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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 1 und Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit Pflege


dikedull55
17.02.2006, 00:08
Hallo,
ich beziehe ALG1.
Meine Mutter muß gepflegt werden sie hat die Pflegestufe 2.
Wenn ich die ehrenamtliche Pflege übernehme was muß ich beachten ?
Ich habe beim Arbeitsamt die 58 Regelung unterschrieben.
Wie wirkt sich die Pflege auf das ALG 1 aus?
Mit freunlichem Gruß
P.l

StephanK
17.02.2006, 11:44
:welcome: dikedull55
Ich denke, das gibt es weiter nichts zu beachten.
Menschen, die die 58er-Regelung in Anspruch nehmen, werden von der Arbeitsagentur in Ruhe gelassen.
Die Pflege eines Familienangehörigen ist auch keine Nebentätigkeit (also nichts in Richtung Arbeitsverhältnis), bei der man darüber nachdenken müsste, ob das Pflegegeld als Arbeitslohn anzusehen und deswegen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen wäre.