Betroffener
18.04.2007, 23:37
Hier drei Meldungen aus dem HiB - Heute im Bundestag, die mir mit einander verknüpft erscheinen, aber in sich widersprüchlich sind. Wie es scheint, sind die einzigen wirklichen Hartz IV Betrüger die Unternehmen, die wegen fehlender Mindestlöhne unsittliche Löhne zahlen können, damit andere Firmen ebenfalls dazu zwingen und somit der zu niedrige Arbeitslohn vom Staat subventioniert wird - wie auch das letzte Beispiel bei der Post und (alternativer) Briefzustellung zeigt.
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heute im Bundestag - 17.04.2007
"Hartz IV": Regierung hält Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für gewahrt (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_100/03.html)
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Alg II) trotz der Maßnahmen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als gewahrt an. Der Bundesagentur für Arbeit seien seit Inkrafttreten der verschärften Kontrollmöglichkeiten im August 2006 nur wenige Beschwerden gegen Außendienstmitarbeiter bekannt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/4978 (http://dip.bundestag.de/btd/16/049/1604978.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4821 (http://dip.bundestag.de/btd/16/048/1604821.pdf)). Weiter heißt es, bislang lägen noch keine Daten vor, um wie viel die
"Hartz-IV"-Ausgaben aufgrund der Außendiensteinsätze reduziert werden konnten.
Beim geschätzten Einsparpotenzial von rund 350 Millionen Euro sei zugrunde gelegt worden, dass die Außendienste von 350 Arbeitsgemeinschaften jeweils durchschnittlich 200 Fälle von Leistungsmissbrauch aufdecken können.
Insgesamt wären dies rund 70.000 Bedarfsgemeinschaften. Die Regierung erläutert: "Unter der Annahme, dass diese durchschnittlich 50 Prozent ihrer Gesamtleistung (rund 840 Millionen Euro monatlich) nicht rechtmäßig beziehen, können Einsparungen von rund 350 Millionen Euro erzielt werden." Sollten auch die Kommunen, die ihre Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuen, ihre Außendienste verstärken, "könnten Einsparungen von bis zu 440 Millionen Euro erreicht werden".
Die Fraktion Die Linke hatte geschildert, die flächendeckend eingerichteten Außendienste bestritten den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung, verlangten Zugang zur Wohnung und forschten die Empfänger von Alg II "durch systematische und geradezu konspirative Befragungen
von Nachbarn und Bekannten" aus. Dazu schreibt die Regierung, die Befragung Dritter dürfe ohne Kenntnis des Betroffenen "nur in besonderen Fällen unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" erfolgen. Vorrangig sei die Befragung des Betroffenen.
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heute im Bundestag - 18.04.2007
Regierung schätzt Alg-II-Missbrauchsquote auf mindestens drei bis fünf Prozent (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_102/06.html)
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung schätzt, dass sich jährlich mindestens drei bis fünf Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger Leistungen erschleichen. In ihrer Antwort (16/5009 (http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605009.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4825 (http://dip.bundestag.de/btd/16/048/1604825.pdf)) schreibt die Regierung, zu diesen durch Datenabgleich aufgedeckten Fällen kämen weitere Fälle hinzu, die beispielsweise von den Außendiensten ermittelt würden. Dies sei derzeit aber nicht quantifizierbar. Eine genaue Angabe der Missbrauchsquote sei insgesamt nur grob abzuschätzen, da sich illegales Handeln seiner Natur gemäß der statistischen Erfassung entzöge.
Zugleich bezweifelt die Regierung die Ergebnisse einer Studie des Diakonischen Werkes, wonach die Missbrauchsquote beim Arbeitslosengeld II bei nur 2,7 Prozent liege. Die bis zum 12. April 2006 ermittelten 60.000 Missbrauchsfälle stellten lediglich ein frühes Zwischenergebnis dar. "Die Expertise gibt keinen Anlass zur Richtigstellung von Zahlen", betont die Regierung. Die Linke hatte daran erinnert, dass der frühere Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) eine Missbrauchsquote von 15 bis 20 Prozent vermutet hatte.
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heute im Bundestag - 18.04.2007
13.500 befristete Stellen in den ARGEn (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_101/10.html)
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) In den für die Umsetzung von "Hartz IV" zuständigen Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagentur und der Kommunen (ARGEn) sind knapp 55.000 Mitarbeiter beschäftigt. Von ihnen sind 13.500 befristet angestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (16/4935 (http://dip.bundestag.de/btd/16/049/1604935.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4396 (http://dip.bundestag.de/btd/16/043/1604396.pdf)) weiter hervorgeht. Die Regierung schreibt, sie nehme die Thematik der befristeten Arbeitsverträge von Beschäftigten in den ARGEn "sehr ernst". Für das Jahr 2007 habe sie der Bundesagentur für Arbeit (BA) deshalb bereits im Herbst vergangenen Jahres 4.000 zusätzliche Stellen genehmigt, im kommenden Jahr sollen weitere 750 zusätzliche Stellen hinzukommen.
Von den ARGEn-Mitarbeitern seien annähernd 34.000 Mitarbeiter BA-Personal, gut 17.500 Mitarbeiter seien Personal der Kommunen. Die Regierung erläutert, nach Angaben der BA liefen in diesem Jahr mehr als 11.500 der befristeten Arbeitsverträge aus. Im Jahr 2008 seien es rund 2.500 und im Jahr 2009 und später knapp 1.500. Die meisten Beschäftigten mit befristeten Verträgen arbeiteten im Bereich "Leistungsgewährung" (gut 6.000 Stellen) und im Bereich "Vermittlung/Persönliche Ansprechpartner" (gut 5.000 Stellen).
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heute im Bundestag - 17.04.2007
Linke verlangt Auskunft über "Sozialdumping" im Postdienst (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_100/07.html)
Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion verlangt in einer Kleine Anfrage (16/4988 (http://dip.bundestag.de/btd/16/049/1604988.pdf)) Auskunft von der Bundesregierung über so genanntes Sozialdumping im Postdienst. Mit der Liberalisierung des deutschen Briefmarktes sei ein neuer Niedriglohnsektor entstanden, der Wettbewerb werde vor allem über niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen der Briefzusteller ausgetragen, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung soll sagen, wie sich die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze seit der Privatisierung der Post 1995 entwickelt hat und welchen Anteil Niedriglohnarbeitsplätze in der Postbranche an den fast 600.000 Arbeitslohngeld-II-Beziehern mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung haben.
Die Regierung soll sich zum Vorschlag äußern, den Begriff der "wesentlichen Arbeitsbedingungen" im Postgesetz um die Mindestbestandteile Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub zu konkretisieren. Schließlich will die Fraktion wissen, was aus Sicht der Bundesregierung getan werden muss, um nach einem Auslaufen der Exklusivlizenz der Post AG für die Briefbeförderung Ende 2007 einen Abbau von 10.000 Arbeitsplätzen und ein Sozialdumping in großem Ausmaß zu verhindern.
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heute im Bundestag - 17.04.2007
"Hartz IV": Regierung hält Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für gewahrt (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_100/03.html)
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Alg II) trotz der Maßnahmen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als gewahrt an. Der Bundesagentur für Arbeit seien seit Inkrafttreten der verschärften Kontrollmöglichkeiten im August 2006 nur wenige Beschwerden gegen Außendienstmitarbeiter bekannt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/4978 (http://dip.bundestag.de/btd/16/049/1604978.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4821 (http://dip.bundestag.de/btd/16/048/1604821.pdf)). Weiter heißt es, bislang lägen noch keine Daten vor, um wie viel die
"Hartz-IV"-Ausgaben aufgrund der Außendiensteinsätze reduziert werden konnten.
Beim geschätzten Einsparpotenzial von rund 350 Millionen Euro sei zugrunde gelegt worden, dass die Außendienste von 350 Arbeitsgemeinschaften jeweils durchschnittlich 200 Fälle von Leistungsmissbrauch aufdecken können.
Insgesamt wären dies rund 70.000 Bedarfsgemeinschaften. Die Regierung erläutert: "Unter der Annahme, dass diese durchschnittlich 50 Prozent ihrer Gesamtleistung (rund 840 Millionen Euro monatlich) nicht rechtmäßig beziehen, können Einsparungen von rund 350 Millionen Euro erzielt werden." Sollten auch die Kommunen, die ihre Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuen, ihre Außendienste verstärken, "könnten Einsparungen von bis zu 440 Millionen Euro erreicht werden".
Die Fraktion Die Linke hatte geschildert, die flächendeckend eingerichteten Außendienste bestritten den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung, verlangten Zugang zur Wohnung und forschten die Empfänger von Alg II "durch systematische und geradezu konspirative Befragungen
von Nachbarn und Bekannten" aus. Dazu schreibt die Regierung, die Befragung Dritter dürfe ohne Kenntnis des Betroffenen "nur in besonderen Fällen unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" erfolgen. Vorrangig sei die Befragung des Betroffenen.
