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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WG möglich ja oder nein?!


r777mafia
16.02.2006, 17:54
Hallo Leute,

erstmal Kompliment was ihr hier für ein Super Forum habt!

Also ich schreibe euch um mal einiges in Erfahrung zu bringen.
Ich, ein Kumpel von mir und ne gute Freundin mit einem 22mon. alten Kind würden gerne zusammen ziehen.

Der Anstoß dafür wahr das die Lebenshaltungskosten für die Wohnung für meine Freundin.

Da sie ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes weniger Geld kriegt, kann sie Wohnung nicht mehr halten und muss deswegen umziehen.

Da kam uns die Idee ne Wohnung zu viert zu nehmen.
Jetzt aber die große Frage wie hin kriegen?!
Sie lebt von der Stütze ich gehe ab Anfang August weiter zur Schule (bin zurzeit Arbeitslos gemeldet aber kriege keine Stütze) und der andere Freund besucht zur zeit die Realschule. und wohnt noch bei seinen Eltern.

Jetzt wollen wir bzw. ich wissen wie wir das bewerkstelligen können. Können irgendwie Unterstützung kriegen?

Was könnten wir tun um das zu verwirklichen? Wir kennen uns schon sehr lange aber da wir weit von einander, sprich Schule wohnen und ich in Niedersachen wohne wäre das ne feine Sache!

Wie hoch darf höchstens die Miete sein bzw. wie groß die Wohnung?
Zählt das Kind als eigenständige Person bzw. Bewohner?

Bin für jeden Ratschlag dankbar....würden auch alles tun und ich und mein Kumpel sind zur Zeit auf Job suche!

Andrej

P.S. sorry wenn im falschen Forum gepostet oder Rechtschreibfehler :)

StephanK
17.02.2006, 13:54
:welcome: Andrej,
danke für das Kompliment. Du bist hier im völlig richtigen Forum und mit Rechtschreibfehlern nehmen wir's meistens nicht so genau :D

Ich denke aber, dass es mit Eurem Projekt sehr schwierig werden wird, jedenfalls was staatliche Leistungen angeht. Die junge Mutter wird vermutlich Alg II für sich und das Kind bekommen (oder was meinst Du mit "Stütze"? Unterhaltszahlungen vom Vater, wer immer das ist?), aber Ihr zwei Schüler nicht. Ihr müsst von Euren Eltern leben oder allenfalls von Schüler-BAföG, wenn Eure Eltern geringe Einkommen haben.
Einen Anspruch auf Alg II habt Ihr dann, wenn die Schule Euch genug Zeit über lässt, dass Ihr wenigstens drei Stunden am Tag arbeiten könnt und wenn Eure Eltern sehr wenig verdienen. Ab heute gilt aber (ist vor 'ner Stunde im Bundestag beschlossen worden), dass unter 25jährige Alg II-Empfänger nur dann Kosten für eine eigene Wohnung erstattet bekommen, wenn sie bisher schon außerhalb des Elternhaushalts leben oder wenn's mit den Eltern so heftig knallt, dass es zuhause echt nicht mehr geht.

Deswegen: in puncto Alg II leider ganz schlechte Karten! :sad:

Die einzige für Euch Jungs in Frage kommende Sozialleistung wäre Wohngeld.

Ob's im übrigen langfristig gedacht so toll ist, jetzt nur mit Schulabschluss irgendeinen Job zu suchen statt eine Berufsausbildung müsst Ihr selbst wissen. Aber danach hast Du nicht gefragt und ich sollte lieber die Klappe halten :wink: