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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugskosten -> Umziehen vor Aufnahme der Beschäftigung?


Pierro
13.02.2006, 22:18
Hi,

ich werde gerade mit dem Studium fertig und hab zum 01.04. nen Job. Nun war ich heute bei der Arbeitsagentur um mich über Förderungen schlau zu machen, da ich 300 km umziehen muss. Nun sagte der mensch mir dort, dass ich erst nen Antrag auf Umzugskostenerstattung stellen kann, wenn ich die Beschäftigung aufgenommen habe. Ich muss also erst arbeiten und darf danach dann irgendwann umziehen, solange gibt es nur Trennungskosten.

Ich fragte dann, wo ich denn dann wohl wohnen soll oder ob ich jeden Tag 300 KM fahren soll. Antwort: "In der Jugendherberge". Ich konnte mich gerade noch beherrschen nicht ungehalten zu reagieren...

Meine Frage nun: Muss ich wirklich erst arbeiten, bevor ich umziehen darf? Ist dieses schwachsinnige Regelung wirklich korrekt? Oder wollte der einfach nur nichts rausrücken, ich musste dem eh alles aus der Nase ziehen. Im Endeffekt wird für das Arbeitsamt ja nur alles teurer, die müssen mir erst Trennungskosten zahlen und dann zusätzlich noch den Umzug hinterher. Und ich hab nur Probleme weil ich keine Wohnung hab. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht...

Für Hinweise wäre ich dankbar ;-).

Gruß Pierre

StephanK
14.02.2006, 08:06
:welcome: Pierre,
Nun sagte der mensch mir dort, dass ich erst nen Antrag auf Umzugskostenerstattung stellen kann, wenn ich die Beschäftigung aufgenommen habe. Ich muss also erst arbeiten und darf danach dann irgendwann umziehen, solange gibt es nur Trennungskosten. (...)
Meine Frage nun: Muss ich wirklich erst arbeiten, bevor ich umziehen darf? Ist dieses schwachsinnige Regelung wirklich korrekt?
Das Gesetz ( § 53 ff. SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/BJNR059500997BJNE019204308.html)) sieht das jedenfalls nicht so vor, sondern gewährt - nach Ermessen - Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung und soweit es zur Aufnahme einer Beschäftigung notwendig ist. Gerade die letzte Formulierung legt nahe, dass das ganze vor Arbeitsantritt über die Bühne gehen soll.
Die Einzelheiten sind aber in einer internen Dienstanweisung der BA geregelt, die nur schwer zugänglich ist und mir nicht vorliegt.

Trennungskostenbeihilfe käme für Dich vermutlich sowieso nicht in Frage, denn Du dürftest noch Single sein.

Da hilft wohl nur noch mal mit der BA (ggf. auch mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters) reden und argumentieren.

Pierro
14.02.2006, 11:35
Hallo Stephan,

vielen Dank für die Antwort. Trennungskosten hat er mir problemlos in Aussicht gestellt da ich ja irgendwo ne Wohnung haben muss und nach seiner Argumentation ja erstmal in "eine Jugendherberge" gehen soll. Also würde die Wohnung am am jetzigen Ort in der Zeit finanziert werden (Bis zu 260 Euro aber das langt).

Werde wohl mal zu der Beratungsstelle hier gehen und dort auch mal fragen ob ich zuerst arbeiten muss vor dem Umzug, scheint mir einfach nicht logisch zu sein und würde echt Probleme nach sich ziehen.

Also schon mal vielen Dank, falls jemand noch Erfahrungswerte vorzuweisen hat immer her damit ;-). Ansonsten werde ich berichten, was dabei herausgekommen ist...

Gruß Pierre

StephanK
14.02.2006, 11:57
Ich denke, der Punkt ist nicht so sehr, dass Du schon arbeiten müsstest, sondern dass Du 'nen Job fest zugesagt hast. Meistens passiert das ja nicht erst drei Tage vor dem ersten Arbeitstag, so dass noch Zeit für einen Umzug bleibt. Trotzdem wird es dann natürlich leicht hektisch.