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heute im Bundestag - 18.04.2007
Regierung schätzt Alg-II-Missbrauchsquote auf mindestens drei bis fünf Prozent (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_102/06.html)
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung schätzt, dass sich jährlich mindestens drei bis fünf Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger Leistungen erschleichen. In ihrer Antwort (16/5009 (http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605009.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4825 (http://dip.bundestag.de/btd/16/048/1604825.pdf)) schreibt die Regierung, zu diesen durch Datenabgleich aufgedeckten Fällen kämen weitere Fälle hinzu, die beispielsweise von den Außendiensten ermittelt würden. Dies sei derzeit aber nicht quantifizierbar. Eine genaue Angabe der Missbrauchsquote sei insgesamt nur grob abzuschätzen, da sich illegales Handeln seiner Natur gemäß der statistischen Erfassung entzöge.
Zugleich bezweifelt die Regierung die Ergebnisse einer Studie des Diakonischen Werkes, wonach die Missbrauchsquote beim Arbeitslosengeld II bei nur 2,7 Prozent liege. Die bis zum 12. April 2006 ermittelten 60.000 Missbrauchsfälle stellten lediglich ein frühes Zwischenergebnis dar. "Die Expertise gibt keinen Anlass zur Richtigstellung von Zahlen", betont die Regierung. Die Linke hatte daran erinnert, dass der frühere Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) eine Missbrauchsquote von 15 bis 20 Prozent vermutet hatte.
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heute im Bundestag - 18.04.2007
13.500 befristete Stellen in den ARGEn (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_101/10.html)
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) In den für die Umsetzung von "Hartz IV" zuständigen Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagentur und der Kommunen (ARGEn) sind knapp 55.000 Mitarbeiter beschäftigt. Von ihnen sind 13.500 befristet angestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (16/4935 (http://dip.bundestag.de/btd/16/049/1604935.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4396 (http://dip.bundestag.de/btd/16/043/1604396.pdf)) weiter hervorgeht. Die Regierung schreibt, sie nehme die Thematik der befristeten Arbeitsverträge von Beschäftigten in den ARGEn "sehr ernst". Für das Jahr 2007 habe sie der Bundesagentur für Arbeit (BA) deshalb bereits im Herbst vergangenen Jahres 4.000 zusätzliche Stellen genehmigt, im kommenden Jahr sollen weitere 750 zusätzliche Stellen hinzukommen.
Von den ARGEn-Mitarbeitern seien annähernd 34.000 Mitarbeiter BA-Personal, gut 17.500 Mitarbeiter seien Personal der Kommunen. Die Regierung erläutert, nach Angaben der BA liefen in diesem Jahr mehr als 11.500 der befristeten Arbeitsverträge aus. Im Jahr 2008 seien es rund 2.500 und im Jahr 2009 und später knapp 1.500. Die meisten Beschäftigten mit befristeten Verträgen arbeiteten im Bereich "Leistungsgewährung" (gut 6.000 Stellen) und im Bereich "Vermittlung/Persönliche Ansprechpartner" (gut 5.000 Stellen).
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heute im Bundestag - 17.04.2007
Linke verlangt Auskunft über "Sozialdumping" im Postdienst (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_100/07.html)
Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion verlangt in einer Kleine Anfrage (16/4988 (http://dip.bundestag.de/btd/16/049/1604988.pdf)) Auskunft von der Bundesregierung über so genanntes Sozialdumping im Postdienst. Mit der Liberalisierung des deutschen Briefmarktes sei ein neuer Niedriglohnsektor entstanden, der Wettbewerb werde vor allem über niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen der Briefzusteller ausgetragen, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung soll sagen, wie sich die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze seit der Privatisierung der Post 1995 entwickelt hat und welchen Anteil Niedriglohnarbeitsplätze in der Postbranche an den fast 600.000 Arbeitslohngeld-II-Beziehern mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung haben.
Die Regierung soll sich zum Vorschlag äußern, den Begriff der "wesentlichen Arbeitsbedingungen" im Postgesetz um die Mindestbestandteile Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub zu konkretisieren. Schließlich will die Fraktion wissen, was aus Sicht der Bundesregierung getan werden muss, um nach einem Auslaufen der Exklusivlizenz der Post AG für die Briefbeförderung Ende 2007 einen Abbau von 10.000 Arbeitsplätzen und ein Sozialdumping in großem Ausmaß zu verhindern.
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