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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausziehen U25 war Azubi wurde gekündigt


Mysteryeyes
16.04.2007, 23:13
Hallo es geht um meinen Bruder er ist 22 Jahre jung und wohnt noch zu hause!
Er hat am 13.03.07 eine lehre als Friseur angefangen und wurde aber am 23.03.07 mündlich gekündigt. Aber nicht mal von der Chefin selbst sondern ein anderer Azubi sollte es ihm ausrichten! Bis heute 16.04.07 hat er keine schriftliche Kündigung erhalten! Auch keine Ausbildungsvergütung! Er ist noch nicht beim Jobcenter gemeldet, weil er ja die Kündigung noch nicht hat! BAB bekommt er auch nicht hat keiner was zu ihm gesagt, dass er dieses beantragen kann! Wenn er sich jetzt ne eigene Wohnung nimmt und sich danach nach dem er den Mietsvertrag unterschrieben hat beim Jobcenter anmeldet, kann er dann die Wohnung behalten? Weil zuhause gibt es nur Stress und das geht nicht mehr! Weil er ist ja jetzt noch nicht gemeldet beim Jobcenter also braucht er doch auch keine Genehmigung oder sehe ich das falsch? :confused:

Danke für eure Antworten.

Und wie ist das bei über 25 jährigen müssen die sich auch eine Genehmigung vor dem Unterschreiben des Mietsvertrages holen?:confused:

Danke

StephanK
17.04.2007, 00:00
:welcome: Mysteryeyes,
da geht einiges schief und quer! :confused:

Es muss erst mal 'ne Reihenfolge rein, und die heisst:
1. Versuch, das Ausbildungsverhältnis zu erhalten
2. wenn das nicht geht, Versuch, ein anderes Ausbildungsverhältnis zu finden
3. wenn das geklärt ist, kann man sich um BAB kümmern
4. dann erst kann man über die Wohnungsfrage nachdenken, aber vorab lässt sich sagen: sieht schlecht aus.

(...) Bis heute 16.04.07 hat er keine schriftliche Kündigung erhalten!Deswegen ist das Ausbildungsverhältnis auch nicht gekündigt, denn es ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Eine nur mündliche Kündigung ist unwirksam und damit nicht geschehen. Er sollte deswegen in den Ausbildungsbetrieb gehen (auch wenn's schwer fällt) und seine Arbeit anbieten / Ausbildung einfordern. Vermutlich wird man dort einfach versuchen, ihn nach hause zu schicken: nicht sofort abhauen, aber auch nicht abwarten, bis man ihn aus dem Laden trägt.

Er soll sich dann möglichst schnell mit dem Lehrlingswart der Friseur-Innung (Namen + Adresse sind hier zu finden (http://www.hwk-berlin.de/fileadmin/user_upload/Dateien/bildung/B.2.12_lehrlingswarte.pdf)) in Verbindung setzen und versuchen, ob der Konflikt mit dessen Hilfe bereinigt werden kann. Der ist für solchen Knies zuständig, muss zu schlichten versuchen und kann vielleicht auch dabei helfen, einen anderen Ausbildungsbetrieb zu finden, wenn's dort gar nicht mehr geht.

BAB gibt's nur, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt und auch dann nur, wenn man nachweisen kann, dass man wegen schwerwiegender sozialer Konflikte nicht mehr bei den Eltern wohnen kann. Und natürlich gibt's BAB nur so lange, wie man auch Azubi ist. Ansonsten wäre Alg II angesagt, mit den gleichen Bediingungen hinsichtlich eigener Wohnung.

Aber das ist alles an dritter und vierter Stelle. Erst mal muss Klarheit hinsichtlich der Ausbildung geschaffen werden, und zwar wenn irgendwie möglich so, dass er weitermacht, entweder im gleichen oder in einem anderen Betrieb. Das ist mal 'ne Gelegenheit, wo Du den/die ältere/n Bruder/Schwester ("mysteryeyes" ist nicht eindeutig) raushängen lassen kannst und vielleicht auch solltest :wink:

Mysteryeyes
17.04.2007, 01:53
Hallo Stephan K!:laola:
Ok dann wird er das gleich morgen machen! Ja er hat schon versucht wieder in den Ausbildungsbetrieb zu gehen, wurde aber nach Hause geschickt! Mit der Begründung er wurde gekündigt und hat hier nichts mehr zu suchen!
Und seine Ausbildungsvergütung hat er auch noch nicht bekommen! Seine Chefin wollte nicht einmal eine Kontoverbindung haben, wo sie das Geld hnschicken soll! Was kann er denn da machen, weil es steht ihm ja zu oder?
Er war/ist noch in der Probezeit!

P.S. Mysteryeyes ist weiblich :frauenpower:

Und wie ist das nun bei den Ü25 jährigen müssen die sich auch VORHER ne Genehmigung holen? Oder darf ich das hier nicht fragen?


