schneckerina
13.04.2007, 23:43
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir helfen... meine Freundin (verheiratet, in Trennung lebend, beide Elternteile Hartz Empfänger, Tochter 6 Jahre alt) erzählte mir heute, dass ihr das Jugendamt das Unterhaltsvorschussgeld (UVG) kürzen wird, wenn das Kind länger als 2 Tage beim Vater verbringt. Sprich wenn der Vater das Kind Freitags am Nachmittag aus dem Kindergarten abholt und das Kind erst am Sonntagmorgen zum Frühstück zurückbringt, sind dies 3 Tage und der Unterhalt wird vom Jugendamt aus gekürzt. Stimmt das? Gibt es Gerichtsurteile diese Situation betreffend? Bei den beiden bricht gerade der böse Part einer Trennung aus und beim lieben Geld ist eh alles hinfällig...
Über jeden noch so kleinen Hinweis würde ich mich freuen... lieben Dank und Gruss
Susanne.
ich hoffe jemand kann mir helfen... meine Freundin (verheiratet, in Trennung lebend, beide Elternteile Hartz Empfänger, Tochter 6 Jahre alt) erzählte mir heute, dass ihr das Jugendamt das Unterhaltsvorschussgeld (UVG) kürzen wird, wenn das Kind länger als 2 Tage beim Vater verbringt. Sprich wenn der Vater das Kind Freitags am Nachmittag aus dem Kindergarten abholt und das Kind erst am Sonntagmorgen zum Frühstück zurückbringt, sind dies 3 Tage und der Unterhalt wird vom Jugendamt aus gekürzt. Stimmt das? Gibt es Gerichtsurteile diese Situation betreffend? Bei den beiden bricht gerade der böse Part einer Trennung aus und beim lieben Geld ist eh alles hinfällig...
Über jeden noch so kleinen Hinweis würde ich mich freuen... lieben Dank und Gruss
Susanne.