Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Miete zu hoch was tun?
sammy1141
16.04.2007, 15:44
Hallo
Ich muß mir ne neue Wohnung suchen weil ich mich von meiner Partnerin getrennt habe. Nun hatte ich ein Wohnungsangebot, das aber um 19€ zuhoch ist und somit vom JobCenter heute abgelehnt wurde. Ich wohne in Berlin und da gilt für eine Person maximal 360€ warm. Nun hab ich noch nen 1,50€ Job angefangen und hab gesagt, das ich die restlichen 19€ selber bezahlen möchte. Keine Chance, sie dürfen das nicht zusichern.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Wohnung doch zubekommen und dass das JobCenter die maximalen 360€ übernimmt?
Die Dame sagte sogar zu mir, das selbst bei einer Trennung kein Umzug zwingend sei. Man könne ja ein Zimmer sich einrichten. Stimmt das? Ich meine, meine EX hat nen neuen Freund, wie stellt sich das JobCenter das bitte vor? Im Haushalt leben noch 2 Kinder und für die ist das auch nicht leicht, die ganze Situation. Können die mich echt zwingen dort in der Wohnung zu bleiben? Ich will da raus und das so schnell wie möglich.
Ich würde mich über jede Antwort freuen und danke schonmal für die Mühe.
Und Admin, bitte nicht wieder löschen, das hier, hab ich noch nirgends gefragt.
Viele Grüsse
Sammy
StephanK
16.04.2007, 20:48
Keine Chance, sie dürfen das nicht zusichern.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Wohnung doch zubekommen und dass das JobCenter die maximalen 360€ übernimmt?Ja: einfach auf eigene Kappe umziehen. Die vorherige Zusicherung ist in der Tat davon abhängig, dass die Miete der neuen Wohnung im vorgegebenen Rahmen liegt. Aber auch ohne Zusicherung muss die "angemessene" Miete übernommen werden.
Dennoch solltest Du Dich darum bemühen, dass Dir die Übernahme der Umzugskosten und gegebenenfalls der Mietkaution zugesichert wird. Das ist nämlich ein eigenes Ding und unabhängig davon, ob die Mietübernahme zugesichert werden kann. Allerdings setzt das voraus, dass die ARGE den Umzug als notwendig anerkennt, wozu sie anscheinend nicht bereit ist.
Die Dame sagte sogar zu mir, das selbst bei einer Trennung kein Umzug zwingend sei. Man könne ja ein Zimmer sich einrichten. Stimmt das?Ja und nein - das lässt sich nicht allgemein, sondern nur einzelfallbezogen einschätzen. Da Ihr ja wohl bisher schon Alg II bezogen habt, nehme ich an, dass der Wohnraum dementsprechend dimensioniert, also nicht üppig groß ist. Von diesem rein praktisch-vernünftigen Argument abgesehen ist es auch rechtlich wohl so, dass Du mittlerweile von Deiner Partnerin getrennt lebst und keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht. Das erhöht den Platzbedarf. Allerdings kümmern die Berliner Richtlinien sich nicht um Wohnraumgrößen, sondern nur um die Miete, so dass es keine klaren Werte gibt, bei denen Du einfach argumentieren könntest, Dein Anteil an der bisher gemeinsamen Wohnung sei schlicht zu klein. Dennoch solltest Du auch dieses Argument mit verwenden.
sammy1141
16.04.2007, 21:22
Vielen Dank Stephan für deine Antwort.
Auf eigene Faust würde ich gerne umziehen aber, die wgb möchte vorher eine Zusicherung vom JobCenter, das sie Mietkosten bis maximal 360€ übernehmen. Tja, diese Zusicherung hat mir das JobCenter heute verweigert. Das müsten und können sie nicht tun, sagte mir die Dame dort.
Meine Situation ist so: Meine EX hat sich von mir getrennt und hat nen neuen Freund, der aber seine eigene Wohnung hat. Dazu leben noch 2 Kinder bei uns zuhause. Also ein 4 Personenhaushalt. Wir haben ne 4-Raumwohnung und ich kann kein eigenes Zimmer beziehen, das geht ja auch garnicht. Die können ja wohl kaum verlangen, das beide Kinder in ein Zimmer sollen. Auch bin ich nicht gerade so psychisch gesund. Ich leide an seit 2000 an einer Angst/Panik-Störung und an Depressionen. Meine Neurologin hat mir heute einen Brief für das JobCenter mitgegeben wo sie klipp und klar sagt, das aus ärztlicher Sicht, dringender Handlungsbedarf besteht, das ich umziehen muß.
Noch was anderes. Die Dame vom JobCenter sagte, das ich dann son Schreiben abgeben muß, das meine EX und ich uns getrennt haben. Was meint die denn eigentlich damit und was muß da drinn stehen?
