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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos nach Erziehungsurlaub


kassiopaia1980
12.04.2007, 11:20
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum, habe auch schon rumgestöbert, aber leider noch nichts passendes zu meiner Frage gefunden. Als erstes muss ich mal loswerden, dass ich es super finde, das es so ein Forum gibt wo man seine Fragen und Gedanken loswerden kann.

Aber nun zu meiner/meinen Fragen: könnte jetzt etwas kompliziert werden..gg..ich werde aber mein bestes geben um mich verständlich aus zu drücken.-...:frauenpower::razz: :razz: Ich bin jetzt am ende meines dreijährigen Erziehnungsurlaubs..davor habe ich ein Jahr bei einer Gebäudereinigung gearbeitet. Nun ist es so das mein Chef mich aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter beschäftigen kann und mich wohl am Tag der Beendigung meines Erziehungsurlaubes kündigen wird..was wohl ja auch rechtens ist. Ich weiss jetzt leider nur nicht ob ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld habe oder nicht???!!!??? Ich bin verheiratet und mein Mann ist Zeitsoldat bei der Bundeswehr und bekommt monatlich ca. 1800 Raus. Ein weiteres Problem ist jedoch auch das mein Mann durch seine Arbeit nicht bei den normalen Krankenversicherungen versichert ist sondern freie Heil und Fürsorge hat so wie es beim Bund üblich ist. ich mich also nicht über ihn versichern lassen könnte. Kann mir jemand sagen ob ich Anspruch habe und wie das mit der Krankenversicherung ist????

Hoffe es war halbwegs verständlich..gg...und hoffe das mir jemand Antworten geben kann..ich wäre euch sehr dankbar...

Lieben Gruss

kassiopaia

Seebarsch
12.04.2007, 11:32
Hallo Kassiopaia1980,
:welcome:
wenn Du unmittelbar vor dem Erziehungsurlaub beschäftigt warst, gilt die gesamte Zeit des Erziehungsurlaubes bis zum vollendeten dritten Lebensjahres des Kindes als versicherungspflichtige Beschäftigungszeit!
Mithin dürftest Du einen Anspruch auf Alg erworben haben.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir kündigt, musst Du dich umgehend bei der Agentur arbeitslos melden und einen Antrag auf Alg stellen.
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld bist Du mitsamt dem Kind auch in der Krankenversicherung versichert!
Das Einkommen Deines Mannes spielt beim Alg, weil das eine Versicherungsleistung ist, keine Rolle.
:engel:

kassiopaia1980
27.04.2007, 09:58
Hallo....danke für die schnelle Antwort....Jetzt habe ich allerdings ein weiteres Problem...folgendes:

Nun habe ich mich beim Arbeitsamt Arbeitssuchend gemeldet....habe allerdings noch keine schriftliche Kündigung, weiss allerdings das ich gekündigt werde.Ich versuche jetzt ständig bei dem Arbeitgeber an zu rufen...weiss ja nicht zu welchem Datum ich gekündigt werden soll. Jetzt wurde mir heute gesagt, man wisse noch nicht wie man die Kündigung vormulieren solle und deshalb würde man die ganze Zeit versuchen nen Anwalt zu erreichen. Mein Arbeitgeber hatte mir eine Arbeit angeboten, welche jedoch Nachts wäre...da mein mann in der Woche nicht da ist geht dieses nicht, ich kann ja schlecht meine Tochter alleine lassen...(sorry..alles vielleicht ein wenig durcheinander geschrieben, jedoch ist es ja auch alles ein riesen durcheinander...leider...:-()....Jetzt komme ich aber langsam zu meiner Frage..:razz: ...Ich denke mal er wird in die Kündigung reinschreiben, dass ich diese Arbeit nicht angenommen habe...und dies auch als kündigungsgrund angeben....Also werde ich ja wohl erstmal ne Zeitlang gesperrt vom Arbeitsamt.....Wie sieht das aus..ist das wirklich so??Und wie sieht das mit der Krankenversicherung aus????


Ich bin momentan total durcheinander..weiss garnicht wie ich mich jetzt verhalten soll....läuft alles nicht so einfach wie ich mir das gedacht habe....hoffe mir kann jemand hier helfen...:-( danke schonmal im vorraus...

Liebe Grüsse

Claudia

jimmygjan
27.04.2007, 15:20
Eine Sperre dürfte es nicht geben, weil es sich um eine unzumutbare Arbeit für eine Mutter mit 3jährigem Kind handelt. Schließlich gibt es für die Nacht ja keine Kindergärten (Gott sei Dank). Also nicht von der A-Agentur einschüchtern lassen, sofern diese es überhaupt versuchen sollten. Es gibt dort nicht nur "Unmenschen"!

Wie schon andere User erklärt haben, erfolgt eine K-Versicherung über Arbeitslosenversicherung/Leistung. Ich meine aber auch dann, wenn ansonsten Geldzahlungen nicht erfolgen. Bin mir da aber nicht 100%ig sicher.

kassiopaia1980
27.04.2007, 20:48
Danke für die Antwort...:)
naja..er fand das wäre sicher irgendwie machbar...er hatte mir dann noch zwei Stelle vorgeschlagen, zweimal wöchentlich...für jeweils ich glaube 2 stunden waren es....da sagte ich nur das sich das doch nicht wirklich lohnen würde, da die Fahrkosten ja meinen Verdienst um einiges übersteigen würden...Da kam nur ein...:"Na das ist ja nicht mein Problem..er habe mir Stellen angeboten und der Rest wäre jetzt meine Sache!!!!"

Jetzt mache ich mir nur Sorgen um die Krankenversicherung..ob die wenn ich jetzt denn den Antrag abgebe (habe noch nicht alle nötigen Unterlagen zusammen) und vielleicht doch eine Sperre bekommen sollte, trotzdem vom Arbeitsamt übernommen wird, oder ob ich diese selber tragen muss in der Zeit der Sperre (wenn es zu einer solchen kommen würde)!!!

Seebarsch
29.04.2007, 21:25
Hallo,
rechtlich gesehen bedeutet das, was der Arbeitgebr mit Dir veranstaltet, dass er eine Änderungskündigung vorhat. Der alte Vertrag wird hinsichtlich der bestehenden Änderungen geändert. Das brauchst Du nicht annehmen.
Bei der Agentur besteht ein wichtiger Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden kann.
In diesem Fall tritt eine Sperrzeit nicht ein.
Hinsichtlich der Krankenversicherung brauchst Du dir auch keine Gedanken machen.
Zum einen besteht aus dem Beschäftigungsverhältnis eine Nachversicherung von einem Monat, zum anderen könntest Du dich notfalls über den, wenn vorhanden, Ehemann familienversichern lassen, bis der Antrag bewilligt wird.
Wichtig ist es, dass Du die notwendigen Unterlagen zusammenbekommst und einen Termin zur Antragsabgabe erhältst. Dann wird der Antarg auch in der Regel am selben Tag entschieden!
:-P

kassiopaia1980
30.04.2007, 08:23
Hallo, danke für deine erneute Antwort,

mir ist jedoch vom arbeitsamt gesagt worden, wenn die kinderbetreuung nicht gesichert wäre, hätte ich keinen anspruch auf Arbeitslosengeld..:confused: weil ich mich ja dann dem Markt nicht zur Verfügung stellen könnte....Ich habe dann gesagt das ich bis Augustin Nachmittags jemanden fürs Kind habe und ab dann ist meine Tochter Vormittags im Kindergarten.

Und über meinen Mann kann ich mich nicht versichern lassen, da er bei der Bundeswehr ist und das alles über die läuft ohne die normalen Krankenkassen......

Elchie
30.04.2007, 10:40
Hallo Kassiopaia,
also soweit ich weiss bist du auch Krankenversichert wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, du musst eben nur gemeldet sein.

