ALN - Robot
03.05.2005, 13:50
Dortmund (dpa/lnw)
- Die Meldung als Arbeitssuchender ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund noch fristgerecht, wenn ein Arbeitnehmer laufende Verhandlungen über eine Weiterbeschäftigung abwartet.
Die Arbeitsagentur Hamm hatte einem 46-jährigen Schweißer die Arbeitslosenhilfe gekürzt,
weil er sich erst gemeldet hatte, nachdem feststand, dass seine Stelle nicht verlängert würde.
Die Kürzung sei nicht rechtens, urteilte das Gericht.
Die Hoffnung auf eine Vertragsverlängerung sei begründet gewesen.
(Sozialgericht Dortmund, AZ: S 5 AL 1/04)
Volltext des Urteils (http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/sgs/sg_dortmund/j2004/S_5_AL_1_04urteil20041220.html)
- Die Meldung als Arbeitssuchender ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund noch fristgerecht, wenn ein Arbeitnehmer laufende Verhandlungen über eine Weiterbeschäftigung abwartet.
Die Arbeitsagentur Hamm hatte einem 46-jährigen Schweißer die Arbeitslosenhilfe gekürzt,
weil er sich erst gemeldet hatte, nachdem feststand, dass seine Stelle nicht verlängert würde.
Die Kürzung sei nicht rechtens, urteilte das Gericht.
Die Hoffnung auf eine Vertragsverlängerung sei begründet gewesen.
(Sozialgericht Dortmund, AZ: S 5 AL 1/04)
Volltext des Urteils (http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/sgs/sg_dortmund/j2004/S_5_AL_1_04urteil20041220.html)