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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch gegen Arbeitslosengendbescheid


Didd
17.04.2007, 11:57
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Abgelehnten Antrag auf Arbeitslosengeld ein?
Muß eine Detailierte Begründung dabei sein, oder reicht erstmal ein Schriftlicher Widerspruch?
Es wäre schön, wenn mir jemand einen Tip geben könnte.

StephanK
17.04.2007, 12:09
Hallo Du mit dem bedenklichen nickname*,
ein Widerspruch muss nicht begründet sein, aber es ist besser, wenn man seine Gründe darlegt.
Ansonsten: eindeutig bezeichnen, gegen welchen Bescheid der Widerspruch sich richtet (also Datum, Aktenzeichen und/oder Kunden-Nummer) und auf Nachweisbarkeit achten. D.h. entweder - bei Postversand - per Einschreiben mit Rückschein schicken (teuer!) oder selbst abgeben und die Entgegennahme auf einer mitgebrachten Kopie von der Arbeitsagentur bescheinigen lassen.

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Reyner
17.04.2007, 15:04
Du kannst auch den Widerspruch einreichen ohne eine Begründung. Dann wird nach Aktenlage entschieden und in der Regel wird der Widerspruchsbescheid dann das gleiche Ergebnis haben wie der Bescheid, gegen den du Widerspruch erhoiben hast.

Du kannst allerdings zur Wahrung der Fristen folgendes Schreiben:


"Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom .... , bei mir zugegangen am ......, Aktenzeichen ..... zur Fristwahrung. Eine schriftliche Begründung werde ich in den nächsten 4 Wochen nachreichen. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs mit Bekanntgabe des Aktenzeichens des Widerspruchsverfahren."Dann ist der Widerspruch erst einmal erhoben. Du hast dann etwas Zeit dich schlau zu machen und in Ruhe den Widerspruch zu begründen bzw. dir rechtlichen Rat einzuholen oder einen Rechtsanwalt/Gewerkschaft (sofern du mItglied einer Gewerkschaft bist) mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen.

Hinsichtlich der Einreichung bzw. Abgabe des Widerspruchs so verfahren wie StephanK bereits geschrieben hat.

Reyner