Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeitslos geworden, kein durchblick
*falls ich im falschen unterforum bin, bitte verschieben*
hallo zusammen,
ich blick da nicht durch und bitte hiermit um hilfe.
ich hab genau vor einem jahr beim arbeitsamt geld beantragt, weil ich gekündigt worden bin. dann saß ich in einem "finanz-errechnungs-raum" vom Arbeitsamt wo mir gesagt worden ist, dass ich im ersten Jahr ~900€ bekomme, im zweiten jahr ~650 und im dritten ~460€.
jetzt will das amt nichts mehr davon wissen und ich soll "sozialhilfe" beziehen.
das arbeitsamt sagte mir gestern, sowas gibt es nicht. jetzt wollte ich euch mal fragen, ob es sowas gibt und was das ist (wie es heißt, ich muss denen ja was sagen) ...
das problem:
- ich finde diesen zetteln von damals nicht, wo dass drauf stand.
- ich hab mich darauf verlassen und damit gerechnet. jetzt kommt alles durcheinander.
- ich bin krankgeschrieben (von dem gutachten vom arbeitsamt kam noch nichts), ich hab massive psychische probleme und hatte mir als ziel mit meinen therapeuten, wieder arbeiten zu können, januar gesetzt. jetzt werde ich aber gezwungen arbeiten zu gehen und ich weiß nicht ob ich das packe (mit meinen gesammelten schulden reicht sozialhilfe nicht) ...
ich hoffe, mir kann jemand helfen
wenn was unklar ist, bitte fragen
der lump
StephanK
13.04.2007, 11:24
:welcome: lump341
ich hab genau vor einem jahr beim arbeitsamt geld beantragt, weil ich gekündigt worden bin. dann saß ich in einem "finanz-errechnungs-raum" vom Arbeitsamt wo mir gesagt worden ist, dass ich im ersten Jahr ~900€ bekomme, im zweiten jahr ~650 und im dritten ~460€.
jetzt will das amt nichts mehr davon wissen und ich soll "sozialhilfe" beziehen.
das arbeitsamt sagte mir gestern, sowas gibt es nicht. jetzt wollte ich euch mal fragen, ob es sowas gibt und was das ist (wie es heißt, ich muss denen ja was sagen) ...Die Beträge könnten unter Umständen schon so hinkommen. Was Dir entweder seinerzeit nicht so klar wurde oder nicht deutlich gesagt wurde: Der Bezug von Arbeitslosengeld ist - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - auf ein Jahr begrenzt. Danach setzt, wenn man noch arbeitslos ist, das Arbeitslosengeld II (Alg II, im Volksmund "Hartz IV") ein. Das ist eine Leistung, die der Sozialhilfe sehr ähnlich ist, sich aber dennoch von ihr unterscheidet.
Wer nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes unmittelbar in den Bezug von Alg II wechselt bekommt zum Alg II einen befristeten Zuschlag, der den finanziellen "Absturz" ein wenig abfedert und bis zu zwei Jahren gezahlt wird. Darauf dürften die Zahlenangaben beruhen, die man Dir genannt hat.
Wenn Du es noch nicht getan hast, solltest Du also möglichst bald Alg II beantragen. Dafür ist nicht die Arbeitsagentur zuständig, sondern ein anderer Träger. Welcher das ist kann ich nicht aufschreiben, weil Du Deinen Wohnort nicht angegeben hast. Du kannst Ihn durch Eingabe Deines Wohnortes auf dieser Seite (http://dov.arbeitsagentur.de/index.php?type=2) selbst ermitteln.
Du hast Gesundheitsprobleme, deren Behandlung wohl noch eine Weile dauern wird. Voraussetzung für den Bezug von Alg II ist eine Prognose, ob Du Deine gesundheitliche Arbeitsfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate wieder erreichen kannst. Wenn ja, kannst Du trotz derzeitiger Krankheit Alg II beziehen, wenn nein, dann bleibt tatsächlich nur die Sozialhilfe.
Danke soweit.
wie finde ich denn jetzt heraus, ob ich so ein ausnahmefall bin? oder müsste ich nicht so einer sein, weil die rechnungsstelle mir vor einem jahr sagte, dass ich in den kommenden 3 jahren folgende stütze bekomme (falls sich arbeits-technisch nichts ändert).
weißt du nicht, wie hoch der zuschlag zum AlgII genau ist (und bekomm ich diesen in meinem fall 100%ig, keine böse überraschung mehr)?
wenn ich also mehr als 6 Monate weiterhin krank bin, bekomme ich dann sozialhilfe? wenn nicht dann algII? hab ich das jetzt richtig verstanden?
StephanK
13.04.2007, 14:59
wie finde ich denn jetzt heraus, ob ich so ein ausnahmefall bin? oder müsste ich nicht so einer sein, weil die rechnungsstelle mir vor einem jahr sagte, dass ich in den kommenden 3 jahren folgende stütze bekomme (falls sich arbeits-technisch nichts ändert).Du musst nur Dein Geburtsdatum kennen und hier die Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_algianspruchtabelle) benutzen :)
weißt du nicht, wie hoch der zuschlag zum AlgII genau ist (und bekomm ich diesen in meinem fall 100%ig, keine böse überraschung mehr)?Der Zuschläg beträgt im ersten Jahr nach dem Alg I-Bezug zwei Drittel der Differrenz zwischen "Alg II pur" und dem zuvor bezogenen Alg I (ggf. + Wohngeld, falls Du welches bezogen hattest).
Beispielsrechnung mit fiktiven Zahlen:
Du hast zuvor € 800 Alg I bezogen, kein Wohngeld.
Deine Miete beträgt € 255, Alg II-Anspruch also € 345 + € 255 = € 600
Differenz Alg I/II ist € 200, d.h. der Zuschlag beträgt (im ersten Jahr) zwei Drittel davon, also € 133,33
wenn ich also mehr als 6 Monate weiterhin krank bin, bekomme ich dann sozialhilfe? wenn nicht dann algII? hab ich das jetzt richtig verstanden?Leider ist es etwas komplizierter: Du bekommst Alg II dann, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über Deinen Alg II-Antrag absehbar ist, dass Du innerhalb sechs Monaten wieder arbeitsfähig sein wirst. Wenn also von vornherein klar ist, dass Krankheit/Reha längere Zeit in Anspruch nehmen werden, gibt's auch kein Alg II, sondern gleich Sozialhilfe. Dennoch musst Du erst mal Alg II beantragen; das ist sozusagen vorrangig.
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