschreiben müssen mit dem ziel eine arbeit für mich zu finden wo die

Arbeitszeit ca. von 9.00-10.00 Uhr bis 15.00-16.00 Uhr (1euro job) betragen würde

Jetzt war ich vor ca. einer Woche bei der arge und da sagte man mir dass ich einen neuen EGV unterschreiben müsste
mit der Begründung dass ich in der alten EGV nicht vermittelbar wäre.
Auf die frage hin warum ich nicht vermittelbar wäre konnte man mir keine antwort geben und sagte aber das sie mir das ALG schon sperren wollten

Aber um dies zu verhindern müsste ich jetzt eine neue EGV unterschreiben wo die Arbeitzeit

8.00 bis 16.30 Uhr beträgt

dann fragte ich noch mal warum ich denn in der ersten EGV nicht vermittelbar wäre wo die Arbeitszeiten doch für mich besser wären
mit Bezug auf meine Kinder (schule usw.) und jetzt die neue EGV doch schlechter wäre da mein Sohn ja in die schule muss und die fängt
vier mal die Woche um 8.45 und einmal 7.45 an und würde bei einer ganztags Betreuung um 16.00 Uhr enden

da sagte man mir dann ich solle mich um eine Betreuung bemühen in der schule und beim Jugendamt und die kosten würden ja alle übernommen

sollte ich mir schriftlich bestätigen lassen das ich in der alten EGV nicht vermittelbar war mit Begründung..???

sollte ich dem text der EGV noch etwas hinzufügen so wie Rechtliche schritte vorbehalten und nicht freiwillig unterschrieben usw. …
und dann erst die EGV unterschreiben (hab ich mal gelesen)

was soll ich machen und wie soll ich vorgehen


PS: es gab von meiner Seite aus keinen Grund für eine Sperrung oder sonstiges da ich immer gesagt habe das ich alles annhemen würde
und auch alles machen würde was man von mir verlangt da ich es ja muss und sonst eine sperre bekommen würde

fragi
09.04.2007, 10:36
hallo alfist,

es besteht kein Grund zu Glauben, dass sie dich Sperren könnten aufgrund einer gemeinsam verfassten EingLV.

Falls du dich gegen eine neue EingLV wehren möchtest bzw ihr widersprechen möchtest, lege ich dir das hier (http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/eingliedver.html) ans Herz.

Damit kannst du sie deinen Maßstäben wieder anpassen und dann unterschrieben zurückgeben. Gibt da eigentlich alles im Bezug auf die Vereinbarung.

Unterschreiben würde ich sie eh erst wenn ich sie mir ordentlich durchgelesen und verändert habe, denn sie soll ja zusammen, nicht einseitig erstellt werden.

sollte ich mir schriftlich bestätigen lassen das ich in der alten EGV nicht vermittelbar war mit Begründung..???Zuviel schriftlich kann nie verkehrt sein, vielleicht wäre es sinnvoll sollte es später noch mehr ärger geben.

alfist
09.04.2007, 14:40
hallo
danke für die schnelle antwort:engel:

nun ja .. ich habe jetzt viel gelesen aber... jetzt weiss ich nicht mehr so richtig was ich machen soll

was genau soll ich zu der egv schreiben und soll ich es als zusatzblat dran hängen oder sollte ich den sb alles neu schreiben lassen mit dem von mir dann noch zusätzlichen inhalt

und noch was ..:oops:

sollte ich besser erst die alte egv schriftlich aufheben lassen (weil ich da noch nicht das wissen hatte und sie ohne zusatz unterschrieben hatte)und dann erst mit der zweiten egv mit dem jetzigen wissen vorgehen

puhhh .. einfach ist das ja alles nicht und ich bin froh das es so ein forum gibt

fragi
09.04.2007, 22:26
So wie ich das verstanden habe, hast du die neue ja noch nicht unterschrieben, und ich denke du hast einen Termin zur Abgabe... (hoffe hab das richtig verstanden)

Also, das hier (http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/eingliedannex2.doc) sollte unter das Unterschriftsfeld der Einglv

Das hier (http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/eingliedannex1.doc) als Anhang hinten dran

Ist aber die überlassen ob, und was du davon verwendest... habe leider noch keine praxiserfahrung damit, da ich noch keine einglv aufgetischt bekommen habe. Denke aber es wird Eindruck machen, weil es zeigt du hast dich mit dem Thema beschäftigt.