Das Argument, während der Arbeitslosigkeit in eine Gegend umzuziehen, in der die Arbeitsmarktlage besser ist und dort weiterzusuchen ist zwar nachvollziehbar, führt aber nicht dazu, dass Dir der Umzug komplett bezahlt wird. 8)

Im übrigen: so lange Du den Umzug selbst finanzieren kannst, bist Du natürlich frei, so oft umzuziehen wohin Du willst. Es ist zwar jedesmal ein komplett neuer Alg II-Antrag fällig, aber davon abgesehen bist Du darin natürlich frei.

Pierro
14.02.2006, 12:05
Hm... also das hab ich nicht ganz verstanden. Die Situation ist ja, dass ich nen unterschriebenen Anstellungsvertrag vorweisen kann. Am 01.04. fängt die Beschäftigung in dem Unternehmen an. Also ziehe ich ja nicht um, weil dort die Arbeitsmarklage besser ist (wobei die überall besser ist als in Wilhelmshaven aber das ist ein anderes Thema, he he) sondern weil ich eben diesen Job annehme.

Ich muss ja kein ALG. II Antrag oder so stellen sondern gehe ja lediglich vom Studium direkt in den Beruf, bin aber 2 Monate vor Beendigung des Studiums arbeitssuchend gemeldet und damit auch "förderungsfähig" weil von Arbeitslosigkeit bedroht.

Es ist also sicher, dass ich dort zum 01.04. anfange, warum ich dann aber erst ein paar Tage arbeiten muss bevor ich in den neuen Ort ziehen darf kann und will ich irgendwie nicht einsehen...

StephanK
14.02.2006, 12:52
sorry! Ich hatte aus dem Auge verloren, dass Du ja den Job schon sicher hast - hat ja leider Seltenheitswert... :wink:
Deine Argumentation halte ich für völlig richtig. Das Problem ist, dass die Leistungen nach §§ 53 ff. SGB III Ermessensleistungen sind, es also keinen bestimmten Anspruch immer dann gibt, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen, sondern dass Du nur verlangen kannst, dass das Ermessen der BA fehlerfrei ausgeübt wird.

Darüber kann man trefflich streiten, aber das hilft Dir in der Situation, in der Du auf rasche Hilfe angewiesen bist, nicht weiter, weil es schlicht zu lange dauert. Deswegen kann ich Dir leider nur empfehlen, noch mal mit dem Sachbearbeiter und/oder dessen Vorgesetzter/m zu reden. Manchmal muss man diese Herrschaften daran erinnern, dass es ihre erste Aufgabe ist, Beschäftigung zu ermöglichen und zu fördern und erst die zweite, das Geld der BA zusammenzuhalten - zumal rein ökomisch betrachtet es sehr viel besser ist, Dir ein paar Hundert € für einen Umzug "hinterherzuwerfen" und Dich in Arbeit zu haben als jede andere Denkbarkeit. Ich denke, dass Du diese Botschaft auch transportieren kannst!

Pierro
14.02.2006, 13:10
Manchmal muss man diese Herrschaften daran erinnern, dass es ihre erste Aufgabe ist, Beschäftigung zu ermöglichen und zu fördern und erst die zweite, das Geld der BA zusammenzuhalten - zumal rein ökomisch betrachtet es sehr viel besser ist, Dir ein paar Hundert € für einen Umzug "hinterherzuwerfen" und Dich in Arbeit zu haben als jede andere Denkbarkeit.