Jedoch wundert es mich etwas, dass die Arbeitsagentur sich nicht um eine Kinderbetreung für dich kümmert denn die haben auch die Möglichkeiten dazu.

Bin durch meine Schwangerschaft auch momentan bei der Arge, mir hat man gleich vorgeschlagen, dass wenn das Kind da ist, man sich um eine Tagesmutter, Krippenplatz etc. kümmern würde damit ich dem Arbeitsmarkt gleich zu verfügung stehen könnte... müsste doch dann eigentlich bei dir auch möglich sein. :confused:

Mal abgesehen davon hat mich meine Sachbearbeiterin darüber informiert, dass ich das Recht habe bis zum 6. Lebensjahr meines Kindes zu Hause zu bleiben und mich selbst um das Kind zu kümmern...

Gruss

Elchie

Seebarsch
30.04.2007, 18:46
Hi kassiopaia,
das mit der Kindesbetreuung stimmt allerdings. Du musst dich dem allgemeinen Arbeitsmarkt wöchentlich mindestens 15 Stunden, abgestimmt mit der Kindesbetreuung, zur Verfügung stellen, dann hast Du den, wenn auch geminderten Anspruch auf Alg und bist auch krankenversichert.
:razz:

kassiopaia1980
03.05.2007, 10:35
Hallo alle zusammen,

so langsam drehe ich durch hier...ich weiss echt nicht was ich noch machen soll...jetzt habt ihr mir so wunderbar alle Fragen beantwortet und schon stehen neue Probleme ins Haus. Wie ich glaube ich schon schrieb hat mein Chef mir die Kündigung mündlich schon mitgeteilt und sagte er würde mir die Kündigung schriftlich nachschicken..jetzt warte ich immernoch....Aus dem Erziehungsurlaub bin ich nun schon seit dem 09. April raus und habe mich ja wie gesagt jetzt auch beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet...Dort bekam ich die nötigen Unterlagen die von Krankenkasse und Arbeitgeber ausgefüllt werden sollen. Nun habe ich eben nochmal versucht jemanden telefonisch zu erreichen bei meiner ehemaligen Arbeitsstelle um nach zu fragen, wie es jetzt mit Kündigung und mit der dort aus zu füllenden Arbeitsbescheinigung aussieht. Antwort: "Ja die kann erst ausgefüllt werden, sobald die Kündigung vorliegt!" Ich hab se dann mal gefragt ob wa hier irgendwie auf ner Scherzveranstalltung sind...... Ich weiss nicht was ich machen soll.....ohne diese Unterlagen kann ich ja auch meinen Antrag auf Arbeitslosengeld nicht abgeben und bin ja somit immernoch nicht Krankenvesichert.....

Seebarsch
03.05.2007, 17:38
Hallo,
wenn Du ganz gemein bist, kannst du deinen Chef ordentlich aufs Kreuz legen.
Wenn der Erziehungsurlaub offiziell beendet ist, bist Du wieder bei Deinem alten Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis.
Du solltest ihm unter Zeugen Deine Arbeitskraft zu den vereinbarten Bedingungen anbieten. Wenn er dieses Angebot nicht annimmt, hat er Schadenersatz in Form des Annahmeverzuges zu zahlen. Das bedeutet, dass er Dir dein vereinbartes Gehalt zahlen muss, obwohl Du keine Gegenleistung erbringst.
Am Monatsende forderst Du den Lohn ein. Zahlt er nicht, solltest Du eine Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen!
Übrgens reicht eine mündliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht aus und ist unwirksam. Folgen siehe oben.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf unbedingt der Schriftform!
:razz:

kassiopaia1980
07.05.2007, 21:47
Hallo und einen schönen guten Abend euch allen!!!

