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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietminderung ARGE zahlt weniger


UlliBln
16.02.2006, 12:04
Hallo allen Betroffenen,

ich bin ALG II Empfänger.

Meine Miete habe ich nach Schriftverkehr mit meinem Vermieter um 10% gekürzt.
Jetzt stelle ich mir die Frage, wem steht diese Mietkürzung zu?
Mir, der weniger Wohnkomfort hat oder der ARGE?

Der Mieterbund ist der Meinung, dass mir das Geld zusteht.
Ich weiß also nicht, wie ich mich der ARGE gegenüber verhalten soll.

Für eine adäquate Antwort wäre ich ausgesprochen dankbar.

Lieben Gruß
und weiterhin viel Erfolg bei der Suche nach Arbeit, wünscht
Ulli

border
16.02.2006, 14:16
Hallo Uli,

inwiefern ist denn Dein Wohnkomfort gesunken? Du bewohnst doch immer noch die gleiche Wohnung oder? - nur das die Kosten nun um 10% niedriger sind.

-oder hab ich da was falsch verstanden?

Ich denke das die ARGE nur die tatsächlich aufkommenden Kosten tragen muß, und da die nun ja geringer sind muß die ARGE auch weniger zahlen.

MfG

border

UlliBln
16.02.2006, 17:13
Hallo Border,

ja stimmt schon, ich habe nach wie vor die gleiche Wohnung.
Nur das ich durch feuchte und nasse Wände in der Wohnung eine letztendlich genehmigte Mietkürzung von 10% vornehmen kann.

Angefangen habe ich allerdings mit einer Kürzung von 20%.

Die Frage ist ganz einfach.
Ich muß jeden Cent den ich weniger zahle angeben, sonst würde ich mich ja bereichern. Wenn ich also eine Mietkürzung vornehme, muß ich zur ARGE und es mitteilen, komme ich außergerichtlich oder gerichtlich nicht damit durch muss ich wieder zur ARGE. Da stellt sich die Frage,zahlen die dann die Nachforderung.

Muß ich nicht die 10% erhalten, wegen der schlechteren Wohnqualität.
Der Mieterbund meinte, es sei da ein Gerichtsverfahren anhängig, wobei sie nicht wissen, wie da die Gerichte entscheiden werden

Gruß
Ulli

Upsala
16.02.2006, 18:22
Servus Ulli!

Wenn die Entscheidung noch in der Schwebe ist, ob die Mietminderung in der Höhe oder überhaupt gerechtfertigt ist, muß du den geminderten Teil gesondert zurückbehalten. Ich glaube das ist auch der Arge klarzumachen oder durch einen Bescheid vom Mieterbund zu belegen. Darüber hinaus würde ich versuchen die Mehrkosten die dir durch den Mangel entstehen geltend zu machen, damit die Arge nicht zuletzt doch alles kriegt.

border
16.02.2006, 18:26
Hallo Uli,

sorry aber ich konnte nicht wissen daß Du die Miete wegen Mängeln gekürzt hast.

Und das Ziel Deiner Kürzung ist ja wahrscheinlich das der Vermieter etwas gegen die Mängel unternimmt.

Da du ja aber noch nicht weißt ob DU mit dieser Mietminderung durchkommst oder evtl. die gekürzte Miete nachzahlen mußt (da Mietminderung evtl. zu unrecht) wäre es unsinnig dem Amt zu sagen deine Miete wäre gesunken weil dem ja generell nicht so ist.

Ich persönlich würde das Amt nicht davon in Kenntnis setzen, da die Generelle Miete im Mietvertrag stehend ja eingehalten wird, allerdins nur um den Betrag der Mietminderung herabgesetzt.

Außerdem sehe ich es aus meiner Sicht nicht so daß du die 10% für persönliche Zwecke einbehältst, - sondern sie für den Zweck der ungerechtfertigten Mietminderung als Nachzahlung zurückhältst.

- ich denke das müßte im Zweifel selbst der ARGE plausibel sein.

also meine Meinung der Mieterbund hat Recht.

MfG

border

sia
19.02.2006, 13:04
Die ARGE übernimmt nur die tatsächlichen Mietkosten! In wieweit du der ARGE, deine von dir, durchgeführte Mietkürzung mitteilst ist deine Sache. Der Schuss könnte halt nach hinten los gehen, wenn die irgendwas rausbekommen!