PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorherige Arbeitszeit nicht auf Probezeit während Lehre anre


ALN - Robot
03.05.2005, 14:05
Erfurt/Mannheim (dpa/lsw)

Ein der Lehre vorangegangenes Arbeitsverhältnis ist nicht auf die Probezeit anzurechnen.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (6 AZR 127/04). Damit blieb ein Auszubildender aus Mannheim auch vor dem obersten Arbeitsgericht ohne Erfolg.

Die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit von drei Monaten darf für einen Lehrling auch bei einem vorhergehenden Arbeitsverhältnis ausgeschöpft werden, urteilten die obersten Arbeitsrichter.

Während der Probezeit könne der Ausbildungsvertrag jederzeit gekündigt werden.

Im Unterschied zu einem Arbeitsverhältnis müsse damit bei einer Kündigung während der Probezeit keine zweiwöchige Kündigungsfrist eingehalten werden.

Das Absehen von jeglicher Frist verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz. Im konkreten Fall hatte ein Auszubildender geklagt,
der vor Beginn der Lehre in dem Einzelhandelsunternehmen als Hilfskraft im Verkauf beschäftigt war