Yep, so seh ich das auch. In der Tat war in dem Gespräch gut zu erkennen, dass es lediglich darum ging Geld zu sparen. Zitat:"Den Umzug wollen sie ja sicherlich selbs organisieren und sich nur einen Auto mieten nicht wahr?" Oder "Ich hatte befürchtet, dass Sie die Ausrüstungsbeihilfe noch erwähnen". Der war also sichtlich angepisst darüber, dass ich mich schon vorher recht gut informiert hatte und wollte mich nur loswerden. Dass auch ne Spedition beauftragt werden kann oder ich eventuell ne Ausrüstungsbeihilfe bekomme musste ich ihm also aus der Nase ziehen. Tolle Beratung, muss ich schon sagen. Den Umzugskostenantrag wollte er mir dann auch noch nicht mitgeben weil ich ja "noch gar keinen Mietvertrag habe". Ne is klar, ich fahr dann nochmal 300 km hierher um den Antrag abzuholen. Echt geil, was man da so erlebt.... und das war nur ein einziges Gespräch ;-).

Naja, ich danke für die Tipps und werde da nochmal vorsprechen, ich denke auch, dass es ja wohl im Sinne beider Seiten sollte dass kein Geld verschwendet wird.

graefin_zahl
16.02.2006, 20:36
Das Recht zur Antragstellung hast Du doch immer. Und kannst auch drauf bestehen dass man Dir einen Antrag aushändigt.

Und Du hast weiterhin das Recht, auf diesen Antrag hin einen Bescheid zu bekommen.

Und weiterhin hast Du das Recht, gegen so einen Bescheid auch Widerspruch einzulegen.

Sag also einfach: "Ich möchte einen Antrag auf Umzugskostenerstattung haben. Jetzt." Wenn Du nämlich erst umgezogen bist und DANN erst einen Antrag stellst, wird der abgelehnt. Weil ein solcher Antrag IMMER VOR dem leistungsbegründenen Ereigneis gestellt werden muss.

Solche Mobilitätshilffen sind zwar "Kann-Leistungen". Und jede Agentur oder ARGE kann ermessenslenkende Weisungen herausgeben. Aber trotzdem hast Du wie gesagt IMMER das Recht, einen Antrag zu stellen. Und der muss NICHT auf dem Vordruck der BA gestellt werden.

Pierro
16.02.2006, 21:49
@ graefin_zahl:

Klar, ich stell natürlich nen Antrag und hab den auch mitgenommen. War heute nochmal bei der Arbeitsloseninitiative und die sagen auch es ist Schwachsinn, dass man erst umziehen darf wenn man dort arbeitet. Entscheidend ist der unterschriebene Vertrag.

Also werd' ich die Anträge alle einreichen zusammen mit den Verträgen und Speditions-Kostenvoranschlägen und ein Schreiben aufsetzen in dem ich erkläre, dass ich nur bei entsprechender Unterstützung in der Lage bin, die Stelle anzunehmen. Und das ist nicht gelogen denn Miete, Mietkaution, Umzug und Einrichtung kann ich von den 100 Euro die ich als Student im Monat hab trotz Nebenjob wohl kaum bezahlen.

Ich werde berichten, was daraus geworden ist....

StephanK
17.02.2006, 11:20
Also werd' ich (...) ein Schreiben aufsetzen in dem ich erkläre, dass ich nur bei entsprechender Unterstützung in der Lage bin, die Stelle anzunehmen.Damit triffst Du genau den Punkt - und das müsste eigentlich auch überzeugen. Gutes Gelingen!

Pierro
19.03.2006, 00:36
Kleines Update...

das Darlehen zur Überbrückung des ersten Monats wurde genehmigt und die Erstattung der einmaligen Anfahrt zur neuen Arbeitsstelle ebenfalls. Es fehlt noch die Entscheidung den Umzug betreffend.

Hab 2 Angebote von Speditionen sowie den entsprechenden Antrag eingereicht. Sobald ich was höre werd' ich berichten, wie es gelaufen ist. Bisher läuft es ja überraschend unproblematisch...

StephanK
19.03.2006, 07:39
Erfreulich, auch mal so was lesen zu können! :-)
Wir hatten hier auch schon mal die Anfrage einer ganzen Familie, die von Berlin nach WHV gezogen sind und mit der dortigen ARGE gute Erfahrungen gemacht haben.

