Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II & Studentin
Ahoi!!
Ich wohne seit dem 1. November letzten Jahres mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Wir führen einen gemeinsamen Haushalt und teilen uns eigentlich alles. Ich leiste zurzeit meinen Zivildienst ab, so dass ich ab dem 01/06/06 arbeitslos werde. Ich werde Hartz IV bekommen, weil ich noch nie "richtig" gearbeitet habe, sondern vor dem Zivildienst mein Abitur gemacht habe. Ich bin am 01/09/1984 geboren. Meine Freundin ist Studentin, bekommt Bafög (425€), Halbwaisenrente (190€) und Kindergeld.
Nun zu meinen Fragen:
1. Bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft und muss meine Freundin mich mitversorgen..?
2. Wieviel Geld bekomme ich vom Arbeitsamt..?
3. Habe ich einen Anspruch auf Kindergeld..?
4. Sind meine Eltern in irgendeiner Form unterhaltspflichtig..?
5. Kann ich eine GEZ-Befreiung beantragen..?
So, das sind erstmal die Fragen, die mir auf Anhieb einfallen und wozu ich nicht die so recht passende Antwort im Forum gefunden habe. Ich bedanke mich schonmal im Voraus.
Gute Nacht,
KurtTheBird
StephanK
14.02.2006, 07:12
:welcome: Kurt,
zu einem Teil Deiner Fragen findest Du hier schon vorformulierte Antworten, z.B. zu
1. hier in Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23).
2. wenn überhaupt wie alle anderen auch € 345 + Deinen Anteil an der Miete, wenn sie nicht zu hoch ist.
3. Du selbst nicht, aber Deine Eltern
4. Ja, und zwar nicht nur in "irgendeiner" Form sondern in "gesteigerter" (d.h. sie müssen sich selbst notfalls einschränken), so lange Du noch keine Berufsausbildung hast. Auch zu dieser Frage gibt es Informationen hier in Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26).
5. Wenn Du Alg II erhalten solltest, ja.
Du siehst aber, dass es eher nicht nach Alg II aussieht, sondern mehr danach, von Deinen Eltern zu leben - wenn sie denn die Mittel dazu haben.
Vielen Dank für Deine Antoworten, allerdings möchte ich gerne nochmal auf meine vierte Frage eingehen, also zur Unterhaltspflicht meiner Eltern. Meine Eltern sind geschieden, mein Vater ist Beamter, allerdings nicht in keiner besonders guten finanziell Situation (Schulden, Kredite etc.) und meine Mutter ist nicht erreichbar, ich weiß also weder wo wohnt, ob sie Arbeit hat oder ob sie überhaupt noch lebt. Ich selbst wohne seit über einem Jahr nicht mehr zu Hause und habe mich vorher aber (durch Ersparnisse) selbst vorsorgt. Im Moment mache ich ja Zivildienst und kann mich damit versorgen. Wenn ich Dich richtig verstehe, müssteich jetzt meinen Vater "anbetteln", dass er mir Unterhalt zahlt, richtig? Das klingt ja nicht gerade berauschend und mein Vater wird sich aufgrund seiner finanziellen Situation auch bedanken. Ich habe im ALG II-Info gelesen, dass ich den Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Vater nicht geltend machen muss ("Dieser Übergang des Unterhaltsanspruchs darf aber nicht bewirkt werden, wenn Du dem ALG II-Träger erklärst, dass Du den Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern nicht geltend machst.). Übernimmt dann das Amt diese Zahlungen und ich bekomme ALG II?
Und bevor sich hier wieder jemand aufregt, ich bin kein Schmarotzer, ich will nichts zu Unrecht bekommen und außerdem geht es bei mir nur um eine Übergangszeit von drei Monaten bis zur Ausbildung.
MfG
KurtTheBird
PS: Mir ist gerade noch etwas eingefallen, nämlich das ich mal im Fernsehen, ich glaube bei AKTE auf Sat.1, gesehen bzw. gehört habe, dass Eltern bei Kinder inHartz IV generell nicht unterpflichtig sind..
StephanK
14.02.2006, 14:03
Wenn ich Dich richtig verstehe, müssteich jetzt meinen Vater "anbetteln", dass er mir Unterhalt zahlt, richtig?No sir, äh - bird: Du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass er Dir nach seinen Möglichkeiten Unterhalt zahlt, bis Du eine berufliche Ausbildung abgeschlossen hast und damit (potentiell) auf eigenen Füßen stehen kannst. Das ist nicht betteln, sondern sich an den halten, der am nächsten dran ist (vornehm ausgedrückt: Subsidiaritätsprinzip).
Da Du höchstwahrscheinlich noch unter 25 bist und eben noch ohne abgeschlossene Berufsausbildung kannst Du zwar durchaus Alg II beantragen und wirst es auch bekommen. Stell Dich aber eben darauf ein und bereite Deinen Vater darauf vor, dass der Alg II-Träger bei ihm anklopfen wird und das, was er Dir an Alg II auszahlt, von ihm wieder haben wollen wird. Die Erklärung, dass man Unterhaltsansprüche nicht geltend macht, ist bei unter 25jährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung wirkungslos - nachzulesen in § 33 SGB II.
Glaub also bitte nicht alles, was im Fernsehen so verbraten wird...
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.