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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "zumutbar" - wie oft muss man sich nachweislich bewerben?


anselmoso
16.04.2007, 10:33
Hallo zusammen,

ich werde im Mai zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos, da meine Firma leider pleite geht. Für kleine "Player" ist wenig Platz in dem derzeitigen wirtschaftlichen Aufschwung, zumindest erleben wir das so derzeit. Nun denn, zu meinen Fragen:

1. Ich bin zu Mitte Mai gekündigt. Letzte Woche bin ich gleich mit der Kündigung in der Hand zum Arbeitsamt, wo mir gleich für die Woche drauf (also diese Woche) ein Termin für die Antragsabgabe und die Woche drauf (also letzte April Woche) ein Termin beim Arbeitsvermittler gegeben wurde. ----> ist das nicht ungewöhnlich? Denn zu diesen Terminen bin ich ja noch 2-3 Wochen lang noch gar nicht arbeitslos....

2. ich bin Dipl. Informatiker (FH) und in den allgemeinen ALG-Infos steht, dass man auch Jobs annehmen muss, die in einer anderen Berufsbranche liegen bzw. man auch in Kauf nehmen muss, umzuziehen. Die Frage für mich ist nur "was ist da zumutbar"? Muss ich theoretisch einen Job als Servierer oder Postsortierer annehmen? Bzw. muss ich z.b. eine Stelle als Programmierer (die deutlich weniger verdienen als diplomierte Leute, weil "Programmierer" ein normaler Ausbildungsberuf ist) irgendwo in Deutschland annehmen und in Kauf nehmen, meinen derzeitigen Wohnsitz und meine Lebensgefährtin zu verlassen?
Gibt es da im Fall der Fälle Vorteile für diejenigen, die verheiratet sind?

3. Gibt es irgendeine Regel, wie viele Bewerbungen man als ALG1-Empfänger min. pro Monat schreiben / verschicken muss? Ist es da egal ob digital (viele IT-Betriebe akzeptieren nur Email) oder schriftlich?
Von ALG2 Empfängern weiss ich, dass sie min. 4 Bewerbungen pro Monat (manche auch mehr) verschicken müssen, wobei reicht, dass sie sich notieren, wann und wo sie sich beworben haben und das Arbeitsamt dann im Fall der Fälle bei dem jeweiligen Arbeitgeber nachfragt, ob die Bewerbung wirklich stattfand.


4. Ich habe hier auch gelesen, dass man sich im Fall der Fälle (wenn das ALG z.B. "grade so zum Überleben reicht") auch Wohngeld beantragen kann. Was ist für ALG-Empfänger eine "zumutbare Wohnung" bzw. wann ist meine / unsere Wohnung zu groß / zu teuer?


Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

StephanK
16.04.2007, 12:01
:welcome. anselmoso,
zu 1.: Nein, das ist nicht ungewöhnlich, sondern ausdrücklich so vom Gesetz gewollt. Du sollst nämlich möglichst gar nicht erst arbeitslos werden, sondern nahtlos weitervermittelt werden. Es ist ja auch so, dass die Chancen dann am besten sind. Deswegen diese Hektik...

zu 2.: Die Zumutbarkeit hat mit dem Beruf gar nix mehr zu tun (war früher so), sondern ausschießlich mit dem im neuen Job erzielbaren Lohn. Je länger Du arbeitslos bist, desto größere Abstriche beim Lohn musst Du ggf. hinnehmen. Im einzelnen nachlesbar ist das in § 121 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html).

zu 3.: Nein, eine allgemeingültige Regel gibt's dafür nicht. Das wird pi x Daumen festgelegt je nach "Marktnähe" (sprich: Vermittlungsaussichten) des Kunden. Du kannst schon damit rechnen, dass Dir ein ziemliches Pensum auferlegt wird.
Die Art der Bewerbungen ist gleichgültig; von Bewerbungen per mail musst Du Dir eben einen Ausdruck machen. Nachfragen beim Arbeitgeber durch die Arbeitsagentur sollten nicht als Normalfall stattfinden.
Um Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, musst Du vorher einen Antrag stellen; lass Dir deswegen am besten gleich bei der Antragsabgabe das Formular dafür geben.

zu 4.: Beim Wohngeld wird nicht zwischen arbeitslosen und arbeitenden Menschen unterschieden; es kommt im wesentlichen auf drei Dinge an: Haushalts-/Familiengröße, lokales Mietniveau und natürlich Einkommen, also in Deinem Fall Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Berechnung ist ziemlich kompliziert; wenn Du ein bisschen googles findest Du im Internet mehrere "Wohngeldrechner", mit denen man ungefähr selbst ausrechnen kann, ob man etwas bekäme und ggf. wie viel. Aber mit Vorsicht genießen!

anselmoso
16.04.2007, 12:11
ok, danke soweit mal für die Antworten!

noch eine Frage:

Ich habe ja diesen roten Wisch für den Arbeitsvermittler ausfüllen müssen und mit meinen ganzen Zeugnissen / Lebenslauf als "Arbeitspaket" abgegeben. Dort habe ich beim Punkt "sind sie bereit, umzuziehen" Nein angekreuzt. War das womöglich ein kapitaler Fehler?

StephanK
16.04.2007, 12:36
Keine Sorge, das war es nicht. Ich denke, diese Frage wird nur gestellt, um zu klären, ob die Agentur in den ersten drei Monaten nur Vermittlungsvorschläge im Tagespendelbereich machen kann (--> § 121 Abs. 4 Satz 4 SGB III). Danach musst Du aber - und in Deinem Beruf wird Mobilität wohl schon erwartet - auch mit Stellenangeboten aus anderen Teilen der Republik rechnen.

ratsuchende
16.04.2007, 15:14
:welcome. anselmoso,
zu 1.: Nein, das ist nicht ungewöhnlich, sondern ausdrücklich so vom Gesetz gewollt. Du sollst nämlich möglichst gar nicht erst arbeitslos werden, sondern nahtlos weitervermittelt werden. Es ist ja auch so, dass die Chancen dann am besten sind. Deswegen diese Hektik...


Hallo!

Bitte noch beachten, daß Dich der Arbeitgeber für die Zeit der Termine bei der Agentur BEZAHLT freistellen muß! Also durch die Termine nicht kirre machen lassen (bei Abwicklung der Firma soll womöglich noch von AG-Seite her versucht werden, noch alles anstehende fertig zu stellen....