Am Freitag hatte ich jetzt mein erstes Gespräch mit meinem Berater bei Arbeitsamt. Ich habe ihn dann natürlich auch die Situation mit meinem Arbeitgeber geschildert und gefragt, was ich tuen soll. Dort wurde mir dann gesagt, ich solle nicht auf die Kündigung warten, mein Chef würde mir die freiwillig nicht rausrücken, da ich ihn sonst verklagen könnte da er mir hätte Lohn weiter zahlen müssen. Ich solle entweder selber kündigen oder ihm einen Aufhebungsvertrag vorlegen, wovon mein Chef ja auch keine Nachteile hätte und ich nachher nicht mehr an Ihn herantreten könne wegen irgendwelchen nachträglichen Zahlungen. Ich soll nur, egal ob Kündigung oder aufhebungsvertrag, den Grund angeben warum ich nicht weiter arbeiten kann (Betreuungszeiten für meine Tochter). Dann würde mir bei dieser Begründung keinerlei Sperre drohen.

Jetzt meine Frage ( :sensationell: wat mir alles durch den Kopf geht.....grins)
Wie ist das.....wenn ich sagen wir morgen zu meinem Arbeitsgeber gehe...er mit dem Aufhebungsvertrag(der dann einen Tag später gültig sein würde) einverstanden ist und unterschreibt...werde ich direkt am nächsten Tag zum Arbeitsamt gehen den Aufhebungsvertrag abgeben. Ab wann wird denn dann das Geld berechnet???


Und wie ist das eigentlich mit der Lohnsteuerklasse...ich habe letztes Jahr geheiratet und bin dadurch dann von Klasse I in V gerutscht. Ich meine jetzt machen mich sämtliche Bekannte verrückt, die ganzel Lauferei wäre die Sache nicht wert, das würde sich überhaubt nicht lohnen. (ich habe in dem Job nicht mehr als 650 euro im Monat rausbekommen bei Lohnsteuerklasse I) Und jetzt zu dem niedriegen Gehalt was angerechnet wird noch die schlechte Lohnsteuerklasse???? Kann mir da einer wiedermal mit Rat bei Seite stehen????

Zu guter letzt möchte ich mich aber nochmal bedanken. Für die super Hilfe die man hier bekommt und die Antworten....DANKE DANKE DANKE. Ich habe schon in so viele Foren reingeschaut.....aber solche Antworten so klar und deutlich habe ich da noch bei keinerlei Beiträgen gelesen.....Danke....!!!!:danke: :danke:


Liebe Grüsse

claudia

kassiopaia1980
07.05.2007, 23:31
....Und was ist jetzt eigentlich mit der Zeit ab Ende meines Erziehungsurlaubs (08.04.2007) bis zum heutigen Tag....nachdem ich wie schonmal beschrieben hat, habe ich ja die ganze Zeit darauf gewartet, das mir mein Arbeitgeber kündigt, so wie er es mir damals bei dem Gespräch gesagt hat???Arbeitssuchend bin ich ja jetzt gemeldet.....aber jetzt mach ich mir auch noch irgendwie nen Kopf!!Interessiert das Arbeitsamt jetzt eigentlich das ich seit dem Ende der Elternzeit zwar noch bei dem Arbeitgeber als Arbeitsnehmer war, aber nicht gearbeitet habe und somit ja kein Geld verdient habe????

Brian78
09.05.2007, 21:00
Hallo.

Zuallererst, ich arbeite bei dem Verein. Ich habe meine Ausbildung bei der AA gemacht, und arbeite nun seit etwas mehr als sieben Jahren im Leistungsbereich Alg I (so, jetzt dürfen alle Unverbesserlichen draufschlagen...)