Danke für die Antworten

StephanK
17.04.2007, 07:19
Und seine Ausbildungsvergütung hat er auch noch nicht bekommen! Seine Chefin wollte nicht einmal eine Kontoverbindung haben, wo sie das Geld hnschicken soll! Was kann er denn da machen, weil es steht ihm ja zu oder?
Er war/ist noch in der Probezeit!In der Probezeit ist zwar eine fristlose Kündigung jederzeit möglich, aber auch diese muss schriftlich erfolgen und ist unwirksam, wenn sie nur mündlich ausgesprochen wird. Da beisst keine Maus 'nen Faden ab :!:

Wenn er schon mal wieder nach hause geschickt wurde, muss er keinen zweiten Anlauf unternehmen.

Das Ausbildungsverhältnis besteht dennoch mangels wirksamer Kündigung weiter; momentan zwar nur auf dem Papier, aber genau deswegen sollte die Hilfe der Friseur-Innung in Anspruch genommen werden, um wenigstens aus dieser Hängepartie wieder rauszukommen.

Und wie ist das nun bei den Ü25 jährigen müssen die sich auch VORHER ne Genehmigung holen? Oder darf ich das hier nicht fragen?Fragen darfst Du alles. :) Ich habe mich aber erst mal auf das Ausbildungsverhältnis gestürzt, weil ich das für absolut vordringlich halte, denn die Frage, ob der Jung' eine vernünftige Ausbildung hinkriegt, stellt die beruflichen Weichen für viele Jahre, während die Wohnungsfrage noch ein wenig Aufschub duldet, selbst wenn's mit den Eltern vielleicht schwierig ist. Deswegen scheint es mir jetzt vordringlich, zuerst die Sache mit der Lehrstelle zu klären.

So lange das Ausbildungsverhältnis besteht (und sei es nur "auf dem Papier") besteht sowieso kein Anspruch auf Alg II, sondern allenfalls auf Berufsausbildungsbehilfe (BAB, das "Lehrlings-BAföG"). BAB gibt es nur, wenn er außerhalb des Elternhauses wohnt und das wiederum wird nur zugelassen, wenn entweder die Ausbildungsstelle zu weit weg ist (trifft nicht zu) oder - wie erwähnt - er aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann. Den Begriff "schwerwiegend" muss man dabei ernst nehmen, d.h. die üblichen Kabbeleien und die alltägliche Nerverei zwischen älter werdenden Eltern und erwachsen werdenden Kindern reichen nicht, sondern es muss schon wirklich ernstzunehmende Probleme geben, die sich eindeutig benennen lassen.

Das gleiche würde gelten, wenn das Ausbildungsverhältnis zu Ende gehen würde (was eben tunlichst vermieden werden sollte) und er in's Alg II fallen würde. Dabei würde dann sowieso die Frage sich stellen, ob ein Anspruch besteht, weil er mit den Eltern eine sog. Bedarfsgemeinschaft bildet, d.h. Alg II gibt es nur, wenn die Eltern zu wenig verdienen, um ihn zu ernähren, also praktisch für die ganze Familie, aber nicht für ihn allein.

Mysteryeyes
19.04.2007, 20:20
Hallo StephanK,
dazu muss ich aber noch sagen, dass mein Bruder eine Sperre hatte im letzten Jahr von Juli 06 - März 07!!!! Da hat er kein Geld vom Jobcenter bekommen! Weil die sogenannte Fallmanagerin ihn als NICHT HILFEBEDÜRFTIG im Computer geführt hat obwohl er kein Geld von irgendeiner Stelle bekommen hat!


Bevor er sich jetzt sozusagen wieder NEu anmeldet könnte er sich doch dann eine Wohnung nehmen oder nicht?


Liebe Grüße Mysteryeyes

StephanK
19.04.2007, 22:04
Bevor er sich jetzt sozusagen wieder NEu anmeldet könnte er sich doch dann eine Wohnung nehmen oder nicht?Nimm mir's bitte nicht krumm, aber diese Frage mag ich nicht beantworten. Dein Bruder sollte im Augenblick Wohnung Wohnung sein lassen und sich darum kümmern, die Sache mit dem Ausbildungsverhältnis auf die Reihe zu kriegen, denn die ist 1000 mal wichtiger, und deswegen soll er seine Energie darauf konzentrieren.

Ob er im April oder im August 2007 umgezogen ist wird er in zehn Jahren kaum noch wissen und es wird ihn vor allem nicht mehr kratzen. Ganz anders die Frage, ob er eine abgeschlossene Berufsausbildung hat oder nicht: diese Frage schleicht ihm über's ganze Berufsleben nach. Also: DAS ist aktuell, da brennt's und da muss gelöscht werden. Die Wohnungsfrage kann und muss jetzt erst mal hintenan stehen.

Ich werde selten so massiv, aber wenn ich merke, dass jemand ganz falsche Prioritäten setzt, dann müssen auch mal deutliche Worte sein. :razz:

Mysteryeyes
19.04.2007, 22:44
Nein ich nehms dir nicht krumm! Aber inzwischen hat er seine schriftliche Kündigung bekommen aber seine Ausbildungsvergütung immer noch nicht!

Auf der Kündigung steht mündlich ausgesprochen am 28.03.07! Übergeben am 17.04.07. Steht ihm die Vergütung nicht trotzdem zu?

Danke für die Antwort