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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alleinerziehend kein ALGII/zu viel vermögen


lenny
13.04.2007, 00:11
hilfeeeeeee!
ich bin 32 jahre und alleinerziehend mit einem 1 1/2 jahre alten kind.
mir wurde bis zum 31.01.07 alg II bewilligt und der neue antrag heute fast 3 monate später abgelehnt, weil wir zu viel vermögen besitzen,.....hahaha.
habe mein vermögen angegeben und es beträgt ca. 12.089,00 lt.amt. mein konto
ist aber schon seit dem tag der antragstellung ständig ca. 3.800,00 im argen und der dispo ist somit auch ausgereizt. meine eltern haben mich finanziell unterstützt (bar), so dass ich mein vermögen erstmal nicht angreifen muss und nur die laufenden kosten abgebucht werden. weil ich es mir hart erarbeitet habe. außerdem habe ich mit zahlungen vom amt gerechnet. werden schulden nicht angerechnet? die einzige möglichkeit zur zeit schnell das konto
auszugleichen ist, das konto von meinem kind mit 4.100,- aufzulösen.
sollte ich das tun und irgend etwas anderes(Bausparvertrag, Aktien,Fonds) auf mein kind umschreiben lassen, weil doch sonst der grundfreibetrag (jetzt nur noch 3.100+750)nicht mehr angerechnet wird?!
die grundfreibreträge haben sich ja auch geändert, warum teil man das einem nicht mit oder habe ich da was übersehen? muss ich beim amt vorlegen, für was ich mein geld ausgebe? meine eltern haben mir nämlich ca. 2.500 geliehen und die würde ich auch gern zurückzahlen.was ja möglich wäre und dann könnte man doch begründen, dass das vermögen nicht wirklich vorhanden war, als der neue antrag gestellt wurde.
hätte ich da vielleich chanchen bei einem wiederspruch?
ich hoffe es ist nicht zu undeutlich, aber mir schwirren zu viele sachen im kopf herum die ich fragen möchte!!!!

StephanK
13.04.2007, 10:29
:welcome: Lenny,
man merkt schon, dass Dir viel im Kopf herumschwirrt, aber es wird sich schon ein wenig Klarheit hineinbringen lassen - freilich nicht unbedingt zu Deinem Wohlgefallen:

1) Schulden interessieren so lange nicht, wie nichts gepfändet wird. Du kannst sie also nicht vom Vermögen abziehen.

2) Unterstützung von den Eltern gilt beim Alg II als Einkommen wie jedes andere auch und wird folglich auf das Alg II angerechnet.

3) Deinem Kind steht ein eigener Vermögensfreibetrag von € 3100 zu sowie ein weiterer von € 750 für Anschaffungen, das ist richtig. Das setzt aber voraus, dass es sich um eigenes Vermögen des Kindes handelt und nicht nur um welches, das "für das Kind gedacht ist", aber rechtlich Dir gehört. Das mag Dir als sinnloser Formalismus erscheinen, aber der Alg II-Bezug zwingt Dich dazu, klare Verhältnisse zu schaffen, obwohl natürlich Du als gesetzliche Vertreterin des Kindes handeln musst.

4) Auch geliehenes Geld ist Einkommen. Du musst es erst mal zurückzahlen.

Einen Widerspruch sehe ich derzeit als chancenlos.
Du solltest Vermögen auf das Kind übertragen bis zur Grenze seines Freibetrages, Deine Schulden aus Deinen Ersparnissen begleichen, einschließlich Rückzahlung des Darlehens von Deinen Eltern und dann nachsehen, ob Dein eigenes Vermögen noch über € 4800 (Dein eigener Freibetrag) liegt. Wenn nicht, dann hat ein neuer Antrag Erfolgsaussichten (allerdings keine Erfolgsgarantie), weil die Vermögensübertragung auf das Kind streng genommen "Pfusch" ist).

lenny
13.04.2007, 12:12
guten morgen,
vielen dank für die schnelle antwort!!!!
habe heute morgen meine bausparkasse angerufen und lasse mir meine bausparsumme von ca. 3.800 auszahlen. mit diesem geld werde ich erstmal mein konto ausgleichen, dann ist das schon mal weg. mein kind hat ein sparbuch wie schon erwähnt über 4.100, davon nehme ich 500,00 ab. also bleiben hier 3.600,- (die es ja besitzen darf)
mein vermögen reduziert sich auf ca. 3.000 euro, wenn ich noch die schulden an meine eltern bezahle.