Bevor du die einglv unterschreibst, müssen sie dir laut der Auskunftspflicht auch noch folgende Fragen (http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/einglied-muster.html) beantworten.

Den Brief mit den Fragen habe ich mir persönlich in eine Mappe gepackt und nehme sie jedes mal mit zur AfA. Falls mein Arbeitsvermittler mal auf die Idee kommen sollte mir ne einglv aufzutischen, werde ich diese kassieren und ihm dafür meinen Fragebogen schenken mit dem Vermerk, wenn er mir das schriftlich beantwortet vor der unterschrift, auch seine einglv unterschrieben zurückbekommt.

Denn an erster Stelle steht die Auskunftspflicht. SIe können mich ja nicht zwingen was zu unterschreiben, worüber sie mich nicht ausgiebig informiert haben.

Solltest in jedem Fall eine neue Einglv mit dem Zusatz anfertigen, wenn du es in deinem Fall für sinnvoll ansiehst. (soll ja nicht so sein dass ich oder ein anderer dich drängt irgendwas zu machen :engel:)

Kannst du auch mit dem Vorwand der Überarbeitung tun (am Besten bei einem persönlichem Termin).

Viel Erfolg, falls du noch fragen hast einfach stellen

alfist
13.04.2007, 11:42
hallo

so erst einmal danke für die hilfe..

nach einem tel. gespr. mit meinem sb von der arge fragte ich noch einmal nach ob sie jetzt den grund wüssten ... warum ich nicht (erste egv) vermittelbar wäre bzw. gewesen bin ...und das ich es gerne schriftlich hätte .. doch darauf hin sagte man mir das sie das nicht wüssten und ich mich selbst darum kümmern müsste und bei der stelle fragen sollte wo man mich nicht vermitteln konnte ..

kann es sein das die es nicht wissen... oder wollen die es nicht wissen und mir keine auskunft geben

ich möchte es aber schriftlich in der hand haben warum und das man mich nicht in der ersten egv vermitteln konnte.. oder habe ich da kein recht zu??

so und jetzt noch mal was zu meinem kleinen liebling :engel:

mein sb verlangt jetzt von mir das ich wegen den arbeitszeiten (8.00 bis 16.30 uhr) eine betreuung für meinen kleinen finden muss ..und wie schon gesagt ... in der zeit von 8.00 bis 16.00 uhr ist es möglich das er da in der ganztags betreuung in der schule ist ... doch wie soll ich das schaffen .. und in wieviele hände muss ich ihn geben ich finde das es nicht gut für den jungen sein wird wenn er von hier nach da geschoben werden soll

da zu muss ich noch was erklären

der junge 7 jahre alt wurde im januar 2006 von seiner mutter (meine ex frau) zwangsweise getrennt :shock: daraufhin hatte ich mich bereit erklärt den jungen aufzunehmen ( sowie auch meine leibliche tochter 12 jahre alt) da er sonst ins heim gekommen wäre .. ich muss da zu sagen das ich nicht der erzeuger von ihm bin also es ist nicht mein leibliches kind

aber ab seiner geburt hatte ich mich trotz der schon längeren trennung von meiner ex frau und auf grund des noch ständigen kontakts wegen meinen beiden leiblichen kindern bereit erklärt für den jungen ein ersatz vater zu sein (da sein richtiger vater leider nichts von ihm wissen wollte) in diesem sinne war ich auch im januar 2006 eine bezugs person für den jungen

