Josi2303
14.02.2006, 08:42
ALG II Frage zu Wohngemeinschaften
Hallo erstmal an alle.
Ich habe da mal ein Anliegen vierleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich Lebe seit 3 Jahren in einer Wohngemeinschaft eine Freundin und ich hatten uns damals zusammen getan um Mietkosten zu sparen,
nun ist es so ich bekomme seit 1einem Jahr ALG II die Miete wurde bis vor kurzem Anteilig berechnet also pro Kopf.
Nun Habe ich vom Amt einen Bescheid bekommen das meine Mietkosten zu hoch wären da ich in einer sogenanten Bedarfsgemeinschaft lebe und uns würden nur 60qm und 445,-€ Miete zustehen.
Ich habe erklärt das es eben nicht so ist und es Eine Wohngemeinschaft ist wo jeder für sich alleine auf kommt ich zahle für 40qm 420,-inkl. als Alleinstehend würden mir 45qm und 445,-Miete zustehen.
Jetzt ist es so das ich mir innerhalb von 4 Monaten eine Neue Wohnung suchen soll ansonsten würde die Miete Gekürzt, zudem sagte man mir auf dem Amt noch das es keinen Sinn machen würde einen Wiederspruch ein zu Legen da dieser eh abgelehnt werden würde.
Frage Weiß jemand wie es bei Wohngemeinschaften Geregelt ist mit Miete und qm anzahl und ob das Amt es als Bedarfsgemeinschaft anrechnen darf.
2. Frage macht ein Wiederspruch Sinn?
und wie kann mann Den Wiederspruch Formulieren.
Danke im Voraus
Josi2303
Hallo erstmal an alle.
Ich habe da mal ein Anliegen vierleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich Lebe seit 3 Jahren in einer Wohngemeinschaft eine Freundin und ich hatten uns damals zusammen getan um Mietkosten zu sparen,
nun ist es so ich bekomme seit 1einem Jahr ALG II die Miete wurde bis vor kurzem Anteilig berechnet also pro Kopf.
Nun Habe ich vom Amt einen Bescheid bekommen das meine Mietkosten zu hoch wären da ich in einer sogenanten Bedarfsgemeinschaft lebe und uns würden nur 60qm und 445,-€ Miete zustehen.
Ich habe erklärt das es eben nicht so ist und es Eine Wohngemeinschaft ist wo jeder für sich alleine auf kommt ich zahle für 40qm 420,-inkl. als Alleinstehend würden mir 45qm und 445,-Miete zustehen.
Jetzt ist es so das ich mir innerhalb von 4 Monaten eine Neue Wohnung suchen soll ansonsten würde die Miete Gekürzt, zudem sagte man mir auf dem Amt noch das es keinen Sinn machen würde einen Wiederspruch ein zu Legen da dieser eh abgelehnt werden würde.
Frage Weiß jemand wie es bei Wohngemeinschaften Geregelt ist mit Miete und qm anzahl und ob das Amt es als Bedarfsgemeinschaft anrechnen darf.
2. Frage macht ein Wiederspruch Sinn?
und wie kann mann Den Wiederspruch Formulieren.
Danke im Voraus
Josi2303