Zu dem Sachverhalt: Ich kann eine eigene Kündigung nicht empfehlen, denn dann ist immer noch der Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe zu prüfen. Viel besser ist es, dem Arbeitgeber die Arbeitskraft anzubieten. Wenn er diese nicht in Anspruch nehmen möchte, ist das sein Problem. Wie weiter oben schon beschrieben steht, muss er dann dennoch weiterhin Entgelt zahlen. Wenn er das nicht macht besteht die Möglichkeit, dieses gerichtlich einzuklagen. Kosten dürften dabei für den Arbeitnehmer nicht entstehen, da die mündliche Kündigung rechtlich keinen interessiert. Wenn der AG sich weigert zu zahlen, ist es möglich, Arbeitslosengeld im Rahmen der Gleichwohlgewährung (§ 143 SGB III) zu erhalten. Das bedeutet, dass zwar ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, dieses aber (warum auch immer) tatsächlich nicht gezahlt wird. In diesem Fall gehen zwar die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die BA über, aber immerhin fliesst erstmal Geld, und über Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung muss man sich keine Sorgen machen.

Die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, Alg I zu beantragen, wenn man vorher ca. 650 € netto raus hatte, ist einfach beantwortet (gerade in diesem Fall): JA, denn während des Bezuges von Alg ist man auch kranken-, pflege- und rentenversichert. Auch wenn man (übertrieben gesagt!) nur einen Euro Alg erhält!!!

Desweiteren wird in diesem Fall eh´ nicht vom letzten Gehalt ausgegangen. In den letzten zwei Jahren bestand nicht an mindestens 150 Tagen Anspruch auf Arbeitsentgelt (genauer: es bestand gar kein Anspruch auf Arbeitsentgelt!). Somit erfolgt eine fiktive Einstufung. Das tägliche Bemessungsentgelt (bei Vollzeitverfügbarkeit) beträgt demnach mindestens 49,00 € täglich. Da ich nicht weiß, für wie viel Stunden Du Dich zur Verfügung stellen kannst kann ich Dir leider auch nicht ausrechnen, wie hoch Dein Alg sein würde.

Vielleicht habe ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen und Dir weiterhelfen können, auch wenn der letzte Post schon ein paar Tage her ist.

Gruss Brian78

kassiopaia1980
09.05.2007, 21:50
Hallo,

danke für deine Antwort!! Also mit der Kündigung und mit dem Aufhebungsvertrag ist mir vom Arbeitsamt nahe gelegt worden. Mir ist gesagt worden, wenn ich den Grund einbringe, wegen den Betreuungszeiten meiner Tochter. jetzt habe ich einen Aufhebungsvertrag gemacht und mein Arbeitgeber hat ihn nun auch unterschrieben. Die Begründung habe ich so formuliert....."Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass das am 01.01.2003 begründete Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 09.05.07 aufgrund der fehlenden, nötigen Betreuung des Kindes der Arbeitnehmerin zur Arbeitszeit, einvernehmlich endet." Mein Berater beim Arbeitsamt hat mir das beim Gespräch gesagt, wenn das da drin steht würde mir keine Sperre drohen, da dies ein wichtiger Grund wäre, der vom AA akzeptiert würde....ist das jetzt falsch???:confused:

Wenn ich so deinen Text lese, muss ich ehrlich sagen...die leute die mich so jeck gemacht haben von wegen würde sich nicht lohnen...naja...grins..reden wir nicht drüber *vogelzeig* hätte ich auch selber drauf kommen können :patsch: *mir uch vogel zeig*...Krankenversicherung ist mir momentan das wichtigste....und wenigstens ich habe die....(weil momentan sind meien Tochter und ich garnicht krankenversichert).

....In den letzten zwei Jahren bestand nicht an mindestens 150 Tagen Anspruch auf Arbeitsentgelt (genauer: es bestand gar kein Anspruch auf Arbeitsentgelt!).......ähmmmmmm...:oops: versteh isch net....grins....sorry...

Das tägliche Bemessungsentgelt (bei Vollzeitverfügbarkeit) beträgt demnach mindestens 49,00 € täglich. Da ich nicht weiß, für wie viel Stunden Du Dich zur Verfügung stellen kannst kann ich Dir leider auch nicht ausrechnen, wie hoch Dein Alg sein würde.
ich habe mich für Teilzeit zur Verfügung gestellt (20 Stunden) war mir am überlegen ob ich auf 25 hoch gehen soll wenn das geht...(um so mehr stunden ich zur verfügung stehe, um so mehr Vermittlungsmöglichkeiten hat mein Vermittler doch auch für mich oder sehe ich das falsch?).....Ich denke mal vom finanziellen wird sich da nix tun oder?

