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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ohne Sozialabgaben kein ALG!


Rotationsplaner
09.04.2007, 17:45
Mein Ex-Chef soll keine Sozialabgaben gezahlt haben, ansonsten würde ich arbeitslosengeld bekommen,
so aber ein Hin-und Her zwischen Alg 1 und Alg 2!

Die von Alg 2 sagen,es müsse erst genau von Alg 1 geprüft werden,es gibt auch zeitnah keinen Ablehnungsbescheid für Alg1.
Einen antrag auf Alg2 kann ich angeblich nicht abgeben solange,wie sieht das aus,am2.4.habe ich mich arbeitslos gemeldet,
bekomme ich dann später ab dem Tag Alg2 nachgezahlt?

Es ist davon auszugehen,das der Betrieb meines Ex-Chef´s erloschen ist in der Zwischenzeit.

Wer weiß Rat?

Seebarsch
09.04.2007, 20:55
Hallo Rotationsplaner,
:welcome:
keine besonders schöne Lage in die Du, unverschuldet, geraten bist.
Mit den Sozialversicherungsbeiträgen sieht es so aus, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese an die Einzugsstelle abzuführen.
Wenn er das nicht getan hat, kann das nicht zu Deinen Lasten gehen.
Für die Beurteilung, ob Du einen Anspruch auf Alg 1 hast, ist ausschliesslich wichtig, ob Du versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Da Du ja wohl so schnell nicht vom Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung von der Agentur bekommst, musst Du improvisieren.
Hier kommt es darauf an, dass Du die versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kannst.
Das kannst Du durch,
- den Arbeitsvertrag,
- die Lohnbescheinigungen bzw- . abrechnungen,
- eine Bescheinigung der Krankenkasse.
Mit den genannten Unterlagen und dem ausgefüllten Antrag auf Alg 1 solltest Du bei der Agentur einen Termin vereinbaren und zumindest eine vorläufige Zahlung des Alg 1 beantragen.

Zudem solltest Du die Agentur unter Benennung des Arbeitgebers um Amtshilfe bitten, damit das Amt die Arbeitsbescheinigung bei dem Arbeitgeber anfordert!
:)