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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhaltskürzung (UVG) bei mehr als 2-tägiger Abwesenheit des Kindes?


schneckerina
13.04.2007, 23:43
Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen... meine Freundin (verheiratet, in Trennung lebend, beide Elternteile Hartz Empfänger, Tochter 6 Jahre alt) erzählte mir heute, dass ihr das Jugendamt das Unterhaltsvorschussgeld (UVG) kürzen wird, wenn das Kind länger als 2 Tage beim Vater verbringt. Sprich wenn der Vater das Kind Freitags am Nachmittag aus dem Kindergarten abholt und das Kind erst am Sonntagmorgen zum Frühstück zurückbringt, sind dies 3 Tage und der Unterhalt wird vom Jugendamt aus gekürzt. Stimmt das? Gibt es Gerichtsurteile diese Situation betreffend? Bei den beiden bricht gerade der böse Part einer Trennung aus und beim lieben Geld ist eh alles hinfällig...

Über jeden noch so kleinen Hinweis würde ich mich freuen... lieben Dank und Gruss

Susanne.

StephanK
14.04.2007, 07:30
Hallo schneckerina,
auch wenn beide Elternteile von Alg II leben müssen: Deine Frage zielt alleine auf das Spezialgebiet des Unterhaltsvorschusses und hat mit dem Hauptthema dieses Forums, nämlich Arbeitslosigkeit, eigentlich nichts zu tun.

Vielleicht gibt es Forum-Mitglieder, die Deine Frage beantworten können, aber ich hielte es für besser, wenn Du sie in einem der vielen Foren für Fragen "rund um's Kind" oder für Alleinerziehende stellst.