Wie lange habe ich eigentlich anspruch auf Alg I???



Liebe Grüsse

Claudia

Brian78
09.05.2007, 22:35
Hallo Kassiopaia 1980.

zuersteinmal ist Kinderbetreuung definitv vorrangig. Ich denke mal, dass ich mich versehentlich ein wenig falsch ausgedrückt habe, aber im Normalfall (!) wird Dir niemand innerhalb der Bundesagentur für Arbeit einen Strick daraus drehen, dass Du wegen der (fehlenden) Kinderbetreuung eine Arbeit aufgibst. Dennoch ist es nunmal so, dass eine Sperrzeitentscheidung immer auch eine Ermessensentscheidung des zuständigen (Sach)Bearbeiters ist (ich will Dich jetzt nicht mit den internen Bezeichnungen und Lohngruppen langweilen). Wenn dieser (Sach)Bearbeiter also der Meinung ist (z.B., weil er schlecht geschlafen hat, Stress mit der Frau/Freundin bzw. Mann/Ehegatten), kann er immer noch eine Sperrzeit verhängen. Diese würde zwar im Widerspruchsverfahren sowas von auseinandergenommen werden, aber Fakt wäre halt, dass Du ein paar Tage (Wochen/Monate) auf das Dir zustehende Geld warten müsstest. Um den ganzen Quatsch jetzt zu beenden: Wenn der Arbeitgeber Dir bestätigt, dass die von Dir mögliche Arbeitszeit (VZ oder TZ) in seinem Betrieb nicht möglich ist, KANN es keine Sperrzeit geben (nagel mich nicht drauf fest, aber ich kenne niemanden, der diese Behauptung bzw. Bestätigung JEMALS!!!! überprüft hätte).

Das mit den 150 Tagen hätte ich vielleicht erläutern sollen. Alg I wird nach dem ARBEITSentgelt der letzten zwölf Monate bemessen. Kann innerhalb dieser zwölf Monate kein Anspruch auf Arbeitsentgelt mit mindestens 150 Tagen (Sprich: fünf Monaten!) festgestellt werden, wird dieser Zeitraum auf zwei Jahre erweitert. Besteht innerhalb dieser 24 Monate wiederum kein Anspruch auf Arbeitsentgelt von mindestens 5 Monaten wird das Alg nach einem fiktivem Bemessungsentgelt berechnet. Und das beträgt halt bei VZ-Verfügbarkeit mindestens 49,00 € täglich.

Es ist richtig, dass Dein Vermittler umso mehr Möglichkeiten hat, DIch zu vermitteln, je länger Du Dich zur Verfügung stellst. Grundsätzlich denke ich aber mal, dass jede/r Arbeitslose nach Möglichkeit wieder eine neue Beschäftigung finden will. Ist vielleicht berufsbedingt, aber das ist immerhin auch eine Anspruchsvoraussetzung für AlgI....

Mit dem Finanziellen ist das (um diese Uhrzeit) so eine Sache. Wie Du Dir mit Sicherheit schon vorstellen konntest bin ich nicht mehr auf der Arbeit, sondern zu Hause. Das bedeutet leider aber auch, dass ich keinen Zugriff mehr auf die ganzen Daten wie auf der Arbeit habe. Ich kann Dir leider also nur ungenaue Angaben machen. Ich hoffe, Du (und alle anderen auch!!!) hast Verständniss dafür, dass ich meine private oder meine dienstliche E-Mail-Adresse hier für eventuelle Nachfragen nicht bekannt geben möchte.
So, wieder zur Fragebeantwortung: Bei 20 Std/ Woche hast Du Anspruch auf ca. 318 € Alg / Monat, bei 25 Std./Woche ca. 385 € / Monat. Wie gesagt, das sind nur Ungefähr-Werte!!!

