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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeldpause


denisesanders
18.02.2006, 19:53
Ok ich habe ein paar Fragen und brauche dringend Antworten die ich mir hier erhoffe!
Meine Situation ist folgendermassen:
Ich bin im Moment mit meinem Mann und Sohn in Amerika. Bevor wir letztes Jahr im Mai in die Staaten gegangen sind habe ich Arbeitslosengeld bezogen fuer 3 Monate. Nun ist es endlich soweit, dass wir zurueck kommen koennen. Meine Frage ist: eir verhaelt sich das nun mit meinem Sohn bekomme ich da einen hoeheren Prozentsatz oder bekomme ich das selbe wie vorher ohne Ruecksichtauf meinen Jungen da er ja erst im August geboren wurde? Ach da wir grade dabei sind, habe ich auch Ansprueche auf Kindergeld denn ich habe schon die Information bekommen dass er automatisch deutscher Staatsbuerger wird also muesste das ja kein Problem sein, oder? Ich waere dankbar fuer jegliche Informationen die bekommen koennte!
Mfg

StephanK
18.02.2006, 21:26
:welcome: Denise,
Deine erste Frage ist kaum zu beantworten, weil ich nicht weiss, ob Du mit den drei Monaten Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft hattest oder ob er noch länger gewährt hätte, wenn Du in Deutschland geblieben wärest. Wenn der Arbeitslosengeldanspruch damals sowieso zu Ende war, hättest Du nach Rückkehr nach Deutschland jedenfalls keinen mehr und müsstest Arbeitslosengeld II beantragen. Das ist aber keine Leistung aus einer Versicherung (wie das Arbeitslosengeld), sondern eine Sozialleistung, die es nur gibt, wenn man sie wirklich braucht. Es wird deswegen auf das Einkommen Deines Mannes ankommen. Beim Arbeitslosengeld wird das Kind berücksichtigt - wie auch beim Arbeitslosengeld II.

Anspruch auf Kindergeld hast Du/habt Ihr sehr wahrscheinlich. Allerdings kenne ich mich mit den Einzelheiten beim Kindergeld leider nicht aus.

denisesanders
19.02.2006, 16:09
Ich dachte Arbeitslosengeldanspruch hat amn immer fuer ein Jahr. Naja aber ich bin mir ziemlich sicher dass ich Anspruch hatte fuer ein Jahr! Gibts irgendeine Moeglichkein herauszufinden wie lange man Anspruch hat oder hatte?

StephanK
19.02.2006, 17:26
Ich dachte Arbeitslosengeldanspruch hat amn immer fuer ein Jahr.This is Germany, and wouldn't clear cut rules be much too simple for the Land der Dichter and Denker? :wink:

Gibts irgendeine Moeglichkein herauszufinden wie lange man Anspruch hat oder hatte?
Was das hat angeht, ja: das steht in § 127 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), den Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997BJNE026604308.html
findest.
Aber Du schreibst völlig zurecht "oder hatte". Das Problem ist, dass das Gesetz andauernd geändert wird und für Dich der Stand vom Februar (?) letzten Jahres maßgeblich sein dürfte, also dem Zeitpunkt, in dem Du nach USA gingst. Es gibt bei solchen Gesetzesänderungen meistens Übergangsvorschriften, die dafür sorgen, dass einmal erworbene Rechte nicht verloren gehen, auch wenn für die Zukunft die Situation für die Betroffenen schlechter ist, z.B. weil nur für einen kürzeren Zeitraum Arbeitslosengeld gezahlt wird. Das muss ich aber erst recherchieren, und leider ist das eine mühsame und etwas zeitraubende Angelegenheit. Deswegen muss ich Dich noch um etwas Geduld bitten und sollte auch wissen, wann genau Du Dich bei der Arbeitsagentur abgemeldet hast.

denisesanders
19.02.2006, 18:10
Meine Arbeitslosigkeit startete am 19. Februar und endete am 15. Mai letzten Jahres und davor habe in etwa 3 Jahre und 6 Monate gearbeitet also ich habe eine Ausbildung zur Koechin gemacht und meine Prufung 2 mal gemacht aber ich hab die Praktische beim 2.mal auch nicht geschafft und da ich schwanger war und wir nach Amerika gegangen sind muss ich sie dann nochmal machen wenn wir zurueck kommen! Ich habe mir gedacht dass ich mir einen kleinen Nebenjob suche da ich mich noch um mein Baby kuemmern muss. Ist es eigentlich ok sich einen Nebenjob zu suchen wenn man Arbeitslosengeld bekommt?
Und ich wollte mich nochmal herzlich bedanken fuer ihre Hilfe! Vielen Dank!

StephanK
21.02.2006, 12:04
o.k., dann gilt für Dich noch das alte Recht mit den längeren Fristen, so dass Dein früher erworbener Anspruch auf Arbeitslosengeld noch weiter besteht. Er ist sogar um 16,6 % höher geworden wegen des Kindes, dessen Geburt natürlich der Arbeitsagentur gemeldet und nachgewiesen werden muss.