Am Jadebusen scheint man also kooperativ und angemessen mit der Kundschaft umzugehen. Man muss ja auch mal loben können... :D

Pierro
19.03.2006, 23:55
... na mal abwarten, ob auch der Umzug genehmigt wird, dann stimme ich in das Loblied mit ein ;-).

Nochmal was anderes: Wie sieht es denn mit der alten Wohnung hier aus? Ich hab noch keinen Nachmieter gefunden und hab' ja noch ne Kündigungsfrist. Kann ich noch nen Antrag auf Trennungskosten stellen für die erste Zeit? Ich muss ja sonst doppelt Miete zahlen?! Oder geht das nicht sobald ich an der Arbeitsstätte ne Wohnung hab?

Die Ägypter
20.03.2006, 00:13
Trennungskosten?

wüsste ich nicht... allerdings können doppelte Mieten übernommen werden, wenn der Umzug "angeordnet" oder erforderlich ist...

Kleiner Trick... Beantrage zunächst eine Bescheinigung für die Notwendigkeit eines Umzuges von der WegzugsarGe.... Damit erkennen sie die Notwendigkeit des Umzuges nämlich grundsätzlich an und das wird dir alle nachfolgenden Anträge (auch bei der Zuzugsarge bis zum 1. Gehaltsfluss) deutlich erleichtern.

Vermutlich wirst du den Arbeitsvertrag vorlegen müssen, damit diese Notwendigkeit des Umzuges (zeitnah) wegen Arbeitsaufnahme anerkannt wird...

Dann... du bleibst im Prinzip bis zur ersten Gehaltszahlung bedürftig... wenn du also am 01.04 anfängst und dein Gehalt am 02.05. überwiesen wird, hätte die ArGe am Arbeitsort für diese Übergangszeit auch ein Wörtchen mitzureden... Bedenke das auch hinsichtlich der dort angemessenen Miete und in Hinblick auf Probezeit etc.

Pierro
20.03.2006, 15:11
Also das nennt sich ahlt Trennungskosten im Rahmen der Mobilitätszuschläge... Den alten und neuen Mietvertrag sowie den Arbeitsvertrag haben die ja schon. Ich denke, ich werd den Antrag einfach einreichen und schreiben, dass ich eben so schnell noch keinen Nachmieter finden konnte, was ja auch korrekt ist. Werd' ja sehen, was die dann dazu sagen....

Die Miete dort ist ja egal, ob die angemessen ist oder nicht (sicher nicht weil 3 Zimmer für Single) denn die zahlen ja wenn dann die alte Wohnung weiter, und das ist nur n WG-Zimmer. Wir werden sehen, ich halte Euch auf dem Laufenden ;-).

Pierro
21.03.2006, 15:19
So... nochmal ein neues Update und wieder ein positives, kaum zu glauben.

Das mit den Trennungskosten hat sich erledigt weil ich spontan noch nen Nachmieter gefunden hab.

Die Umzugskosten werden in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Ich war heute nochmal bei der Arbeitsagentur um nachzufragen und da war der Bescheid gerade erstellt. Lediglich der unterschriebene Mietvertrag fehlt noch dann geht das Geld sofort raus. Man hat mich gleich zur entsprechenden Sachbearbeiterin geschickt und die war sehr freundlich, hat mir gleich ihre Telefonnummer gegeben für Rückfragen und hat das Ganze innerhalb einer Woche erledigt für mich.

Also mal ein Lob an die Arbeitsagentur hier denn das war sehr unproblematisch alles und auch freundlich. Bin doch positiv überrascht. Wünsche allen hier ähnlich viel Glück mit ihren Sachbearbeitern!

Gruß Pierre

StephanK
21.03.2006, 17:13
Freut mich für Dich!
Und die Wilhelmshavener ARGE scheint auf dem besten Wege, sich eine Medaille für "Kundenfreundlichste ARGE Niedersachsens" oder so ähnlich zu verdienen :applaus: