ALN - Robot
03.05.2005, 13:55
Frankfurt/Main (dpa/lhe)
- Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis oder dessen Berichtigung erlischt nach sechs Monaten.
Das geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen die Klage einer Verkaufsassistentin gegen ein Zeitarbeitsunternehmen auf Zeugnisberichtigung zurück
(Az: 15 Ca 10684/03).
Obwohl das Arbeitsverhältnis bereits Ende 2000 gekündigt worden war, hatte die Arbeitnehmerin erst drei Jahre später wegen des Zeugnisses geklagt.
Einem Unternehmen sei nicht zuzumuten,
beliebig lange nach dem Ende einer Zusammenarbeit noch qualifizierte Wertungen über Arbeitnehmer abgeben zu müssen,
argumentierte das Gericht.
- Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis oder dessen Berichtigung erlischt nach sechs Monaten.
Das geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen die Klage einer Verkaufsassistentin gegen ein Zeitarbeitsunternehmen auf Zeugnisberichtigung zurück
(Az: 15 Ca 10684/03).
Obwohl das Arbeitsverhältnis bereits Ende 2000 gekündigt worden war, hatte die Arbeitnehmerin erst drei Jahre später wegen des Zeugnisses geklagt.
Einem Unternehmen sei nicht zuzumuten,
beliebig lange nach dem Ende einer Zusammenarbeit noch qualifizierte Wertungen über Arbeitnehmer abgeben zu müssen,
argumentierte das Gericht.