zimwest
18.04.2007, 11:18
Hallo,
ich war Montag bei der AA und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich an einem ca. 6 wöchigen EDV Kurs teilnehmen soll (täglich von 8-12 Uhr).
Ich beziehe z.Zt. ALG I nach Elternzeit und habe mich arbeitssuchend für 20 Std. / Woche gemeldet. Laut meiner Beraterin muß ich in dieser Zeit an jeder mir angebotenen Maßnahme teilnehmen da mir sonst eine Sperre droht.
Ich übe allerdings derzeit einen Minijob aus, und zwar in meinem erlernten Beruf. Ich bleibe also dadurch in der Praxis. Finde ich sinnvoll.
Da mein Kind vormittags im Kiga ist gehe ich zu dieser Zeit (an 2-3 Vormittagen die Woche) zu meinem Minijob.
Aus diesem Grund habe ich meiner Beraterin gesagt, ich könne nicht an dieser Maßnahme teilnehmen, da ich dann den Minijob verliere.
Von den 400 EUR die ich verdiene darf ich eh nur 165 behalten, den rest ziehen sie mir ja vom ALG ab.
Die AA sagt, ein Minijob würde sie nicht interessieren, ich wäre hauptberuflich arbeitslos und ein Nebenjob hätte ich außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit auszuführen. (sprich nachmittags)
Ich habe angeboten an einer vergleichbaren Schulung teilzunehmen, die allerdings abends stattfindet, wo mein Mann zuhause auf das Kind aufpassen kann. So könnte ich Maßnahme und Job vereinbaren. Dies lehnt die AA ab.
d.h. lehne ich die Maßnahme ab, krieg ich eine Sperre, nehme ich sie an verliere ich den Minijob.
Was tun?
Kann das AA das verlangen? Ich meine, sie zahlen dann ja auch viel mehr an mich. Argument der AA: sie müssen ja auch eine Ihnen angebotene Stelle annehmen. Ja logisch, ist meines Erachtens was ganz anderes....
Ich glaub zudem nicht, dass mir die Maßnahme schneller zu einer neuen Stelle verhilft....
Kann mir einer sagen was ich tun kann?
Danke Euch.
Gruß zimwest
ich war Montag bei der AA und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich an einem ca. 6 wöchigen EDV Kurs teilnehmen soll (täglich von 8-12 Uhr).
Ich beziehe z.Zt. ALG I nach Elternzeit und habe mich arbeitssuchend für 20 Std. / Woche gemeldet. Laut meiner Beraterin muß ich in dieser Zeit an jeder mir angebotenen Maßnahme teilnehmen da mir sonst eine Sperre droht.
Ich übe allerdings derzeit einen Minijob aus, und zwar in meinem erlernten Beruf. Ich bleibe also dadurch in der Praxis. Finde ich sinnvoll.
Da mein Kind vormittags im Kiga ist gehe ich zu dieser Zeit (an 2-3 Vormittagen die Woche) zu meinem Minijob.
Aus diesem Grund habe ich meiner Beraterin gesagt, ich könne nicht an dieser Maßnahme teilnehmen, da ich dann den Minijob verliere.
Von den 400 EUR die ich verdiene darf ich eh nur 165 behalten, den rest ziehen sie mir ja vom ALG ab.
Die AA sagt, ein Minijob würde sie nicht interessieren, ich wäre hauptberuflich arbeitslos und ein Nebenjob hätte ich außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit auszuführen. (sprich nachmittags)
Ich habe angeboten an einer vergleichbaren Schulung teilzunehmen, die allerdings abends stattfindet, wo mein Mann zuhause auf das Kind aufpassen kann. So könnte ich Maßnahme und Job vereinbaren. Dies lehnt die AA ab.
d.h. lehne ich die Maßnahme ab, krieg ich eine Sperre, nehme ich sie an verliere ich den Minijob.
Was tun?
Kann das AA das verlangen? Ich meine, sie zahlen dann ja auch viel mehr an mich. Argument der AA: sie müssen ja auch eine Ihnen angebotene Stelle annehmen. Ja logisch, ist meines Erachtens was ganz anderes....
Ich glaub zudem nicht, dass mir die Maßnahme schneller zu einer neuen Stelle verhilft....
Kann mir einer sagen was ich tun kann?
Danke Euch.
Gruß zimwest