anselmoso
16.04.2007, 10:33
Hallo zusammen,
ich werde im Mai zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos, da meine Firma leider pleite geht. Für kleine "Player" ist wenig Platz in dem derzeitigen wirtschaftlichen Aufschwung, zumindest erleben wir das so derzeit. Nun denn, zu meinen Fragen:
1. Ich bin zu Mitte Mai gekündigt. Letzte Woche bin ich gleich mit der Kündigung in der Hand zum Arbeitsamt, wo mir gleich für die Woche drauf (also diese Woche) ein Termin für die Antragsabgabe und die Woche drauf (also letzte April Woche) ein Termin beim Arbeitsvermittler gegeben wurde. ----> ist das nicht ungewöhnlich? Denn zu diesen Terminen bin ich ja noch 2-3 Wochen lang noch gar nicht arbeitslos....
2. ich bin Dipl. Informatiker (FH) und in den allgemeinen ALG-Infos steht, dass man auch Jobs annehmen muss, die in einer anderen Berufsbranche liegen bzw. man auch in Kauf nehmen muss, umzuziehen. Die Frage für mich ist nur "was ist da zumutbar"? Muss ich theoretisch einen Job als Servierer oder Postsortierer annehmen? Bzw. muss ich z.b. eine Stelle als Programmierer (die deutlich weniger verdienen als diplomierte Leute, weil "Programmierer" ein normaler Ausbildungsberuf ist) irgendwo in Deutschland annehmen und in Kauf nehmen, meinen derzeitigen Wohnsitz und meine Lebensgefährtin zu verlassen?
Gibt es da im Fall der Fälle Vorteile für diejenigen, die verheiratet sind?
3. Gibt es irgendeine Regel, wie viele Bewerbungen man als ALG1-Empfänger min. pro Monat schreiben / verschicken muss? Ist es da egal ob digital (viele IT-Betriebe akzeptieren nur Email) oder schriftlich?
Von ALG2 Empfängern weiss ich, dass sie min. 4 Bewerbungen pro Monat (manche auch mehr) verschicken müssen, wobei reicht, dass sie sich notieren, wann und wo sie sich beworben haben und das Arbeitsamt dann im Fall der Fälle bei dem jeweiligen Arbeitgeber nachfragt, ob die Bewerbung wirklich stattfand.
4. Ich habe hier auch gelesen, dass man sich im Fall der Fälle (wenn das ALG z.B. "grade so zum Überleben reicht") auch Wohngeld beantragen kann. Was ist für ALG-Empfänger eine "zumutbare Wohnung" bzw. wann ist meine / unsere Wohnung zu groß / zu teuer?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
ich werde im Mai zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos, da meine Firma leider pleite geht. Für kleine "Player" ist wenig Platz in dem derzeitigen wirtschaftlichen Aufschwung, zumindest erleben wir das so derzeit. Nun denn, zu meinen Fragen:
1. Ich bin zu Mitte Mai gekündigt. Letzte Woche bin ich gleich mit der Kündigung in der Hand zum Arbeitsamt, wo mir gleich für die Woche drauf (also diese Woche) ein Termin für die Antragsabgabe und die Woche drauf (also letzte April Woche) ein Termin beim Arbeitsvermittler gegeben wurde. ----> ist das nicht ungewöhnlich? Denn zu diesen Terminen bin ich ja noch 2-3 Wochen lang noch gar nicht arbeitslos....
2. ich bin Dipl. Informatiker (FH) und in den allgemeinen ALG-Infos steht, dass man auch Jobs annehmen muss, die in einer anderen Berufsbranche liegen bzw. man auch in Kauf nehmen muss, umzuziehen. Die Frage für mich ist nur "was ist da zumutbar"? Muss ich theoretisch einen Job als Servierer oder Postsortierer annehmen? Bzw. muss ich z.b. eine Stelle als Programmierer (die deutlich weniger verdienen als diplomierte Leute, weil "Programmierer" ein normaler Ausbildungsberuf ist) irgendwo in Deutschland annehmen und in Kauf nehmen, meinen derzeitigen Wohnsitz und meine Lebensgefährtin zu verlassen?
Gibt es da im Fall der Fälle Vorteile für diejenigen, die verheiratet sind?
3. Gibt es irgendeine Regel, wie viele Bewerbungen man als ALG1-Empfänger min. pro Monat schreiben / verschicken muss? Ist es da egal ob digital (viele IT-Betriebe akzeptieren nur Email) oder schriftlich?
Von ALG2 Empfängern weiss ich, dass sie min. 4 Bewerbungen pro Monat (manche auch mehr) verschicken müssen, wobei reicht, dass sie sich notieren, wann und wo sie sich beworben haben und das Arbeitsamt dann im Fall der Fälle bei dem jeweiligen Arbeitgeber nachfragt, ob die Bewerbung wirklich stattfand.
4. Ich habe hier auch gelesen, dass man sich im Fall der Fälle (wenn das ALG z.B. "grade so zum Überleben reicht") auch Wohngeld beantragen kann. Was ist für ALG-Empfänger eine "zumutbare Wohnung" bzw. wann ist meine / unsere Wohnung zu groß / zu teuer?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.