PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnkostenübernahme


Asmarino
17.02.2006, 01:12
Abend...
ich hab mal nee frage, also...
ich wohne in Frankfurt, beziehe zur zeit ALG II, bin 21 jahre und wurde von meinen Eltern raus geworfen und schlafe bei freunden usw. zur zeit.

Ich habe jetzt eine Wohnung in sicht und könnte denn Vertrag unterschreiben und dann dort einziehen...
Die nettomiete ist nach dem Mietspiegel vom Arbeitsamt auch angemessen.
Ich war halt bei der PAP bearbeiterin damit ich die zusage bekomme das die wohnkosten übernommen werden und daraufhin hat die gesagt das kann lange dauern bis eine entscheidung fällt ob die kosten übernommen werden können usw. und danach hat sie mich zum Sozialratshaus geschickt damit ich das dort abklären soll.

Dort wurde mir gesagt das es die aufgabe des Arbeitsamts ist und wenn ich eine wohnung in aussicht habe würden die kosten auch übernommen werden.
Bloss jetzt weiss ich nicht was ich machen soll... habe am Monatg denn termin beim der PAP bearbeiterin.

Würd mich freuen wenn mir jemand tipps geben kann und mir helfen kann...

Bedank mich schon mal im voraus

StephanK
17.02.2006, 07:35
Hallo Asmarino,
erst mal, weil es DRINGEND ist, ganz was anderes:
Du solltest HEUTE erst mal zum Einwohnermeldeamt gehen und Dich vom bisherigen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung abmelden. Die werden dort zwar komisch gucken, weil sie natürlich Deine neue Wohnung wissen wollen, aber es bleibt Dir momentan nix anderes übrig, als Dich wohnsitzlos zu melden, weil die Freunde, bei denen Du Unterschlupf findest, wahrscheinlich keinen Untermietvertrag mit Dir schließen wollen oder dürfen (muss ja vom Vermieter erlaubt werden).

Warum? Weil heute der Bundestag eine Neuregelung beschließt, nach der unter 25jährigen keine eigene Wohnung mehr bezahlt wird. Eine Ausnahme davon gilt nur, wenn Du heute schon nicht mehr bei den Eltern wohnst (=gemeldet bist) oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann. Das heisst, Du müsstest beweisen, dass Du rausgeworfen wurdest, und dieser Beweis kann arg schwierig oder unangenehm werden, denn ich denke, dass Du in der gegenwärtigen Situation nicht gerade den Kontakt mit den Eltern suchst, damit sie Dir schriftlich bestätigen, Dich vor die Tür gesetzt zu haben..... :shock:
Das alles gilt aber dann NICHT, wenn Du HEUTE nicht mehr zum Haushalt der Eltern gehörst - und das kannst Du am einfachsten durch eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beweisen.

Nun zu der von Dir gestellten Frage: Ich habe nicht so ganz verstanden, was Du mit dem "Sozialrathaus" meinst bzw. welche Behörde das sein soll, zumal ich nicht weiß, wie die Frankfurter ARGE organisiert ist. Es ist jedenfalls richtig, dass die Hälfte der ARGE, die aus der Stadt Frankfurt besteht (der "kommunale Träger") vor Bezug einer neuen Wohnung zustimmen muss - sonst wird nix gezahlt.
Normalerweise ist eine ARGE aber kompakt innerhalb eines Gebäudes konzentriert - deren Sinn ist es ja gerade, Entscheidungen "aus einer Hand" zu treffen und den Arbeitsuchenden zu ersparen, von Pontius zu Pilatus rennen zu müssen. Ich denke, das solltest Du am Montag, wenn Du sowieso Deinen PAP-Termin hast, die Auskunft aus dem Sozialrathaus dem PAP "um die Ohren hauen" (nicht wörtlich zu nehmen, bitte! :wink: ) und deutlich darauf hinweisen, dass Du obdachlos bist und auf eine schnelle und unbürokratische Entscheidung angewiesen bist.
Dabei solltest Du auch die (Ab-)Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes in Kopie vorlegen - sonst darf der PAP Dir keine neue Wohnung genehmigen wegen der oben erwähnten Gesetzesänderung.

Asmarino
18.02.2006, 20:12
Servus...
erst mal danke für deine hilfe StephanK...
das sozialratshaus... ist das sozialamt (glaub ich bloss anderer name dafür).
Gehe dann montag zum PAP-Termin... mit der (Ab-)Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes und mit der auskunft des Sozialrathaus (Sozialamts) und sag ihnen sie sollten bitte meinen Antrag auf kostenübernahme bitte übernehmen bzw schnell bewilligen...
Kannst mir vielleicht noch tipps geben auf was ich noch achten sollte... das ich nix falsch mache bzw sage...
sollte ich erwähnen das die kostenübernahme nicht für langen zeitraus sein soll usw. da ich in 2 monaten nee Arbeit als Teilzeit beschäftigter habe und die wohnung mir selber leisten kann??
also ich hoff mal jemand ließt dies und schriebt noch mal einen hilfreichen tipp.
Vielen Dank schon mal