jetzt aber meine frage
es war seit januar 2006 sehr schwer und nicht einfach den jungen zu erziehen und ihn so hinzubigen wie er jetzt zur zeit ist der junge hat und leidet immer noch sehr stark unter der trennung von seiner mutter (die er jetzt jedes wochenende sehen kann und in ca. einem jahr wieder bei ihr sein kann wenn er es möchte) und auch wenn es zu anfang jeden tag ein kampf war und das mit dem (einkoten usw,) immer sehr viel arbeit war und ich manche nächte wenn er weinent aufwachte einfach hilflos war habe ich es doch geschaft ihm sein kindheit zurück zu geben :engel: und es ist aus ihm wieder ein richter schatz geworden er hört er lacht er singt er ist in der schule gut also alles so wie es sein sollte und ich bin sehr stolz darauf das ich das mit ihm zusammen geschaft habe

es mag jetzt sein das einige hier denken .. ja ja der hat doch nur keine lust das mit der egv zu machen ... das stimmt auch aber nur teilweise

mir geht es (ob einige das hier glauben oder nicht// die arge glaubt es nicht ..die denken nur ich sei faul) nur um den jungen er hat sehr viel mitmachen müssen und ich sehe es nicht ein das das was ich geschaft habe jetzt wieder und sei es auch nur teilweise kaput gemacht wird

im klartext

ich möchte nicht das der junge durch so viele hände geht

gibt es da eine möglichkeit um das zu verhindern ..???


schöne grüße

fragi
13.04.2007, 14:05
ich möchte es aber schriftlich in der hand haben warum und das man mich nicht in der ersten egv vermitteln konnte.. oder habe ich da kein recht zu??

Da würde ich mal den § 33 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__33.html) ansprechen... im klartext: sie müssen die auf verlangen jede mündliche Aüßerung auch schriftlich geben.

Wegen der neuen Einglv, es heißt ja fordern und fördern...

d.h eine einglv sollte auch so erstellt werden dass sie für beide Seiten einigermaßen angemessen ist. Geht es hierbei noch um das Wohl einer dritten person (in diesem Fall des Kindes), sollte grad hierauf Rücksicht genommen werden.

Es darf keinesfalls so verkommen dass darauf nur ein fordern ohne fördern wird. Darüber würde ich mich nocheinmal mit dem SB ausführlich unterhalten und nötigenfalls auch ne Instanz höher gehen.

StephanK
13.04.2007, 14:39
Ich habe den Eindruck, dass das Problem damit zu tun hat, dass der Junge nicht Dein (leibliches) Kind ist.
Eine Arbeit (sei es "richtige" Arbeit oder nur ein 1-€-Job, das ist in diesem Zusammenhang egal) ist dann nicht zumutbar, wenn die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde- so heisst das wörtlich im Gesetz. Der Junge ist aber nicht Dein Kind und auch nicht Kind Deines Partners, weil Du Dich ja von der Mutter getrennt hast, sie also nicht mehr "Partnerin" ist.

Es ist nicht einfach, diese Situation zu bewältigen. Ich finde es gut, dass Du Dich so sehr für den Jungen engagierst. Aber es ist halt nicht Dein "Hauptberuf", und deswegen kannst Du Dich gegenüber der ARGE auch nicht ohne weiteres darauf berufen, Du seist wegen Erziehungsaufgaben zuhause unabkömmlich.

Der Junge ist 7, also geht er wohl vormittags in die Schule, und vielleicht gibt's an seiner Schule auch schon eine Ganztagsbetreuung (?). Deine Tochter ist mit 13 schon in einem Alter, dass man von ihr erwarten kann, auf den "kleinen Bruder" ein bisschen aufzupassen, also ihn dazu anzuhalten, nachmittags seine Hausaufgaben zu machen usw. Das ist vielleicht keine Ideal-Lösung, zumal eine 13jährige schon recht viel unterwegs sein kann, aber andererseits ist die Situation in vielen Familien auch nicht anders.