hierzu meine fragen:
muss ich irgendwelche belege vorlegen um an meine eltern geld zu zahlen?

muss ich wirklich einen neuen antrag stellen? beim amt liegt doch alles vor.
natürlich werde ich die änderungen einreichen und wollte dies als wiederspruch tun.

meine krankenkasse sagte mir auch, dass ich mich ab dem 01.02.07 rückversichern muss, obwohl ich und mein kleiner überhaupt nicht beim arzt waren?!

im netz hab ich folgendes gelesen:
für arbeitssuchende,die bereits zum stichtag alg II erhalten und das schonvermögen die grenze übersteigt (nach den neuen bestimmungen), findet die prüfung des vermögens erst bei dem weiterbewilligungsbescheid statt.(wie bei mir geschehen) ihnen wird jedoch die frist eingeräumt inhalb von 2 monaten zu erklären, ob das vermögen der altersicherung (riester, ect) zugeführt wird.
hierzu meine frage: ist diese aussage richtig? mir ist vom amt nämlich nix bekannt davon!
vielen dank schon mal im voraus!!!!

StephanK
13.04.2007, 12:40
muss ich irgendwelche belege vorlegen um an meine eltern geld zu zahlen?Im Prinzip nicht, aber Du wirst schon damit rechnen müssen, dass man evtl. Deinen "hektischen" Kontenbewegungen nachspürt. Deswegen sollte bei der Überweisung als Verwendungszweck nicht eine Allerweltsfloskel wie "bekannt" stehen, sondern "Darlehensrückzahlung". Außerdem wäre es nicht verkehrt, wenn Deine Eltern Dir eine Quittung ausstellten, auf der zusätzlich steht, dass die Rückzahlungsforderung aus der Darlehensvereinbarung vom ....200... damit erloschen ist. Es muss einfach klar werden, dass Du nicht etwa Geld innerhalb der Familie verschiebst, sondern ganz förmlich Schulden begleichst.

muss ich wirklich einen neuen antrag stellen? beim amt liegt doch alles vor.
natürlich werde ich die änderungen einreichen und wollte dies als wiederspruch tun.Vermutlich ist ein neuer Antrag notwendig. Das lässt sich aber nicht eindeutig sagen. Es kommt darauf an, wie die Ablehnung des zuvor gestellten Antrages lautet. Vermutlich steht darin, dass die Bedarfsgemeinschaft wegen vorhandenen Vermögens für soundsoviel Monate nicht bedürftig ist.

meine krankenkasse sagte mir auch, dass ich mich ab dem 01.02.07 rückversichern muss, obwohl ich und mein kleiner überhaupt nicht beim arzt waren?!Das musst Du nicht, sinnvoll wäre es aber, denn ob der neue Antrag "durchgeht" ist keineswegs sicher.

im netz hab ich folgendes gelesen:
für arbeitssuchende,die bereits zum stichtag alg II erhalten und das schonvermögen die grenze übersteigt (nach den neuen bestimmungen), findet die prüfung des vermögens erst bei dem weiterbewilligungsbescheid statt.(wie bei mir geschehen) ihnen wird jedoch die frist eingeräumt inhalb von 2 monaten zu erklären, ob das vermögen der altersicherung (riester, ect) zugeführt wird.
hierzu meine frage: ist diese aussage richtig? mir ist vom amt nämlich nix bekannt davon!Diese Aussage bezieht sich höchstwahrscheinlich auf die Änderungen der Vermögensfreibeträge durch das SGB II-Fortentwicklungsgesetz, die aber schon seit 1.8.06. in Kraft sind; dieses Datum dürfte mit dem Stichtag gemeint sein. Ich weiss nicht, ob Du seinerzeit schon Alg II bezogen hast und warum erst jetzt die Frage nach dem "zu hohen" Vermögen auftaucht.

Pokemoz
13.04.2007, 20:42
In Hinsicht auf den Schuldenausgleich gab es bei mir und der Arge Damals keine Probleme. Ich hatte ebenfalls etwas bei den Eltern. Dieses hatte ich auch mit Beleg zurückgezahlt und diesen der Arge vorgelegt. Diese wollten es aber direkt noch mal schriftlich von den Eltern um welche Zahlung es sich da handelt und aus welchem Grund sie war.

Mein Kontominus hab ich auch ausgeglichen zu dem Zeitpunkt. Das teilte ich der Arge auch mit und auf Nachfrage teilte ich nur mit, dass ich alles auf 0 haben wollte damit mir später keine Zinszahlungen Probleme bereiten. Damit gab man sich zufrieden und auch Ruhe :)