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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung an´s ALG1??


wir und die jungs
13.04.2007, 21:08
Hallöchen, erstmal ne gute Nachricht von uns.... mein Männlein hat wieder Arbeit!
Und nun schon wieder eine Frage: Er verdient nun und ich bekomme ALG1 (seit 15.Jan.07.), kann mir das AA sein Gehalt auf mein ALG1 anrechnen, sodass ich wieder weniger bekomme???

Vielen Dank für Eure Hilfe.... LG Mandy

efge
13.04.2007, 21:23
Hallo Wir und die Jungs,

die erste erfreuliche Nachricht ist, dass Dein "Männlein" wieder eine Arbeit gefunden hat!

Die zweite erfreuliche Nachricht ist, dass das Einkommen von Deinem Ehepartner nicht angerechnet werden kann, da Du ALG I "beziehst". Bei ALG II sähe es dann leider anders aus.

Liebe Grüße

wir und die jungs
13.04.2007, 22:08
JUHU!!!

@effge.... DANKE für deine schnelle und erfreuliche Nachricht!!

Sweety_honey1204
24.04.2007, 17:19
Hallo!
das was ich hier gerade gelesen hab, ist schon ganz ok und sorry, wenn ich nochmal nach frage, aber ist das wirklich so, das wenn ich ALG1 (zudem auch noch ALG2, also Aufstockerin bin) beziehe (seid 1.2.07) und zu meinem Freund (nicht Mann) ziehen möchte,das sein Gehalt nicht mit angerechnet wird?

Also ich bin zum ersten mal im Leben arbeitslos (keinen Plan von der ganzen Sache was Amt und so angeht) und es ist folgender Fall.

Ich bekomme hier einfach keinen passenden/ausreichenden Job und meine Wohnung wird auch "nur" noch bis zum 31.7.08 "voll" übernommen. Aufgrund das ich keine Arbeit hier bekomme und wegen der zu großen Wohnung, hab ich mich dazu entschlossen zu meinem Freund zu ziehen (ich hier NRW und er Niedersachsen)
Jetzt ist natürlich die Angst, das sie alles von ihm wissen wollen, was Gehalt etc angeht (so mein Gedanke) da ich ALG1 u.a bekomme und das Amt um das bei meinem ALG1 anrechenen zu können.

Wie gesagt, ich habe keine Ahnung wie sich das verhält, wenn ich in sehr absehbarer Zeit zu ihm ziehe.
Es wäre wirklich sehr nett, wenn Ihr mir hier helfen könnt, weiß einfach nicht weiter und wohin mit meinen vielen Gedanken :-( :confused:

Lieben Gruß

Seebarsch
24.04.2007, 17:52
Hallo sweety honey1204,
:welcome:
wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst und nur Alg 1 beziehst, interessiert das Einkommen Deines Freundes nicht. Du müsstest an Deinem neuen Wohnort dann auf die Antragstellung für Alg 2 verzichten.

Wenn Du allerdings an Deinem neuen Wohnort Alg 1 und aufstockend Alg 2 beziehen willst, muss sich dein Freund bis "auf die Hose ausziehen"! Das hat dann unter Umständen zur Folge, dass das Einkommen Deines Freundes auf das Alg 2 und nur darauf angerechnet wird!
:(

Sweety_honey1204
24.04.2007, 18:42
Hallo sweety honey1204,
:welcome:
wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst und nur Alg 1 beziehst, interessiert das Einkommen Deines Freundes nicht. Du müsstest an Deinem neuen Wohnort dann auf die Antragstellung für Alg 2 verzichten.

Wenn Du allerdings an Deinem neuen Wohnort Alg 1 und aufstockend Alg 2 beziehen willst, muss sich dein Freund bis "auf die Hose ausziehen"! Das hat dann unter Umständen zur Folge, dass das Einkommen Deines Freundes auf das Alg 2 und nur darauf angerechnet wird!
:(

das sich das bei oder mit dem ALG 2 so verhalten könnte hab ich mir schon irgendwo gedacht.
Also ist es sinnvoller "nur" wieder ALG1 zu beantragen, womit ich dann auch glaub ich so auskommen würde, weil einiges von meinen Kosten nicht mehr entstehen, wenn ich bei ihm bin.

Mal ne doofe Frage:
Woher weißt Du das so genau?

Seebarsch
24.04.2007, 19:54
Hi sweety honey1204,
dumme Fragen gibt es hier im Forum nicht, höchstens dumme Antworten!
Das Wissen in diesem Forum ist fast unendlich!:-P
:cool:
Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt und man auch so sein Auskommen hat, sollte man vor Hartz IV weglaufen!
:wut:

Sweety_honey1204
24.04.2007, 20:06
kann ich denn auch mit dem Wissen bzw den Infos die ich von hier bekommen habe, mit zum Amt gehen? Sprich, falls mir was anderes gesagt wird beim Amt?

Ich danke Dir auf jeden Fall schon mal für deine schnelle Hilfe Seebarsch. Damit hatte ich so schnell nicht gerechnet gehabt
:sensationell:

Seebarsch
24.04.2007, 20:59
Hallo,
in der Regel sind die Auskünfte hier richtig, sonst würden wir sie nicht geben, oder darauf hinweisen, dass sie unsicher sind.
Dass man auf dem Amt etwas anderes gesagt bekommt, ist schön möglich, muss aber nicht richtig sein!
:(

Sweety_honey1204
25.04.2007, 11:28
ok, somit weiß ich dann besser bescheid und lauf nicht völlig unwissend dahin!
Viiiiielen lieben Dank nochmal :) (könnt dich knuddeln), für die schnellen Antworten!!!!!!!!!!!!!!

Lieben Gruß