Achso, nochwas. Der derzeitige Mietvertrag geht auf unserer beider Namen. Ich habe schon mit meiner WBG abgeklärt wie ich da raus komme und das ist auch kein Problem. Muß ich, bevor ich diese Verzichtserklärung mache, erst ne neue Wohnung haben oder wann sollte ich mich austragen lassen? Ich meine, wenn ich mich jetzt austragen lasse, dann bin ich ja quasie Obdachlos oder?
Viele Grüsse
Sammy
Edit: Was ich noch vergaß. Meine EX hat nen Vollzeitjob und würde wohl noch etwas ALG2 oder Wohngeld bekommen. Die Wohnung ist jedenfalls mit 530€ Warmmiete genau im Rahmen für einen 3-Personenhaushalt.
StephanK
16.04.2007, 22:34
Hmmm, da beisst sich nicht nur eine Katze in den Schwanz... :shock: Dass die Wohnungsbaugesellschaft vorab eine Zusicherung der ARGE haben will bremst Dich natürlich ziemlich aus. Wenn der Wohnungsmarkt in Berlin wirklich so entspannt ist wie man glauben könnte, wenn man darüber in Köln in der Zeitung liest, dann wäre es das beste, Du suchst eine Wohnung von einem anderen Vermieter, der so was nicht verlangt. Ich kann aber nicht einschätzen, ob das eine realistische Perspektive ist.
Würde die Wohnungsbaugesellschaft nicht auf dieser Zusicherung bestehen oder gäbe es ein anderes Wohnungsangebot, solltest/könntest Du "ungenehmigt" umziehen, was freilich voraussetzt, dass Du die Umzugskosten selbst aufbringen kannst.
Die Weigerung des Jobcenters beruht darauf, dass der Umzug nicht als erforderlich angesehen wird. Auch gegen diese sozusagen abstrakte Einschätzung kannst Du mit Rechtsmitteln vorgehen, aber das dauert natürlich - und ich fürchte, es würde länger dauern, als Du die Situation erträgst.
Wenn das kein Weg für Dich ist, dann bleibt nur die "härtere Gangart", auf eigene Kappe umzuziehen und Dich dann mit der ARGE über die Kosten der Unterkunft zu streiten. Allerdings würde das voraussetzen, dass Du das finanzielle Stehvermögen hast, für einige Monate die Miete aus Ersparnissen aufzubringen.
Es ist leider die Wahl zwischen zwei Übeln, und welches das Kleinere für Dich ist, kannst Du nur selbst für Dich herausfinden.
Ein theoretisch denkbares weiteres Übel könnte Dir freilich helfen, auch wenn Dir das vielleicht frivol vorkommt: wenn nämlich der neue Partner Deiner Ex-Lebensgefährtin einziehen würde. Dann wäre die Wohnung einfach überbelegt und Du hättest die Erforderlichkeit des Umzuges. :?:
Vielleicht hilft die Bescheinigung der Neurologin etwas, aber ich bin - um ehrlich zu sein - diesbezüglich eher skeptisch. Sie müsste dann schon sehr überzeugend und für medizinische/psychiatrische Laien nachvollziehbar darlegen, warum eine Besserung oder zumindest Erhaltung des status quo einen Wohnungswechsel voraussetzt. (Panikpatienten haben ja oft eher den Hang zur Bewahrung und nicht den nach Veränderung.) Schaden kann's aber jedenfalls nicht.
sammy1141
17.04.2007, 16:09
Hi
Vielen Dank Stephan, das du dir die Mühe machst. Bin dir echt dankbar.
Ich habe jetzt ein anderes Wohnungsangebot und das ist im Rahmen der 360€. Donnerstag geh ich dann zum JobCenter. Aber wie gesagt, wollen die von mir eine schriftliche Stellungnahme, warum ich Wohnraum benötige und ich muß ja darlegen das es sehr dringend ist. Was soll man da reinschreiben? Ich hab da echt keine Ahnung. Es wäre echt toll wenn mir da jemand helfen könnte. Vielen Dank schonmal dafür.
Viele Grüsse
Sammy
sammy1141
17.04.2007, 18:36
Hi
Ich wollte nur kurz mitteilen, das ich mich vorhin an den Arbeitslosenverband gewendet habe. Ich bin einfach auf Grund meiner psyschichen Probleme überfordert und bin mir jetzt auch nicht mehr zu stolz, mir helfen zulassen. Jedenfalls hab ich jetzt wieder etwas Hoffnung und hab morgen einen Termin und sie sagten, sie werden mir helfen.
Viele Grüsse
Sammy
StephanK
17.04.2007, 19:47
(...) und bin mir jetzt auch nicht mehr zu stolz, mir helfen zulassen. Jedenfalls hab ich jetzt wieder etwas Hoffnung und hab morgen einen Termin und sie sagten, sie werden mir helfen.Ich glaub', das war 'ne gute Idee! Gutes Gelingen!
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