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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietvertrag läuft nicht auf den ALG II-Empfänger


Sky
18.02.2006, 15:58
Hallo!

Ich wohne mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft, allerdings läuft der Mietvertrag auf mich. Er studiert noch, will sich aber exmatrikulieren und wird dann ALG II beantragen müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird mein Einkommen (ca. 630-700 EUR) mit eingerechnet.

Was ist nun mit der Miete? Trägt das Amt (einen Teil) der Miete, auch wenn nur ich im Mietvertrag stehe?

StephanK
18.02.2006, 17:47
:welcome: Sky,
mache mer mal janz langsam eins nach 'm and're:

Thema Bedarfsgemeinschaft: ich unterstelle mal, dass Du eine Sky-line bist, also nicht die Silhouette Dom-Gürzenich, sondern eine Frau. Nur dann kommt so was nämlich überhaupt in Betracht. Aber auch nur dann, wenn Ihr schon eine ziemliche Weile wie ein Ehepaar zusammenlebt. Näheres zu diesem Thema kannst Du hier im Forum bei http://forum.arbeitslosennetz.de/faq.php#23 nachlesen.
Nur, wenn Ihr tatsächlich eine eheähnliche Gemeinschaft und damit eine Bedarfsgemeinschaft sein solltet, würde Dein Einkommen eine Rolle spielen.

Thema Mietvertrag: Die ARGE wird schon einen Nachweis darüber haben wollen, wieviel Miete er bezahlen muss. Nun weiss ich nicht, auf welcher Basis Ihr zusammenwohnt. Irgendwie muss das ja auch im Verhältnis zu Deinem Vermieter geklärt sein: Entweder hast Du eine Erlaubnis zur Untervermietung oder Du hast dem Vermieter mitgeteilt, dass Dein Freund eingezogen ist. Im zweiten Fall wäre es besser, ihn auch in den Mietvertrag als zweiten Mieter mit aufzunehmen.
Wenn Du einen Teil der Wohnung an ihn untervermietest (und dies im Verhältnis zu Deinem Vermieter darfst), solltet Ihr einen Untermietvertrag abschließen. Formulare dafür gibt es in Bürobedarfsgeschaften oder auch im Internet. Du solltest dann - soweit es technisch möglich ist (Problem bei Heizkosten etc.) - die Kosten ordentlich aufschlüsseln und eine realistische Abschlagszahlung für Nebenkosten in den Vertrag aufnehmen. Oft ist das bei Untermietverhältnissen nicht möglich, so dass dann eine Pauschalmiete vereinbart wird.
Wenn er hingegen zweiter Mieter ist, dann liegt es nahe, die Nebenkosten einfach zu halbieren - es sei denn, Ihr habt das eher WG-mäßig organisiert, Motto mein Zimmer, dein Zimmer, unser Zimmer. Dann teilt man das besser nach Fläche auf.

border
18.02.2006, 17:48
Hallo sly,

am besten wäre es wenn sich Dein Feund als eigene Bedarfsgemeinschaft beim ALG2 anmeldet.

Warum solltest ihr beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden?

- bildet Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft?

MfG

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Sky
18.02.2006, 19:56
Ja, ich bin weiblich und was ich noch vergaß zu erwähnen: Ich bin noch Studentin.

Also, wir sind seit fast vier Jahren zusammen. Seitdem wohnt mein Freund auch bei mir (42 qm, 1 Zimmer mit offener Küche, Flur, Bad).

Offiziell gemeldet ist er aber unter meiner Adresse nicht. Bis jetzt hat der Vermieter es geduldet, daß mein Freund eben immer da ist und (angeblich) seine eigene Wohnung (die er aber eben gar nicht hat) nicht nutzt. Heißt: In seinem Paß steht eine andere Adresse als meine.

Allerdings haben wir ein Konto bzw. genauer, ich habe ein Konto und mein Freund hat Zugriff darauf. Auf diesem Konto ging auch bisher sein Lohn ein. Von unseren beiden Löhnen haben wir bis jetzt auch immer alles gemeinsam gezahlt.

Wenn er jetzt aber aufhört zu studieren und damit nicht mehr als studentische Hilfskraft arbeiten kann, ist er ja erst mal arbeitslos. Wenn er sich arbeitslos meldet, muß er ja einen Mietvertrag vorlegen und das kann er nicht, weil er unter seiner offiziellen Adresse ja gar nicht wohnt, sondern bei mir und mir immer einen Teil zur Miete dazugegeben hat.

Deshalb bin ich davon ausgegangen, daß er sich unter meiner Anschrift anmeldet, daß wir dann auch eine Bedarfsgemeinschaft bilden und daß er dann Anspruch auf einen Mietzuschuß hätte.

Ist das richtig so oder nicht? Klärt mich auf! :lol:

Wenn wir eine eheähnliche Gemeinschaft sind und mein Lohn angerechnet wird, dann müßte doch auch die Miete angerechnet und bezuschußt werden, auch wenn nur ich im Mietvertrag stehe - oder nicht?

PS:
Danke für Eure schnellen Antworten!

:applaus: