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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviele 1€ Jobs und Eingliederungsverträge ?


Beff
14.02.2006, 23:27
Hallo Allerseits !

Am 01.04.06 läuft meine sklavenhafte Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE nach einem Jahr aus.Während dieser Zeit habe ich einen 1€ Job auf dem Friedhof 6 Monate lang durchgehalten -war echt die Hölle nicht, die Arbeit sondern das depressive Umfeld des Todes und der Gestalten die da beschäftigt sind haben alle einen an der Waffel -aber egal des ist vorbei.

Jetzt meine Frage: Was ist ab 01.04.06? Muß ich eine neue Eingliederungsvereinbarung unterschreiben oder kann sogar noch ein 1€ Job auf mich zukommen oder ist das einmalig Wie gehts denn weiter?

gazelleklaus
14.02.2006, 23:36
Hallo Beff,
das interessiert mich auch, weil ich jetzt nach einer 3-monatigen Eingliederungsmaßnahme in einen EEJ kommen werde. Und meine Zukunft danach hoffentlich nichts mehr mit diesen Schickanierern zu tun hat.

Upsala
14.02.2006, 23:43
Servus Beff!

Nun, die trockne Art wie du deinen Fall hier dargestellt hast hat mir vor Lachen die Tränen in die Augen getrieben. Nachdem ich deinen Herkunftsort mit dem meinigen verglichen habe sind nur noch die Tränen da. Was ist nur in dieser Republik los? Ich glaube die können dich gleich wieder verpflichten mit den finsteren Gestalten zu arbeiten. Bbbiiitttte sorg hier mal einer für Klarheit. Mir schwant da Üblestes.
Für dich viel Glück beim nächsten Job!!!
:twisted:

Caitlyn
15.02.2006, 22:33
hallo zusammen
Also ich habe drei Verträge mit der arge machen müssen!
Und der 1 euro Job geht immer weiter nach 6 Monaten bekommst du noch mal drei Monate im gleichen betrieb.
danach bekommst du wieder ein Euro Job wieder für 6 Monate und immer so weiter bis die arge etwas für dich hat oder du dir selber eine Arbeit gesucht hast
also viel spaß
Gruß cait :lol:

Betroffener
21.02.2006, 21:51
So wie ich das Gesetz verstanden habe, ist für jede Leistungsperiode eine neue Eingliederungsvereinbarung abzuschliessen, bevor ein 1 € Job angeflogen kommt. Davor gehört das berühmte Profiling frei nach Robert Lembke: Was bin ich, was kann ich, was will ich.

Auch Verlängerungen sind im Regelfall nicht zulässig bei den 1 €-Jobs, sondern es soll ja auch mal ein anderer dran kommen beim ausgebeutet werden.

Immerhin sind ja die 1 € Jobs die "letzte" Massnahme, wenn nichts anderes mehr hilft ...

abergernedoch
21.02.2006, 23:58
also ich habe den 1€ Job schon hinter mir.

Bevor es Pflicht wurde, also ab 11/04.

Ab Januar dann (1.1.05) war es für jeden Pflicht der es vom Amt zugesendet bekam.

Gültig -vorerst bewilligt- ist diese Maßnahme solange es das AA WILL (dein Fallmanager)

Längestens für ein Jahr dann ist Schluss, es soll soweit ich gehört habe dann jeweils eine Pause von drei Jahren bestehen, weil andere dran sind.

Mehr wie ein Jahr hat bei uns keiner bekommen.
Während der letzten drei Monate habe ich noch ein Praktikum gemacht über den 1€ Träger in einem Büro was ich mir auch selbst gesucht habe.