Da Du die letzten drei Jahre im Erziehungsurlaub warst und vorher gearbeitet hast bekommst Du Alg für ein Jahr (=360 Tage lt. Gesetz!). Ich gehe hierbei mal - unter Berücksichtigung Deines Nicknamens - davon aus, dass Du noch nicht mindestens 55 Jahre alt bist *g*

Gruss Brian78

kassiopaia1980
09.05.2007, 22:57
Wenn der Arbeitgeber Dir bestätigt, dass die von Dir mögliche Arbeitszeit (VZ oder TZ) in seinem Betrieb nicht möglich ist, KANN es keine Sperrzeit geben (nagel mich nicht drauf fest, aber ich kenne niemanden, der diese Behauptung bzw. Bestätigung JEMALS!!!! überprüft hätte).
Das hat mein AG doch jetzt eigentlich getan indem er ja den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, wo die Begründung mit der Kinderbetreuung drin steht, oder nicht???


Der Berater mit dem ich vor einigen Tagen einen Termin hatte um über Berwerberangebote und berufliche Situation zu sprechen...ist das jetzt mein fester Vermittler???Oder gebe ich meinen Antrag fürs Arbeitslosengeld erstmal wo anders ab..klar das geht dann in die Leistungsabteilung....aber wäre das erstmal der Berater der über meinen Antrag entscheidet???

Da Du die letzten drei Jahre im Erziehungsurlaub warst und vorher gearbeitet hast bekommst Du Alg für ein Jahr (=360 Tage lt. Gesetz!). Ich gehe hierbei mal - unter Berücksichtigung Deines Nicknamens - davon aus, dass Du noch nicht mindestens 55 Jahre alt bist *g*
najaaaa..knapp...gg...ich werd 27...:sensationell:


Und noch eine doofe Frage....grins..sorry....ich hab keinerlei ahnung von sowas...*schäm*......die Beträge die du genannt hast....(ich weiss ich lege mich jetzt nicht fest.....was wird davon noch abgezogen?Sozialabgaben...ich weiss nix...echt..habe mich vorher noch nie damit befasst...:oops: )

ähmmm..wie lange darf sich mein ehemaliger Arbeitgeber jetzt zeit lassen um mir die nötige Arbeitsbescheinigung zu kommen zu lassen????


....Und was ist jetzt eigentlich mit der Zeit ab Ende meines Erziehungsurlaubs (08.04.2007) bis zum heutigen Tag....nachdem ich wie schonmal beschrieben hat, habe ich ja die ganze Zeit darauf gewartet, das mir mein Arbeitgeber kündigt, so wie er es mir damals bei dem Gespräch gesagt hat???Arbeitssuchend bin ich ja jetzt gemeldet.....aber jetzt mach ich mir auch noch irgendwie nen Kopf!!Interessiert das Arbeitsamt jetzt eigentlich das ich seit dem Ende der Elternzeit zwar noch bei dem Arbeitgeber als Arbeitsnehmer war, aber nicht gearbeitet habe und somit ja kein Geld verdient habe????
?????????????????????????????

Brian78
09.05.2007, 23:14
Vorneweg: Ich arbeite zwar bei der BA ( und bin auch grundsätzlich als "harter Hund" bekannt), dennoch erwarte ich von niemandem (!!!!!), das er / sie sich im Bereich Arbeitsrecht oder Arbeitslosenrecht gut oder sehr gut auskennt! Aber das führt jetzt zu weit!!!!

Dieser Zusatz im Aufhebungsvertrag kann ausreichend sein, je nach dem, wie der zuständige (Sach)Bearbeiter gelaunt ist. Mir würde es reichen, meinen Kollegen auch, aber ich kann mich da definitiv nicht für jeden Mitarbeiter in der BA verbürgen. Auf Nummer Sicher gehst Du auf jeden Fall, wenn Dein AG Dir (schriftlich) bestätigt, dass eine Beschäftigung im Rahmen der Dir zustehenden Möglichkeiten (wegen der Kinderbetreuung!!!) nicht möglich ist. Damit hast Du DEFINITIV kein Konsequenzen zu fürchten, und an den AG geht auch keiner ran!!!!