Selbstverständlich kannst Du und solltest auch versuchen, Deine familiäre Situation ausführlich zu schildern und um Verständnis dafür zu werben. fragi hat es schön formuliert: es muss für beide Seiten angemessen sein und es sollte Rücksicht darauf genommen werden, dass Du (freiwillig) eine zusätzliche Erziehungsaufgabe übernommen hast. Aber das wird - wenn überhaupt - nur auf dem Verhandlungsweg gelingen. Dich "hart auf hart" gegen den 1-€-Job zu wehren halte ich in Deiner Situation leider für relativ aussichtslos.

alfist
13.04.2007, 18:24
ja ok .. danke für die antworten

aber nur noch kurz eine frage .. wäre es denn für mich nicht besser einen halb tags job zu machen ... so wie es ja in der ersten egv gewesen äre ..??

ich ferstehe einfach nicht das ich bei der ersten nicht vermittelbar bin und bei der zweiten nun doch... ich verstehe es einfach nicht:wut:


nun ja und das mit dem aufpassen seitens meiner tochter ..:? wer kommt dafür auf wenn da mal etwas passiert wenn ich regelmässig meine tochter mit dem kleinen alleine lasse was würde das jugendamt sagen die mir e schon im nacken sitzen ... und ausserdem bin ich schon froh das meine tochter wieder regelmäßig zur schule geht ... denn auch mit meiner tochter hatte und habe ich es nicht leicht

na ja .. es ist halt so in deutschland auf der einen seite bekommt man,n und frau nur steine in den weg wenn man kinder hat und auf der anderen seite sagt man das deutschland mehr kinder braucht :sensationell:

StephanK
13.04.2007, 18:49
aber nur noch kurz eine frage .. wäre es denn für mich nicht besser einen halb tags job zu machen ... so wie es ja in der ersten egv gewesen äre ..??Wenn Du einen findest wäre das bestimmt besser als nix. Wie die Chancen dafür stehen hängt u.a. von Deinem Beruf ab - in vielen Berufen werden leider so gut wie keine Teilzeitjobs angeboten.

ich ferstehe einfach nicht das ich bei der ersten nicht vermittelbar bin und bei der zweiten nun doch... ich verstehe es einfach nicht:wut: Du meinst diese 1-€-Jobs? Das ist auch nicht verständlich und Du solltest schon eine Erklärung dafür verlangen, warum die Einschätzung sich geändert hat, wenn die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich Deiner familiären Situation sich nicht geändert haben.

... und ausserdem bin ich schon froh das meine tochter wieder regelmäßig zur schule geht ... denn auch mit meiner tochter hatte und habe ich es nicht leichtIch kann und will mich nicht in Deine Familienangelegenheiten einmischen, sondern nur erläutern, was das Gesetz Dir/Euch abverlangt. Und das sieht eben so aus: Eine Arbeit ist nur dann unzumutbar, wenn die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt ist. Du bist deswegen auch verpflichtet, Dich nach den Möglichkeiten auswärtiger Betreuung (Kindertagesstätten u.ä.) zumindest umzusehen. Die Kosten dafür würden ggf. vom Alg II-Träger übernommen werden.

na ja .. es ist halt so in deutschland auf der einen seite bekommt man,n und frau nur steine in den weg wenn man kinder hat und auf der anderen seite sagt man das deutschland mehr kinder braucht :sensationell:Du hat schon recht, dass Kindererziehung bisher nur bei Kindern bis zum dritten Geburtstag als Vollzeit-Job anerkannt und per Elterngeld und/oder Alg II finanziert wird. Bei älteren und vor allem bei "problematischen" Kindern kommt man sehr schnell in kaum lösbare Konflikte. :cry:

alfist
19.04.2007, 16:38
hallo

hatte heute meinen termin bei der arge wegen der neuen egv.


1) jegliche form von einem anhang/zusatz zu der neuen egv. wurde mir verweigert..

begründung: worte von meinem sb. diese egv. ist so von dem system vorgegeben aus diesem grund kann und werde ich nichts hinzu schreiben und auch nichts anhängen .... und wenn sie die neue egv jetzt nicht unterschreiben dann bekommen sie ggf. eine kürzung bis hin zur vollständigen einbehaltung ihrer leistungen

2) begründung meiner aufhebung der ersten egv.

grund war eine von mir angegebenen vorerkrankung

auf die bitte hin mir diese begründung zu kopieren sagte man mir das es intern wäre und ich kein recht hätte so etwas in den händen zu halten

nunja .. das ist ja super toll gelaufen heute :wut:

so und jetzt habe ich es unterschrieben ..