Mach der ganzen Maßnahme (eigentlich auch davor ) habe ich vom Amt nix gesehen oder gehört.

gazelleklaus
22.02.2006, 07:31
Hallo zusammen,
Für mich hat sich das Thema (vorerst) erledigt. Bin ab heute wieder in Arbeit. Ich muß zwar jeden Tag ca. 80 km fahren und der Verdienst ist auch nur wenig mehr als AlgII + Nebenjob, aber ich habe dann endlich Ruhe vor der Arge.
Noch eine Frage habe ich aber, die zwar nicht zu diesem Thema gehört aber vielleicht weiß jemand genaues.
Ich bekomme Fahrgeldzuschuß für 3 Monate, ist das das Maximum? Oder könnte die Arge den Zuschuß auch länger gewähren?
Danke und viel Glück für Euch. :-)

StephanK
22.02.2006, 10:24
Hallo Klaus,
erst mal Glückwunsch zum neuen Job! :lol:
Ich bekomme Fahrgeldzuschuß für 3 Monate, ist das das Maximum? Oder könnte die Arge den Zuschuß auch länger gewähren?Mir ist jetzt nicht ganz klar, was für ein Zuschuss genau das ist/sein soll? Ist es eine " Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung"? Dann ist es wohl befristet, weil das mit der Annahme/Erwartung gezahlt wird, dass Du näher zum Arbeitsplatz ziehen wirst.

Wenn Du damit aber gerade mal so über den Alg II-Satz kommst, wäre bei hohen Fahrtkosten denkbar, dass das anzurechnende Einkommen netto gering genug wäre, um noch ein wenig aufstockendes Alg II zu bekommen, vor allem, wenn Du Deine Fahrtkosten per Einzelnachweis in realer Höhe ansetzt.

Alg II-Niveau muss Dir jedenfalls unter'm Strich bleiben, Motto "tiefer kann man nicht sinken" :wink:

gazelleklaus
22.02.2006, 19:20
Hi Stephan,
erst mal danke für die Glückwünsche.
Ich denke es ist keine "Mobilitätshilfe.....". Zum Verständnis: Ich habe den Job über einen Maßnahmenträger angeboten bekommen, der ihn von einem Personaldienstleister angeboten bekommen hat. Der Kunde des Personald.( mein Arbeitgeber ) ist ein Dienstleister für alles. Du kennst Dich ja in meiner Heimat aus. Maßnahmeträger kommt aus Grünstadt, Personaldienstl. aus Neustadt und der Arbeitgeber aus Landau. Von mir bis Landau sind es 40 km.
Von meinem Fallmanager habe ich heute erfahren, das ich für "zunächst" 3 Monate Fahrgeld erhalte und der AG 30% meines Lohnes. Ich bekomme 10 €/h bei zu erwartenden 140-160 Arbeitsstunden. Sind 1000-1100 € netto. Ich glaube das liegt über AlgII Niveau.
Wie ist denn die Bemessungsgrenze für aufstockendes AlgII? Dazu muß ich sagen, das ich keine Mietkosten habe. Aber natürlich alle anderen Kosten, die mit wohnen zu tun haben.

Alles in allem ist es eine leichte , anspruchslose Arbeit. Das einzig störende ist die weite Anfahrt.
ACHTUNG: Dazu zitiere ich noch meinen FM.
"Ich fahre auch jeden Tag 20 km. Du kannst das ja von der Steuer absetzen."
Ich glaube kaum, das er 1/4 bis 1/5 seines Einkommens in Treibstoff investieren muß.
Nix als Ärger mit den Purschen.
:kotz:

Upsala
22.02.2006, 20:19
Servus Gazelleklaus!

Glückwunsch zum neuen Job aus dem Süden!
Gibs dem pösen Purschen!
:D

graefin_zahl
22.02.2006, 20:50
Hallo,

zu der Fahrkostenbeihilfe:

die kann auch bis zu 6 Monaten gezahlt werden. Es handelt sich aber um eine "Kann-Leistung", wenn Deine ARGE die innere Weisung hat, nur 3 Monate lang zu zahlen damit das Geld auch das ganze Jahr über reicht ist das auch rechtens. Aber das Recht, eine weitere Erstattung zu beantragen hast Du natürlich!

Liebe Grüße

vom Poden

:)

gazelleklaus
22.02.2006, 21:08
:D :D :D :D

Danke Euer Hoheit. Das dachte ich mir schon.
Fühl´t Euch die Hand gereicht um in eine Position zu kommen, die Euer würdig ist.
Wünsche einen schönen Abend.
:Respekt:

efge
22.02.2006, 22:45
Hallo gazelleklaus,

hoffe, dass Du trotz der vielen Fahrerei hier noch mal vorbei schaust. :-)
Alles Gute!!!