Zum zweiten Punkt:

Du hast jetzt (grundsätzlich) einen festen Vermittler. Normalerweise ist das der (oder die), bei dem (ich benutze ab sofort nur noch eine Geschlechtsform, der Rest wird mir zu blöd. Achtung: Ich will damit NIEMANDEN diskriminieren!!!!!!!) Du auch Dein Erstgespräch hattest. Dieser Vermittler hat jedoch nichts mit dem AlgI zu tun. Im Normalfall kennst sich ein Vermittler nicht mal aus mit Höhe oder Dauer des Alg. Dafür gibt es den Leistungsbereich, der seit einiger Zeit "Team Arbeitnehmerleistungen" heißt. Ein Arbeitsvermittler entscheidet aber auf gar keinen Fall über einen Anspruch auf AlgI!!!!!! Nur, wenn es um Sperrzeiten geht, dürfen die uns reinpfuschen (sorry für die Wortwahl, aber eine besser Formulierung gibt es nicht!!!!)

Gruss Brian78

Brian78
09.05.2007, 23:27
Und Nachtrag:

Sorry, die letzte Frage habe ich übersehen (ich glaube, ich muss ins Bett....).

Grundsätzlich ist ein Ag verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung am letzten Beschäftigungstag auszuhändigen. Leider (für die Arbeitslosen UND auch für die Mitarbeiter im Antragservice) passiert das so gut wie nie. Deshalb kann ich jedem gekündigtem Arbeitnehmer nur raten, die Arbeitsbescheinigung beim AG mit Fristsetzung (10-14 Tage) zurückzufordern. Idealerweise (trotz der Kosten) per Einschreiben. Dann hat man was in der Hand, und wenn der AG nicht antwortet können wir auch tätig werden. Selbst wenn der AG die Bescheinigung nicht rausrückt kann dann evtl. AlgI gezahlt werden, wenn ALLE (!!!!) vorhandenen Unterlagen des Beschäftigungsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung vorgelegt werden!!!!!

Erneuten Gruss

Brian78

kassiopaia1980
09.05.2007, 23:45
Hm..naja..dann warte ich jetzt noch ein paar Tage auf die Arbeitsbescheinigung....der Aufhebungsvertrag gilt ab heute und ist gestern unterschrieben worden.....Die Sekretärin sagte, es würde nicht lange dauern...das Lohnbüro wäre da eigentilch sehr schnell..ich werde morgen als erstes direkt mal den Vertrag beim Arbeitsamt abgeben und mal abwarten bis ich wie gesagt die bescheinigung habe und mir dann einen Termin holen wegen dem Alg I......

Danke nochmals....:)

Brian78
09.05.2007, 23:56
Und nochmal ich.....

Sorry, ich habe die Fragen einfach übersehen (frag mich mal, wieso... Keine Ahnung...)

Die Beträge, die ich genannt habe, sind natürlich netto. Davon geht nichts mehr ab. Steht auch so im Gesetz.... Irgendwo....

Zu der Arbeitsuchend-/Arbeitslosmeldung: Während der ArbeitsLOSmeldung erfolgt auch grundsätzlich immer eine ArbeitSUCHENDmeldung! Aber das interessiert Dich vermutlich nicht, da es bei Dir um den umgekehrten Fall geht....

Wenn die Arbeitsuchendmeldung innerhalb von drei Monaten VOR der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt ist, und die Alo-Meldung rückdatiert (oder in Deinem Fall: offziell noch gar nicht ausgesprochen) worden ist, kenne ich KEINEN!!!!! Fall, wo die Alo-Meldung und damit der Anspruch auf AlgI erst für einen späteren Zeitraum anerkannt worden sind!

Ich hoffe, das war einigermassen verständlich.....

Gruss Brian78