und denke mal das ich jetzt nichts mehr machen kann

klar war das blöd von mir zu unterschreiben .. aber... was soll ich machen ? wenn ich alleine wäre dann würde es mir egal sein eine sperrung zu bekommen ... aber mit zwei kindern ist das nicht so einfach erst einmal kein geld zu haben


ach ja ... und wegen dem kleinen sagte man mir wenn es mal probleme geben würde dann sollte ich halt einfach krank machen .. denn da könne mir keiner was :shock: sorry aber ... bin ich hier noch richtig oder ist das ein traum

im klartext .... ich kann einfach nichts mehr sagen kann nicht mehr klar denken und habe so was von die schnau.. voll von der arge

sorry aber für mich sind das alle verbrecher die so auch noch legal handeln dürfen und da ist es auch egal ob sie es selbst wollen oder nur von oben so vorgeschrieben bekommen

aber ich möchte mich noch mal bedanken für die hilfe hier

schöne grüße aus köln:?

StephanK
19.04.2007, 17:14
jegliche form von einem anhang/zusatz zu der neuen egv. wurde mir verweigert..
begründung: worte von meinem sb. diese egv. ist so von dem system vorgegeben aus diesem grund kann und werde ich nichts hinzu schreiben und auch nichts anhängen ....Es mag sein, dass es für den Sachbearbeiter etwas mühevoll ist, vorformulierte Texte zu verändern, aber er macht es sich einfach zu leicht. Kernelement der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist ein umfassendes und auf die individuelle Problemlage des Einzelnen zugeschnittenes Betreuungskonzept (§ 14 SGB II). In diesem Rahmen ist die Eingliederungsvereinbarung von einem Mitarbeiter des zuständigen Trägers und vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gemeinsam zu erarbeiten (§ 15 Abs. 1 S. 1 SGB II).
(...)
Die Eingliederungsvereinbarung ist individuell auszugestalten (§ 15 Abs. 1 SGB II).
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitshilfe zur Eingliederungsvereinbarung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-15.pdf), S. 4)Damit ist wohl ausreichend deutlich beschrieben wie das zu laufen hat. Es ist nicht zulässig, jemandem eine vorformulierte EV unter Drohungen überzustülpen.

2) begründung meiner aufhebung der ersten egv.
grund war eine von mir angegebenen vorerkrankungDas mag angehen. Wenn die ARGE vorher von der Vorerkrankung nichts wusste UND wenn das Auswirkungen darauf hat, welche Jobs Dir gesundheitlich möglich sind, kann das schon Anlass dafür sein, eine neue EV abzuschließen.

so und jetzt habe ich es unterschrieben ..
und denke mal das ich jetzt nichts mehr machen kann
klar war das blöd von mir zu unterschreiben .. aber... was soll ich machen ?Zugegeben: mit "Pistole auf Brust" lebt es sich schlecht. :x
wenn ich alleine wäre dann würde es mir egal sein eine sperrung zu bekommen ...

ach ja ... und wegen dem kleinen sagte man mir wenn es mal probleme geben würde dann sollte ich halt einfach krank machen .. denn da könne mir keiner was :shock: sorry aber ... bin ich hier noch richtig oder ist das ein traumDas ist der seit langem blödeste Ratschlag, von dem ich gehört habe und ich kann mir nur an den Kopf greifen :patsch: Ich glaube, diese Einschätzung muss ich nicht näher erklären...

Weiter oben hast Du geschrieben, man habe Dir zugesagt, dass die Kosten einer Kinderbetreuung übernommen werden würden. Darauf solltest Du zurückkommen, eine Kinderbetreuung organisieren und die Kosten der ARGE aufbrummen!

alfist
19.04.2007, 17:47
wäre es denn möglich gegen diese egv. noch einen wiederspruch einzulegen.. mit dem grund das ein zusatz abgelehnt wurde ...?

