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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kein ALG obwohl es uns zusteht


janinebln
12.04.2007, 16:47
hallo

heute haben wir vom AArbeitsamt eine ablehung bekommen fürs ALG1. mit der begründung da smein freund keine 12 monate gearbeitet hat. das stimmt so aber nicht.

er war immer arbeiten und jetzt die letzten 18 Monate bei der Bundeswehrr. Die Bundeswehr hat für ihn die steuern gezahlt. ein fruned von ihm mit dem er zusammen bei der bundeswehr war für den selben zeitraum bekommt schon seit januar 07 ALG1.

nun liegt uns der verdacht vor das die nicht zahlen wollen weil sie von 1.12.06 zurück zahlen müßten an uns... weil er seit da an arbeitslos war und sich auch gleich da gemeldet und arbeitslos gemelde that..

wir wollen jetzt nochmal hin und dazu noch einen wiedersprich einlegen. wie gehen wir da am besten jetzt vor??

und uns steht das doch zu oder? wenn er 18 monate bei der bundeswehr war und der andere auch ALG1 bezieht

Seebarsch
12.04.2007, 17:28
Hallo,
was für einen Wehrdienst hat er denn geleistet?
Die Zeit von 18 Monaten ist ja eher unüblich.
Der Wehrdienst ist nur dann versicherungspflichtig gem. § 26 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__26.html), wenn es sich um die Ableistung der allgemeinen Wehrpflicht = 9 Monate oder den daran anschliessenden freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes handelt.
Hier müsste man konkret wissen, welche Art von Wehrdienst geleistet wurde, oder ob es sich um eine Tätigkeit als Soldat auf Zeit handelte!
:confused:

janinebln
12.04.2007, 17:54
hallo

er hatte erst diese 9 pflichtmonate gemacht und sich danach also nach den 9 monaten nochmals für 18 monate verpflicheten lassenim bundesverdeitigungsminesterium

Seebarsch
12.04.2007, 18:43
Mit der Antwort kann ich leider nicht viel anfangen.
Vom Ablauf her vermute ich aber, dass er die Gesamtzeit als Soldat auf Zeit Dienst geleistet hat und daher nicht versicherungspflichtig tätig war.
Vorsichtshalber würde ich aber auf jeden Fall einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen!
:confused:

janinebln
12.04.2007, 18:54
hallo

ich kenne mich da jetzt auch leider nicht so genau aus. und mein fruend kommt erst später.. also sovieo steht fest ihn würde für die zeit die er nach den 9 monaten gemacht hat alg1 zustehen wenn er es über 12 monate gemach hat. in dem brief steht da er das nicht 12 monate gemacht hat sondern weniger steht ihm das geld nicht aber

er hat es ja da danach 18 monate gemacht. 18 monate das selbe deswegen verstehe ich nicht wie die darauf kommen das er das weniger wie 12 monate gemacht hat

fragi
12.04.2007, 20:46
Ich denke mal damit ist gemeint, dass er freiwillig länger gemacht hat, ist ja möglich...

Normal ist es ja so, dass man als Wehrdienstleistender keine versicherungspflicht hat, also der Bund für ihn keine Beiträge in die Sozialversicherung zahlt (man ist ja auch währenddessen nicht Krankenversichert, sondern bekommt die Heilfürsorge und Behandlungsscheine vom Bund).

Eine Versicherungspflicht beim Bund liegt nur vor, wenn:

- eine Versicherungspflichtige Zeit durch den Wehrdienst unterbrochen wurde

- unmittelbar vor Dienstantritt Leistungen vom Arbeitsamt bezogen wurden

- eine andere Entgeltersatzleistungen bezogen wurde

Liegt eine dieser Gründe vor, wird die Wehrdienstzeit, bei 9 Monaten als 365 Tage, bei länger als die normale Zeit angerechnet.

Ob das zutrift oder nicht beurteilt die Agentur für Arbeit.
Aber aufgepasst, bei euch mit dem freiwilligen Zusatzdienst gilt ein Sonderfall:

"Bei einer gesamten Wehrdienstzeit von insgesamt 14 Monaten und mehr, besteht in jedem Fall Versicherungspflicht und damit auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld."

Ich würde im Widerspruch besonders auf § 26 Abs. 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__26.html) eingehen, da ist das geregelt.

oliverpilz
21.04.2007, 10:15
hey leute, bei dem alg 1. wird unterschieder zwichen soldat der 9 monate grundwehrdienst macht, und einen soldaten der freiwilligenzusätzlichen wehrdienst leistet. also das a-amt genehmigt nur alg 1 wenn der soldat lange als 23 monate beim bund war. alles was daruter ist, sieht sich das a-amt nicht verpflichtet ihn alg zu geben. zumal er nich über 1 jahr beim bund war. denn die nurmale grundwehrdienstzeit zählt da nicht nur was über denn 9 monaten drüberaus ist.

bin selber noch beim bund und muss mich jetzt wieder beim a-amt mit den leuten wegen mein geld streiten:patsch: :wut: .

naja wer noch fragen hat kann mir gerne mailen