Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 Abgelehnt wegen Bedarfsgemeinschaft!
Hallo! Erstmal Klasse Forum schön das es sowas gibt! Hoffentlich kann mir geholfen werden!
Mein Fall so kurz wie möglich!
Ich bin Dez 2004 hier her gezogen nach Heinsberg mit meiner Frau zusammen. Bin leider von der Selbständigkeit in Hartz vier gerutscht!
Hatten uns Zusammen ein Haus gemietet und nun wurde ich mit 130€ Mietzuschuß abgestempelt und gut keine Lebensunterhaltungskosten obwohl meine Frau nur Überbrückungsgeld von der BFA wegen Umschulung bekommt (1300€)
Das hat meine Frau, mittlerweile sogar Privatinsolvenz angemeldet, nich lange mit gemacht und ist ausgezogen gena im Oktober 05! Habe von dem Tag an 800€ Miete bekommen plus 345€ Satz plus diesem Zuschlag von 160€ aber befristet da ich das Haus ja nicht alleine lange halten konnte. nun mußte ich Januar raus und habe keine andere möglichkeit auf die schnelle gesehen als zu meiner noch Frau zu ziehen und mir mit ihr 95qm zu Teilen als Wohngemeinschaft! Nun waren die vom Amt hier aber nur bei meiner Frau und ich war nicht da! Konsequens: Geldleistung gestrichen und sogar ne Androhung zur Strafanzeige wegen Betrug!
Habe schon einen Anwalt informiert und Klage am Sozialgericht eingelegt aber woher bekomme ich Geld zum Leben solange?
Meine Frau hat auch nichts und kann die Miete diesen Monat nicht voll bezahlen und will mich nicht unterstützen!
Mietvertag läuft auf beide!
Hilfe!!!!!!
StephanK
15.02.2006, 21:12
:welcome: Makke,
wenn die Sache bereits beim Anwalt liegt, sollte dieser Dich eigentlich auch umfassend beraten können.
Im Prinzip hilft nur der Gang vor's Sozialgericht, und zwar nicht nur mit einer Klage (dauert lange), sondern auch mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (dauert aber auch ein paar Wochen, weil die Sozialgerichte überlastet sind).
Dass Du bei dem amtlichen Besuch nicht zuhause bzw. in der Wohnung Deiner Frau warst kann eigentlich nicht ausschlaggebend sein. Schließlich bist Du nicht verpflichtet, ständig zuhause zu sein.
Allerdings warst Du verpflichtet, es dem Alg II-Träger mitzuteilen, sobald Du aus dem Haus ausgezogen warst und keine oder nur noch deutlich weniger Miete zu bezahlen hattest. Wenn Du das verschusselt oder gar bewusst hinausgezögert hast, hast Du wirklich ein Problem, das Du auch dem Anwalt anvertrauen solltest, falls Du es noch nicht getan hast.
Habe das Amt über meinen Umzug informiert! Desshalb sind sie ja dann gekommen!
Gibt es denn niemanden der in solchen Fällen einspringt wo man etwas Geld zum Überleben her bekommt???
StephanK
16.02.2006, 09:47
Habe das Amt über meinen Umzug informiert! Desshalb sind sie ja dann gekommen! Gut! Also sollte diese Sache zu bereinigen sein.
Gibt es denn niemanden der in solchen Fällen einspringt wo man etwas Geld zum Überleben her bekommt???Jung, die Grundsicherung (Alg II) ist die Grundsicherung! Unter'm Boden ist kein zweiter Boden :cry:
Wenn Du wirklich total auf dem Trockenen sitzt und nix zu essen hast, hilft nur (vielleicht) beim Alg II-Träger nach Lebensmittelgutscheinen zu fragen.
Im übrigen mach Deinem Anwalt Dampf, damit der noch mehr Dampf macht!
Heute Nachmittag soll ich am SG anrufen da heute endlich dort ein Urteil zustande kommen soll! Meine Akte wird dem Richter gerade vorgelegt!
Werde auf jeden Fall hier darüber Berichten!
Hoffe es kommt entlich alles ins reine! Kann langsam nicht mehr, bin völlig mit den nerven runter und mein Magen macht sich selbständig!
Kann nichtmal zu Doc magels Geld!
Also jetzt habe ich auf Anfrage vom Sozialgericht Telefonisch bescheid bekommen das ich keinen Cent erhalte!
Und meine Chancen wegen Wiederspruch stünden gleich null!
Was soll ich noch tun?
Man kann mich bald beerdigen und selbst dafür ist kein Geld mehr da!
StephanK
16.02.2006, 15:52
Hmmm :shock:
verstehen tu ich's nicht, und vielleicht solltest Du mit Deinem Rechsanwalt über die Einlegung einer Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung nachdenken.
Ansonsten bleiben Dir für den Moment nur die "milden Gaben" von Wohlfahrtsorganisationen wie Caritas, Diakonie usw.
Diesen Hinweis gebe ich wahrlich nicht gerne, aber in manchen Situationen gibt's leider keine Alternative dazu. :cry:
Mein Antrag auf ALG II ist mit der Begründung das man mir nicht glaubt das wir nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft Leben ohne es mir zu Beweisen abgelehnt worden! Bekomme keinen Cent!
Heute habe ich erneut einen Anwaltstermin und ich werde Kämpfen für mein Recht und wenn es bis in die Steinzeit dauert und nochmehr Steuergelder kostet die wollen es nicht anders!
Ich Kämpfe auch für euch all die die das gleiche Problem haben oder noch bekommen werden!
Wenn ihr für mich Ähnliche Berichte habt schickt sie mir! Urteile auch sehr willkommen helft mir mit allem was ihr über diese Problematik habt! Werde Sammeln und alöles meinem Anwalt zum Verarbeiten geben!
StephanK
20.02.2006, 13:16
Hier im Forum findest Du zahlreiche Gerichtsentscheidungen zum Thema Bedarfsgemeinschaften.
Habe gestern mein Beschluß vom Landessozialgericht bekommen!
Beschluß:Die Beschwerde des Antragstellers gegen ben Beschluß des Sozialgerichtes Aachen vom 16.02.2006 wird Zurückgewiesen!
Somit kam gleich von der ARGE der Bescheid das ich keinen Cent sehen werde!
Alles so niederschmetternd da auch gleich hinten und zum Schluß stand:
Diese Entscheidung ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar, § 177 SGG.
Ziehe nun meine Konsequenzen:
Ziehe nächste Woche hier aus und zurück in meine Heimat ins Ruhrgebiet wo ich wenigstens Verwandschaft und Freunde habe! Also kämpfe ich jetzt um Umzugskosten, Miete und Lebensunterhaltskosten für mich alleine!
und Zusätzlich um ne Menge neuer Möbel die ich sonst ja hier nicht gebraucht hätte! Kostet dem Staat doch so viel mehr als wenn sie mir recht gegeben hätten und ich hier bei meiner Getrennt-Lebenden Frau hätte Leben können!
Naja so ist nun unser Staat kann man darauf noch stolz sein????
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.