über die vorlage des zusatz http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/eingliedannex2.doc

habe ich einen schriftlichen beweis von meinem sb. (warum..? versteh ich auch nicht)

ach ja und noch was ..

ich leihe mir immer ein auto um zur arge zu fahren .. und der amtleiter möchte jetzt wissen wer der besitzer des wagens ist .. es ist nicht mein auto was ich auch schon der arge sagte aber damit geben die sich nicht zufrieden und wollen jetzt den besaitzer wissen ...

muss ich denen sagen wer der besitzer ist

StephanK
19.04.2007, 18:20
wäre es denn möglich gegen diese egv. noch einen wiederspruch einzulegen.. mit dem grund das ein zusatz abgelehnt wurde ...?Nein, leider nicht.

ich leihe mir immer ein auto um zur arge zu fahren .. und der amtleiter möchte jetzt wissen wer der besitzer des wagens ist .. es ist nicht mein auto was ich auch schon der arge sagte aber damit geben die sich nicht zufrieden und wollen jetzt den besaitzer wissen ...
muss ich denen sagen wer der besitzer istVielleicht solltest Du weniger plaudern - was geht es die ARGE an, wie Du dort hin kommst :?: Es geht sie aber auch nix an, wer Dir mal sein Auto leiht. Im übrigen sind alle Standorte der Kölner ARGE mit der KVB erreichbar... :-)

alfist
19.04.2007, 23:15
nun ja plaudern kann man nicht sagen :) der amtsleiter hat mich gesehen und aus diesem grund möchte er jetzt wissen wer der besitzer ist und wenn nicht ich dann solle ich es beweisen indem ich kfz schein usw. vorzeige aus dem dann der besitzer hervorgehen soll ... aber das habe ich verneint mit dem hinweiss des sb. das ich dann jetzt einen schriftlichen bescheid bekommen würde wegen dem kfz

naja ich werde denen schriftlich mitteilen das es nicht mein kfz ist und ggf. auch mit eides.... usw versichern das es nicht mein auto ist ... das müsste dann ja reichen und die können es ja auch dann prüfen (da es ja nicht mein auto ist) ist mir das egal

aber nur mal so zum auto ... was für einen kostenpunkt darf ein auto haben wo der besitzer h4 bekommt gibt es da eine regelung für wie teuer ein auto sein darf

fragi
20.04.2007, 09:14
Hallo alfist,

also am KFZ Schein kann man nicht nachweisen wem das auto gehört, nur auf wen es gemeldet ist. Es ist eindeutig ausgeschlossen, dass durch den Schein oder brief auch ein Besitzer festgestellt werden kann, da es ja auch ein dritter sein kann.

Wegen dem Wert, was haste denn fürn Auto? :)

Seebarsch
20.04.2007, 09:42
Hallo zusammen,
zur Eingliederungsvereinbarung ist mal grundsätzlich zu sagen, dass diese individuell sein muss, wie Stephan es ja schon sagte.
Daraus folgert auch, dass der SB/FM durchaus die Möglichkeit hat, in seinem PC-System die EiV individuell zu gestalten. Hier kann er die vorgegebene Maske um Text erweitern und auch ausdrucken und dauerhaft speichern.
Alle anderen Aussagen wie "geht nicht" sind schlichtweg Quatsch!

Zum PKW ist festzuhalten, dass die Weisungen der BA zu § 12 SGB II (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12-SGB-II-ZuBeruecksicht-Vermoegen.pdf) vorsehen, dass für jedes erwerbsfähige Mitglied der BG ein KfZ in angemessenem Wert nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist.
Allgemein wird der angemessene Wert für jedes einzelne KfZ bei ca. 5000 € festgelegt.
:razz:

alfist
20.04.2007, 09:44
nur noch mal klartext! ich selbst bin nicht besitzer eines autos .. das ist ernst gemeint..


aber ich denke mal das das auto was ich ab und zu mal fahre ca. listen wert liegt so bei 4000,- euronen

Seebarsch
20.04.2007, 09:52
Ob Du das Auto ab und an fährst, geht die ARGE gelinde gesagt einen Dreck an!
Hier bist nicht Du in der Beweislast der ARGE irgendetwas zu beweisen, sondern die ARGE!
:wut: